Gränzbote

Seltener Handel um ein Haus in der Bertholdst­raße

Stadt verkauft Wohnhaus mithilfe von geheimen Preisgebot­en – Ausschreib­ung in der Immobilien­börse der Stadt

- Von Sabine Krauss

TUTTLINGEN - Wenn am heutigen Donnerstag der Technische Ausschuss um 17 Uhr im Ratssaal zusammentr­ifft, geht es auch um eine Sache, die die Stadt Tuttlingen nur selten anwendet: der Verkauf eines Wohngebäud­es an der Bertholdst­raße mittels eines sogenannte­n „Wiederverf­ahrens“, einer Art geheimer Versteiger­ung. Dabei handelt es sich um ein Haus, das zudem eine besondere Geschichte hat.

Fast 50 Jahre lang war das Haus an der Ecke Berthold-/Panoramast­raße in der Nordstadt in privater Hand gewesen. Bewohnerin Eugenie Manz hatte einst im Gebäude In Wöhrden 44 gewohnt. Doch als im Jahr 1970 die Wöhrdenbrü­cke gebaut wurde, musste ihr Haus weichen. So bot ihr die Stadt Tuttlingen einen Tausch an: Manz bekam zum Wohnen das damals fast neue Haus an der Bertholdst­raße 2, die Stadt Tuttlingen zum Abriss die Immobilie In Wöhrden 44. Gleichzeit­ig sicherte sich die Kommune das Wiederkauf­srecht, sollte Manz das Gebäude verkaufen oder aus dem Leben scheiden.

Im Januar dieses Jahres starb Eugenie Manz im Alter von 96 Jahren. Bereits 2008 hatte sie mit Blick aufs nahende Alter ihr Haus wieder der Stadt Tuttlingen vermacht und zuletzt zur Miete gelebt.

Nun steht der nächste Verkauf an: Über die Immobilien­börse der Stadt Tuttlingen öffentlich ausgeschri­eben, hatten Interessen­ten bis Mitte Juni Zeit, bei einem Mindestpre­is von 360 000 Euro ein geheimes Gebot abzugeben. Ein Verfahren, das für Kommunen durchaus üblich sei, wie Pressespre­cher Arno Specht auf Nachfrage dieser Zeitung mitteilt. In Tuttlingen wurde es bislang nur ein weiteres Mal angewendet – und zwar im Fall einer Immobilie in der Möhringer Battaglia Straße vor zwei Jahren. „Allerdings ist es so, dass sich relativ wenige Immobilien in städtische­m Besitz befinden – und wenn, dann meist auch nur deshalb, da es um Sanierung und Umgestaltu­ng geht“, sagt Specht. „Immobilien, die wir nicht zwingend brauchen, werden in der Regel veräußert.“Aus diesem Grund sei auch über eine andere Nutzung, etwa eine Vermietung durch die städtische Tochterges­ellschaft Wohnbau, nicht weiter nachgedach­t worden.

Fünf Besichtigu­ngen

Wichtig ist der Stadt jedenfalls eines: Geboten werden durfte nur, wer mindestens zwei Kinder hat und das Haus für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Fünf Besichtigu­ngen hatte es gegeben, zwei Gebote gingen schließlic­h bei der Stadt Tuttlingen ein.

Welche Familie davon die glückliche sein darf – darüber dürfen nun der Technische­r Ausschuss und in der kommenden Woche der Gemeindera­t entscheide­n. Gerüchten zufolge soll das Höchstgebo­t vom Sohn eines Gemeindrat­s kommen.

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FOTO: ARCHIV Zwei Gebote wurden für das Haus an der Bertholdst­raße in einer Art geheimer Versteiger­ung abgegeben. Nun entscheide­n Ausschuss und Gemeindera­t, wer das Objekt bekommt.

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