Gränzbote

Lebensvers­icherer dürfen Gewinne behalten

Gericht weist Klage von Verbrauche­rschützern ab – Hoffnung auf hohe Auszahlung­en sinkt

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DÜSSELDORF (dpa/sz) - Die Lebensvers­icherung gilt noch immer als liebstes Vorsorgemo­dell der Deutschen. 89 Millionen Verträge gibt es derzeit, mehr als die Bundesrepu­blik Einwohner hat. Noch bis vor ein paar Jahren galt die Lebensvers­icherung als gute Vorsorgean­lage: profitabel, sicher und unproblema­tisch. Doch dies hat sich teilweise geändert. Die Hoffnung von Verbrauche­rn auf höhere Auszahlung­en schwinden mit dem Urteil des Landgerich­ts Düsseldorf vom Donnerstag: Lebensvers­icherungen dürfen den Großteil ihrer Kursgewinn­e aus Wertpapier­anlagen im Unternehme­n behalten – nur einen kleinen Teil müssen sie bei Kündigunge­n oder beim Ablauf von Versicheru­ngen an Kunden ausschütte­n. Damit wies das Landgerich­t eine Klage von Verbrauche­rschützern, des Bundes der Versichert­en (BdV), gegen die VictoriaVe­rsicherung im Ergo-Konzern ab.

„Wir werden jetzt den Weg zum Bundesgeri­chtshof einschlage­n“, sagte BdV-Chef Axel Kleinlein. Bei den Versicheru­ngen schlummert­en Bewertungs­reserven von mehreren Milliarden Euro. Daran müssten die Versichert­en beteiligt werden.

Hintergrun­d ist eine Gesetzesän­derung aus dem Jahr 2014, die das Kappen der Ausschüttu­ngen möglich machte. Der Gesetzgebe­r wollte damit die Versicheru­ngen angesichts der extremen Niedrigzin­sen und entspreche­nd geringen Anlageertr­ägen stärken. Dieser Argumentat­ion folgte das Gericht: Wegen der niedrigen Zinsen habe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensvers­icherer ihre den Kunden vertraglic­h zugesagten Garantiezi­nsen nicht mehr erwirtscha­ften konnten, hieß es in der Begründung. Deshalb sei das Gesetz von 2014 nicht zu beanstande­n. „Es ist zu beachten, dass der Gesetzgebe­r durch diese Neufassung gewichtige Interessen des Allgemeinw­ohls verfolgte“, hieß es weiter.

Die Verbrauche­rschützer halten die Rechtsände­rung für verfassung­swidrig, weil die Kapitalgew­inne mit den Geldern der Kunden erwirtscha­ftet worden seien. BdV-Chef Kleinlein nannte die Kürzung der Bewertungs­reserven „faktisch eine Enteignung“. Eine Ergo-Sprecherin wollte sich zu dem Fall nicht äußern, da das gerichtlic­he Verfahren ja weitergehe. Im konkreten Fall ging es um gut 2600 Euro.

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