Nur ein Gebot liegt über dem Schätzpreis
Beck und Buschle sprechen von einem „völlig transparenten Verfahren“beim Verkauf der Bertholdstraße 2
TUTTLINGEN (cg) - Von einem „völlig transsparenten Verfahren“bei dem Verkauf des städtischen Hauses an der Bertholdstraße 2 haben Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck und der Erste Bürgermeister, Emil Buschle, im Technischen Ausschuss des Gemeinderats am Donnerstag gesprochen. So habe das Baudezernat das Bieterverfahren wie bei einer Submission, also einer Ausschreibung der Stadt, behandelt und die Gebote in verschlossenen Briefumschlägen erhalten und zu einem bestimmten Zeitpunkt geöffnet.
Das Ergebnis der zwei Gebote, die bei der Stadt eingegangen sind, sei für Buschle überraschend gewesen: So sei das eine unter der Wertermittlung des Gutachterausschusses der Stadt geblieben, das andere habe „deutlich über dem Schätzpreis“gelegen. „Das Verfahren war transparent. Jeder hatte die Möglichkeit, sich darauf zu bewerben“, sagte Buschle.
Wobei das wörtlich genommen nicht ganz richtig ist: Die Stadt hatte zwei Voraussetzungen für den Erwerb des Hauses ausgegeben – der Käufer musste mindestens zwei Kinder haben und muss das Haus für mindestens zehn Jahre bewohnen. Das nun durchgeführte Verfahren, das in Buschles Amtszeit erst einmal in Tuttlingen praktiziert worden sei, aber etwa am Bodensee häufig eingesetzt würde, wolle er von der Rechtsaufsicht prüfen lassen. Das Bieterverfahren, so betonte Beck ,habe der Gemeinderat beschlossen, nachdem die Stadt signalisiert hatte, das Gebäude verkaufen zu wollen. Der Ausschuss sprach am Donnerstag über die Gebote nichtöffentlich.