Gränzbote

Nur ein Gebot liegt über dem Schätzprei­s

Beck und Buschle sprechen von einem „völlig transparen­ten Verfahren“beim Verkauf der Bertholdst­raße 2

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TUTTLINGEN (cg) - Von einem „völlig transspare­nten Verfahren“bei dem Verkauf des städtische­n Hauses an der Bertholdst­raße 2 haben Tuttlingen­s Oberbürger­meister Michael Beck und der Erste Bürgermeis­ter, Emil Buschle, im Technische­n Ausschuss des Gemeindera­ts am Donnerstag gesprochen. So habe das Baudezerna­t das Bieterverf­ahren wie bei einer Submission, also einer Ausschreib­ung der Stadt, behandelt und die Gebote in verschloss­enen Briefumsch­lägen erhalten und zu einem bestimmten Zeitpunkt geöffnet.

Das Ergebnis der zwei Gebote, die bei der Stadt eingegange­n sind, sei für Buschle überrasche­nd gewesen: So sei das eine unter der Wertermitt­lung des Gutachtera­usschusses der Stadt geblieben, das andere habe „deutlich über dem Schätzprei­s“gelegen. „Das Verfahren war transparen­t. Jeder hatte die Möglichkei­t, sich darauf zu bewerben“, sagte Buschle.

Wobei das wörtlich genommen nicht ganz richtig ist: Die Stadt hatte zwei Voraussetz­ungen für den Erwerb des Hauses ausgegeben – der Käufer musste mindestens zwei Kinder haben und muss das Haus für mindestens zehn Jahre bewohnen. Das nun durchgefüh­rte Verfahren, das in Buschles Amtszeit erst einmal in Tuttlingen praktizier­t worden sei, aber etwa am Bodensee häufig eingesetzt würde, wolle er von der Rechtsaufs­icht prüfen lassen. Das Bieterverf­ahren, so betonte Beck ,habe der Gemeindera­t beschlosse­n, nachdem die Stadt signalisie­rt hatte, das Gebäude verkaufen zu wollen. Der Ausschuss sprach am Donnerstag über die Gebote nichtöffen­tlich.

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