Heimleiterin gewinnt Klage gegen fristlose Kündigung
Entlassung aus formellen Gründen unwirksam – Spitalfonds Villingen muss Niederlage einstecken
seit 65 Jahren verheiratet. VILLINGEN-SCHWENNINGEN - Aus formellen Gründen ist die außerordentliche Verdachtskündigung der bisherigen Heimleiterin des HeiligGeist-Spitals im Dezember 2016 unwirksam. Dieses Urteil fällte die neunte Kammer des Arbeitsgerichts Freiburg unter dem Vorsitz des Präsidenten Hans-Georg Müller bei der Hauptverhandlung am Mittwoch in Villingen.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Personalrat rechtzeitig in das Verfahren eingebunden und die Kommunikation mit dem Geschäftsführer des Spitalfonds Villingen, juristisch einwandfrei war. Offen ist, ob auch die Entlassung eines Mitarbeiters aus dem Pflegedienst rechtsgültig ist.
Nachdem die Befragung einer zusätzlichen Zeugin ein neues Licht auf den Ablauf der Anhörung des Personalrats geworfen hatte, zog sich die Kammer zur Beratung zurück und setzte einen Verkündungstermin an. Bereits am Vormittag hatte der Geschäftsführer in der Verhandlung gegen die fristlose Kündigung der Heimleiterin einen kurzen Abriss der Vorgänge gegeben, die zur Entlassung geführt hätten und die er so im Personalrat vorgetragen habe. Da ging es zum einen um die Frage, ob die Chefin dem Mitarbeiter diese Nebentätigkeit selbst genehmigt oder nur mitgeteilt hat, dass es keine Einwände gegen diese zusätzliche Einnahmequelle gibt.
Zum anderen schilderte der Geschäftsführer, wie er von dieser Tätigkeit erfahren und die Verdachtsmomente gegen die Heimleiterin und den Mitarbeiter zusammengetragen hat. Nicht aufgeklärt sei bisher die Herkunft und der Umgang mit den Rezepten, da viele dieser Unterlagen verschwunden seien. All dies habe schließlich dazu geführt, dass der Stiftungsrat den beiden fristlos kündigte. Schließlich stand jedoch nicht der Wahrheitsgehalt dieser Kündigungsgründe auf dem Prüfstand, vielmehr drehte sich alles um die Frage, wie der Personalrat eingebunden war.
Der Zeuge am Vormittag konnte sich nicht mehr genau an jenen Tag im Dezember erinnern. Auf jeden Fall habe der Personalrat zwar gegen diese Kündigung gestimmt, aber für ihn sei das Verfahren abgeschlossen gewesen, und er habe sich nicht weiter äußern wollen. Über dieses Ergebnis habe er mit dem Geschäftsführer gesprochen, ob im Rahmen der Sitzung oder danach wisse er nicht mehr. Jedenfalls zeigte er dem Gericht ein Schreiben, das der Geschäftsführer den Personalvertretern vor einigen Wochen zur Unterschrift vorgelegt habe, um schriftlich festzuhalten, dass für sie das Verfahren abgeschlossen ist.
Genau dies war der Knackpunkt für das Kammergericht, die Kündigung für unwirksam zu erklären. Es sei rechtlich erforderlich, dass der Personalratsvorsitzende oder dessen Stellvertreter, allenfalls ein Bote diese Nachricht überbringt. Für die Klägerin sei es kein Sieg auf voller Höhe, betonte Müller. Die Hintergründe hätten „ein Gschmäckle“. Diese seien Gegenstand eines möglichen strafrechtlichen Verfahrens. Aber auch das Altersheim müsse an der Organisation in Sachen Medikamentenlieferung arbeiten.
„Wichtig für die langjährige Heimleiterin ist, dass sie durch das Urteil rehabilitiert wird und vom Spitalfonds auf ihrer bisherigen Position weiterzubeschäftigen ist, sobald das Urteil rechtskräftig wird“, stellte der Vertreter der Klägerin fest. Der Geschäftsfürer kündigte an, eventuell Rechtsmittel einzulegen.