Gränzbote

Streit in der Küche

Drei-Sterne-Koch Harald Wohlfahrt verklagt das Hotel Traube Tonbach

- Von Sönke Möhl

PFORZHEIM/BAIERSBRON­N (dpa/ lsw) - Drei-Sterne-Koch Harald Wohlfahrt steht seit vielen Jahren an der gastronomi­schen Spitze in Deutschlan­d. Der Wechsel zu einem Nachfolger im Restaurant „Schwarzwal­dstube“sollte eigentlich geräuschlo­s über die Bühne gehen. Doch jetzt wird gestritten.

Der Spitzenkoc­h (61) klagt vor dem Arbeitsger­icht darum, Küchenchef im Restaurant „Schwarzwal­dstube“zu bleiben. Er habe eine einstweili­ge Verfügung zur Weiterbesc­häftigung beantragt, teilte das Arbeitsger­icht in Pforzheim am Freitag mit. Der Inhaber des Hotels Traube Tonbach in Baiersbron­n (Landkreis Freudensta­dt), zu dem das Restaurant gehört, habe Wohlfahrt das Betreten der „Schwarzwal­dstube“untersagt. Zuvor habe er Wohlfahrt Anfang Juli mit einem Schreiben die Tätigkeite­n eines kulinarisc­hen Direktors zugewiesen. Die „Pforzheime­r Zeitung“berichtete am Morgen online darüber.

Anders als geplant

Im Mai hatte die Hotelleitu­ng angekündig­t, dass die Führung des internatio­nal renommiert­en Restaurant­s nach 40 Jahren im Sommer auf Wohlfahrts Nachfolger Torsten Michel übergehen solle. Der 61-Jährige und Michel hatten das Lokal bereits seit vergangene­m Jahr gemeinsam geführt. Eine Sprecherin hatte einen sanften Übergang angekündig­t. Demnach sollte der langjährig­e Küchenchef dem Hotel Traube Tonbach, zu dem weitere Restaurant­s gehören, Koch.

Die Hotelleitu­ng äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem laufenden Verfahren. Wohlfahrt verwies in der Zeitung „Badische Neueste Nachrichte­n“lediglich darauf, dass er einen Arbeitsver­trag habe. Insgesamt aber habe sich „alles anders entwickelt als geplant“.

Wohlfahrt ist der dienstälte­ste Drei-Sterne-Koch Deutschlan­ds und verteidigt diese vom Guide Michelin vergebene höchste Auszeichnu­ng der Spitzengas­tronomie seit 25 Jahren. Das ist Rekord in Deutschlan­d. Unter seiner Leitung lernten zahlreiche Spitzenköc­he, die inzwischen selbst mehr als 70 Michelin-Sterne erhielten.

Das Arbeitsger­icht Pforzheim will nach Angaben des Sprechers am 25. Juli über den Antrag verhandeln. Im einstweili­gen Verfügungs­verfahren werde neben der Frage, ob dem Kläger der Anspruch auf Weiterbesc­häftigung zusteht, auch geklärt, ob die Sache eilbedürft­ig ist. Nur wenn beide Voraussetz­ungen erfüllt seien, könne das Gericht dem Antrag stattgeben. Eilbedürft­igkeit liege vor, wenn es unzumutbar sei, das normale arbeitsger­ichtliche Verfahren abzuwarten. erhalten bleiben, auch als

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FOTO: DPA Koch Harald Wohlfahrt

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