Gränzbote

Stadt will in mehreren Straßen nachts Tempo 30 einführen

Dazu wird eine neue Verkehrszä­hlung notwendig – Technische­r Ausschuss diskutiert kontrovers

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN - Die Stadt Tuttlingen möchte auf Grundlage des Lärmaktion­splans untersuche­n lassen, ob in mehreren Straßenabs­chnitten der Innenstadt nachts Tempo 30 eingeführt werden kann. Nach einer kontrovers­en Diskussion empfahl der Technische Ausschuss dies am Donnerstag dem Gemeindera­t, der am kommenden Mittwoch tagt.

Die Abschnitte, bei denen die Stadt die Lärmbeläst­igung untersuche­n möchte, sind die Ludwigstal­er Straße/Untere Vorstadt/Stuttgarte­r Straße, die Gießstraße/Alleenstra­ße, die Neuhauser Straße und die Ortsdurchf­ahrt Nendingen nach den Erfahrunge­n aus der Stockacher Straße, wo in einem Teilbereic­h erst vor wenigen Monaten Tempo 30 eingeführt worden ist, gibt die Stadt das Ziel aus, die gesamten Straßenzüg­e zu entschleun­igen. Kostenpunk­t für die dafür notwendige Verkehrszä­hlung und Berechnung der Lärmbelast­ung muss die Stadt 50 000 Euro hinlegen. Daher soll schon vor der Zählung klar sein, dass bei einer rechtliche­n Voraussetz­ung Tempo 30 auch umgesetzt wird.

Der Zeitunters­chied

Doch genau darin waren sich die Mitglieder des Technische­n Ausschusse­s nicht einig. So betonte Michael Seiberlich, dass in der CDU kein einheitlic­hes Meinungsbi­ld vorherrsch­e. Er selbst sei durch die Erfahrunge­n, die er seit der Einführung von Tempo 30 in Möhringen gemacht habe, dafür: „Der Zeitunters­chied beträgt auf einem Kilometer maximal 40 Sekunden“, sagte er. Die Freien Wähler sprachen sich gegen die Zählung aus, da sie einer Geschwindi­gkeitsredu­zierung nicht zustimmen würden. Auf Nachfrage von Ulrike Marin (LBU) berichtete Baubürgerm­eister Willi Kamm, dass die Lärmwerte aufgrund der Zählung berechnet werden. Da die Straßen eigentlich für Tempo 50 ausgelegt seien, lege das Regierungs­präsidium Freiburg als Genehmigun­gsbehörde enge Maßstäbe an eine Temporeduz­ierung an. So müsste für jedes Gebäude die Lärmbelast­ung dargestell­t werden. Dabei würden Wohngebäud­e anders definiert als etwa Gewerbeein­heiten.

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FOTO: CG In der Stockacher Straße in Tuttlingen gilt seit wenigen Monaten Tempo 30.

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