Stadt will in mehreren Straßen nachts Tempo 30 einführen
Dazu wird eine neue Verkehrszählung notwendig – Technischer Ausschuss diskutiert kontrovers
TUTTLINGEN - Die Stadt Tuttlingen möchte auf Grundlage des Lärmaktionsplans untersuchen lassen, ob in mehreren Straßenabschnitten der Innenstadt nachts Tempo 30 eingeführt werden kann. Nach einer kontroversen Diskussion empfahl der Technische Ausschuss dies am Donnerstag dem Gemeinderat, der am kommenden Mittwoch tagt.
Die Abschnitte, bei denen die Stadt die Lärmbelästigung untersuchen möchte, sind die Ludwigstaler Straße/Untere Vorstadt/Stuttgarter Straße, die Gießstraße/Alleenstraße, die Neuhauser Straße und die Ortsdurchfahrt Nendingen nach den Erfahrungen aus der Stockacher Straße, wo in einem Teilbereich erst vor wenigen Monaten Tempo 30 eingeführt worden ist, gibt die Stadt das Ziel aus, die gesamten Straßenzüge zu entschleunigen. Kostenpunkt für die dafür notwendige Verkehrszählung und Berechnung der Lärmbelastung muss die Stadt 50 000 Euro hinlegen. Daher soll schon vor der Zählung klar sein, dass bei einer rechtlichen Voraussetzung Tempo 30 auch umgesetzt wird.
Der Zeitunterschied
Doch genau darin waren sich die Mitglieder des Technischen Ausschusses nicht einig. So betonte Michael Seiberlich, dass in der CDU kein einheitliches Meinungsbild vorherrsche. Er selbst sei durch die Erfahrungen, die er seit der Einführung von Tempo 30 in Möhringen gemacht habe, dafür: „Der Zeitunterschied beträgt auf einem Kilometer maximal 40 Sekunden“, sagte er. Die Freien Wähler sprachen sich gegen die Zählung aus, da sie einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht zustimmen würden. Auf Nachfrage von Ulrike Marin (LBU) berichtete Baubürgermeister Willi Kamm, dass die Lärmwerte aufgrund der Zählung berechnet werden. Da die Straßen eigentlich für Tempo 50 ausgelegt seien, lege das Regierungspräsidium Freiburg als Genehmigungsbehörde enge Maßstäbe an eine Temporeduzierung an. So müsste für jedes Gebäude die Lärmbelastung dargestellt werden. Dabei würden Wohngebäude anders definiert als etwa Gewerbeeinheiten.