Gränzbote

Einbrecher­duo verurteilt

- 2017

VILLINGEN-SCHWENNING­EN - Unter das Treiben eines Einbrecher­duos ist vor dem Villinger Schöffenge­richt ein Schlussstr­ich gezogen worden: Ein 24-jähriger kommt mit einer Bewährungs­strafe davon, seine damalige Komplizin bleibt weitere 18 Monate im Gefängnis.

In Villingen landeten die beiden aus ihrer Sicht einen Volltreffe­r und erbeuteten 20 000 Euro Bargeld, auch zwei luxuriöse Geldbeutel im Gesamtwert von rund 1000 Euro wechselten unfreiwill­ig den Besitzer.

Durch ein Fenster kommen sie ins Haus

Das Duo verschafft­e sich über ein Fenster Zugang zu einer Immobilie und dürften nicht schlecht gestaunt haben, mit einem derart umfangreic­hen Diebesgut habe man nicht gerechnet, so die Angeklagte während der Hauptverha­ndlung. Mann und Frau sind geständig und wurden aus der Untersuchu­ngshaft vor Justitia überstellt, ein zurücklieg­ender Wohnungsei­nbruch in Düsseldorf bringt die Frau nun weiter in die Bredouille.

24-Jähriger hat keine Vorstrafe

Der 24-Jährige hatte bis dato keine Vorstrafe und kann sich über Bewährung freuen, für seine Komplizin bleiben die Gefängnist­üren geschlosse­n.

Geldmangel ließ die Tat folgen, die Frau sah vorerst keine Möglichkei­t mehr ihre in Kroatien lebende Tochter zu sehen. „Ich hatte damals nur noch 500 Euro in der Tasche“, gab die Angeklagte an. Ob das Duo seinerzeit einen Tipp bekommen hat, bleibt offen, laut Darstellun­g der Frau habe man sich die Immobilie „einfach so ausgesucht“.

Mann und Frau wurden in Italien geboren und haben einen großfamili­ären Hintergrun­d, beide sind ohne Schulabsch­luss und Berufsausb­ildung. Laut Verteidigu­ng stammt die Frau aus einer Roma-Familie und wurde verheirate­t, das »Zuweisen« eines Gatten habe ihr jedoch Glück gebracht. „Sie liebt ihren Mann“, ließ ihr Rechtsbeis­tand vor Gericht wissen.

Noch vor dem Urteilsspr­uch wurde im Gericht darauf hingewiese­n, dass es sich mit 500 Euro durchaus nach Kroatien gelangen lasse, „das geht sogar per Flug“, so Richter Christian Bäumler. Abermals zeigte der Vorsitzend­e eine legere Auslegung der Strafproze­ssordnung, mitunter lässt Bäumler bei Zuschauern im Gerichtssa­al auch Kopfbedeck­ungen zu.

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