Nendingen droht Verlust von Meistertitel
Ringen: Sperre gegen Ciobanu bestätigt – Finale gegen Weingarten könnte gewertet werden
Vier Jahre Sperre für Ciobanu – das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
TUTTLINGEN - Die Entscheidung ist nicht endgültig. Allerdings deutet sich an, dass der ASV Nendingen den Titel des Deutschen Ringer-Meisters 2016 abgeben muss. Das Urteil des Deutschen Ringer Bundes (DRB) gegen den auf Meldonium positiv getesteten früheren ASV-Ringer Victor Ciobanu wurde von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) bestätigt.
Beim Moldawier war nach dem Final-Hinkampf zwischen Nendingen und dem SV Germania Weingarten im Januar 2016 ein leicht erhöhter Meldonium-Wert nachgewiesen worden. Nach dem Urteil des DRB wird Ciobanu für vier Jahre gesperrt und der Kampf gegen Roman Amoyan neu gewertet. Das hätte Auswirkungen auf die Vergabe des Meistertitels. Nendingen hatte trotz des 19:19-Punktegleichstandes triumphiert, weil der ASV mehr Kämpfe gewonnen hatte. Das wäre mit dem Urteil hinfällig. Amoyans 3:0-Erfolg würde mit 4:0 für den Weingartener gewertet, der SV Germania wäre Meister – theoretisch.
Vier Jahre Sperre für Ciobanu – Urteil nicht rechtskräftig
„Wenn einer gedopt hat, dann gebührt ihm auch die Strafe. Wenn uns der Titel aberkannt wird, müssen wir den Grund prüfen. Ich möchte aber keine Vorverurteilung machen. Wir müssen das endgültige Urteil abwarten. Alles andere ist spekulativ“, sagte Nendingens Sportvorstand Markus Scheu.
Das Urteil ist nämlich noch nicht rechtskräftig und tritt erst dann in Kraft, wenn der Beschluss dem früheren Nach dem Finalkampf wurde der ASV-Akteur ASV-Ringer zugestellt wurde und Ciobanu darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Aber genau dort liegt das Problem. Der Moldawier hält sich nicht in Deutschland auf, das Urteil erreicht ihn nicht. Zieht sich die Zustellung zu sehr in die Länge, kann das Urteil auch dem Verein übermittelt werden. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine vierwöchige Frist.
Daniel Wozniak, im DRB-Vorstand für Verbandsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zuständig, glaubt allerdings nicht, dass sich an dem Urteil noch etwas ändern wird. Es müsste schon durch Fakten „erschüttert werden“, meint der Jurist. Und dies sei durch Ciobanu, der sich als Sportler vor dem Sportschiedsgericht entlasten müsste, bisher nicht geschehen. Bei der Titelvergabe spricht nach dem Urteil viel für Weingarten. Bei dem bisher knappen Ausgang von 19:19 genüge es schon, dass „ein Athlet positiv getestet“und verurteilt worden sei, so Wozniak. Da mit Ghenadie Tulbea ein zweiter Nendinger des Meldoniumgebrauchs überführt wurde – der Wert wurde deutlich überschritten –, dürfte Weingarten nachträglich triumphieren. Dies könnte aber noch dauern.
Die vier Jahre Sperre für Ciobanu sind laut Wozniak die Höchststrafe. Allerdings gilt die Sperre derzeit nur für Deutschland. Nach Abschluss des Verfahrens könnte Ciobanu auch international gesperrt werden. Das, so Wozniak, passiere dann aber meist nicht. „Oft belässt es der Dachverband UWW bei einer nationalen Sperre. Das ist eigentlich widersinnig“, sagte der DRB-Funktionär. „Denn Doping ist Doping“.