Ohrfeige für die Regierung
Ausspionieren der Angestellten – das geht gar nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem deutlichen Urteil zum Verbot von Spähsoftware in Büros der übertriebenen Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz einen Riegel vorgeschoben und für die nötige Klarheit gesorgt. Mag die private Nutzung von Arbeitscomputer und Laptop vielen Arbeitgebern zu Recht ein Dorn im Auge sein und das Vertrödeln der Arbeitszeit auf Facebook und Co. den Betrieb stören, so muss es bei der Kontrolle der Belegschaft Grenzen geben.
Der Einsatz von Software, die jede Tastaturbewegung speichert, geheime Fotos von Bildschirmen anfertigt und die komplette Internetaktivität detailliert protokolliert, geht weit über das vertretbare Maß der Mitarbeiteraufsicht hinaus. Wäre die Nutzung dieser Software rechtens, würde dies zu einem gefährlichen Dammbruch führen und der „gläserne Angestellte“zur beängstigenden Realität.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt darf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gefährden. Dass es des Urteils des höchsten Arbeitsgerichtes in Erfurt bedurfte, um diese Selbstverständlichkeit zu bestätigen und eine Kündigung, die alleine anhand von mit der Spähsoftware gewonnenen Daten begründet wurde, abzuschmettern, ist eine deutliche Ohrfeige für die Regierung.
Ein Gesetz zum Beschäftigungsdatenschutz ist eine Aufgabe, die nach der Bundestagswahl im September dringend angepackt werden muss – egal, von welcher Koalition auch immer. Gleichwohl darf das Verbot von Spähsoftware nicht als Freifahrtschein für all diejenigen verstanden werden, die erhebliche Teile ihrer Arbeitszeit mit dem Anschauen von Youtube-Videos oder ähnlichen Dingen verschwenden. Damit schaden sie nämlich auch ihren fleißigen Kolleginnen und Kollegen. Nichts spricht dagegen, die Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu überprüfen. Eine digitale Totalüberwachung mit Spähsoftware ist dafür allerdings nicht notwendig.