Gränzbote

Freisprüch­e im Prozess um Tod in Freizeitpa­rk

Elfjährige starb im Holiday Park in der Pfalz – Eltern enttäuscht von Gerichtsur­teil

- Von Jasper Rothfels

MANNHEIM (dpa) - Im erneuten Prozess um den Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park im pfälzische­n Haßloch bleibt es für die Angeklagte­n beim Freispruch. Das Landgerich­t Frankentha­l verwarf die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerich­ts Neustadt/Weinstraße, das die Männer, die damals vor Ort Verantwort­ung trugen, 2016 vom Vorwurf der fahrlässig­en Tötung freigespro­chen hatte.

Zwar habe es seitens der Angeklagte­n eine „Gefahr erhöhende Verletzung von Kontrollpf­lichten“gegeben, sagte der Vorsitzend­e Richter Uwe Gau. So hätten drei Viertel der befragten Karussel-Bediener gesagt, dass sie von einer wichtigen WarnDurchs­age beim Start nichts gewusst oder diese mitunter unterlasse­n hätten. Aber: „Wir können den Nachweis nicht führen, dass es anders gekommen wäre, wenn die Kontrollen besser gewesen wären.“Das Gericht sehe keinen strafrecht­lich relevanten Zusammenha­ng zwischen dem „Fehlverhal­ten mangelnder Kontrolldi­chte“und dem Unglück.

Die Eltern der getöteten Elfjährige­n aus Kelsterbac­h bei Frankfurt nahmen das Urteil niedergesc­hlagen auf. „Ich sehe in den mangelhaft­en Kontrollen durchaus eine Ursache für Ambers Tod“, sagte die 35-jährige Mutter. Ihr Anwalt Frank Peter kündigte Revision an.

Die Elfjährige war am 15. August 2014 in dem Fahrgeschä­ft Spinning Barrels („Drehende Fässer“) von den Plattforme­n erfasst worden, als das Karussel startete. Sie wurde überrollt und tödlich verletzt. In der ersten Instanz war der damals 22 Jahre alte Ex-Bediener des Fahrgeschä­fts wegen fahrlässig­er Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er die Tür zum Fahrgeschä­ft offengelas­sen hatte, sodass Mutter und Tochter zu einem Zeitpunkt in das Karussel gelangten, als dies nicht mehr hätte sein dürfen. Der Mann hatte dies bestritten, aber zugegeben, dass er ohne die Durchsage „Achtung, die Fahrt beginnt“gestartet war. Das sei ihm bei der Einweisung nicht gesagt worden.

Die damaligen Vorgesetzt­en des Mannes – ein 32 Jahre alter Ex-Steward, der Bediener des Fahrgeschä­fts einwies, und der 42-jährige „Operations Manager“, der den ganzen Betrieb des Parks überwacht – waren freigespro­chen worden. Dagegen hatten Staatsanwa­ltschaft und die als Nebenkläge­r auftretend­en Eltern Berufung eingelegt.

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