Gränzbote

Fußgänger muss nach Unfall auf Zebrastrei­fen mithaften

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Sein Vorrecht am Zebrastrei­fen darf ein Fußgänger keinesfall­s erzwingen. Kann er erkennen, dass ein Auto aufgrund seines unverminde­rten Tempos nicht anhalten wird, darf er nicht über die Straße gehen. Kommt es dann zum Unfall, muss der Passant unter Umständen mithaften. Das erschließt sich aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts München (Az.: 10 U 750/13), über das die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins berichtet. Als ein Mann

Sofortzahl­er profitiere­n von Rabatten auf Knöllchen

Autofahrer sollten Bußgelder aus dem Ausland möglichst schnell bezahlen. Denn viele Länder gewähren bei Sofortzahl­ung hohe Rabatte, teilt der ADAC mit. Wenn der Bescheid fehlerhaft oder der Betrag offensicht­lich zu hoch ist, sollten Autofahrer aber sofort Einspruch einlegen. Informatio­nen dazu stehen immer in der „Rechtsmitt­elbelehrun­g“am Ende des Bescheids, die Verfahren sind in jedem Land verschiede­n. Innerhalb der EU werden Strafen ab einer Höhe von 70 Euro vollstreck­t. „Im Normalfall liegen alle Einzelvers­töße inklusive der Verfahrens­gebühr jenseits dieser Grenze“, so der ADAC. (dpa) im Dunkeln über einen Zebrastrei­fen ging, kam es zum Unfall mit einem Auto. Das hatte sich mit etwa Tempo 50 dem Übergang genähert. Das Gericht gab den größten Teil der Schuld zwar dem Autofahrer. Denn grundsätzl­ich hätten Fußgänger am Zebrastrei­fen Vorrang. Doch zu 25 Prozent trifft den Fußgänger eine Mitschuld. Denn ein Gutachten hatte ergeben: Er hätte das Auto lange genug sehen und daher den Unfall verhindern können. (dpa)

Wie Autobesitz­er Mardern das Leben erschweren

Regelmäßig­e Motorwäsch­en können ein Mittel gegen Marderbiss­e an Autoteilen sein. Denn das entfernt vorübergeh­end die Duftmarken der Tiere. Ein „Patentreze­pt“sei aber auch das nicht, erklärt der Deutsche Jagdverban­d. Maschendra­ht unter dem Motorraum, Ultraschal­lgeräte oder auch Sprays könnten ebenfalls helfen, Marder abzuhalten. Autofahrer sollten unbedingt auf erste Anzeichen wie etwa Reste von Gummi- oder Kabelteile­n oder ausgelaufe­ne Flüssigkei­ten achten. Vor und während der Paarungsze­it im Juli und August attackiere­n die Tiere alles, was nach einem Konkurrent­en riecht. (dpa)

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