Grundstückstausch soll neues Baugebiet ermöglichen
Deilingen bereitet eine Bauland-Umlegung vor, damit neues Wohngebiet „An der Steig“entstehen kann
DEILINGEN (pm/sz) - Da trotz intensiver Gespräche drei Eigentümer bisher nicht bereit sind, ihre Grundstücke zu den von der Gemeinde angebotenen Konditionen zu verkaufen, ist zur Verwirklichung des Wohnbaugebiets „An der Steig“die Anordnung einer Umlegung notwendig.
Die überwiegende Mehrzahl der Grundstückseigentümer, so Bürgermeister Albin Ragg, habe ihre bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zum Preis von 13 Euro je Quadratmeter an die Gemeinde verkauft. Der Ankaufpreis wurde gegenüber dem zuletzt erschlossenen Wohnbaugebiet „Schnelling I“von 10,25 Euro auf 13 Euro je Quadratmeter erhöht.
Verfahren 2018 abschließen
Heiko Gerstenberger vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung des Landkreises Tuttlingen stellte dem Gemeinderat die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Baulandumlegung vor. Bei einer Umlegung handelt es sich um ein Grundstückstauschverfahren, mit dem Ziel, bebaute und unbebaute Grundstücke so neu zu ordnen, dass für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Das Verfahren soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden.
Nach der Rechtskraft des Bebauungsplans können die neu entstandenen Grundstücke erschlossen und zugeteilt werden. Die Anhörung der drei betroffenen Eigentümer erfolgt im Herbst 2017.
Der erste Bauabschnitt des Plangebiets „An der Steig“umfasst 23 Wohnbaugrundstücke. Der Bürgermeister berichtet darüber, dass die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken nach wie vor hoch sei und das Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren bis Ende 2018 abgeschlossen werden sollte, damit im Jahr 2019 die Erschließung von neuen Wohnbaugrundstücken möglich ist. Der Gemeinderat übertrug die Befugnis zur Durchführung der Umlegung An der Steig an das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landkreises Tuttlingen.
Der Aufstellungsbeschluss für eine Wohnbaufläche Grube IV im beschleunigten Verfahren wurde nach eingehender Diskussion der Vorund Nachteile sowie der Belange des Naturschutzes vertragt. Die Verwaltung wird in einem Gespräch mit der Naturschutzbehörde prüfen, ob das beschleunigte Verfahren Anwendung finden kann.