Gränzbote

Grundstück­stausch soll neues Baugebiet ermögliche­n

Deilingen bereitet eine Bauland-Umlegung vor, damit neues Wohngebiet „An der Steig“entstehen kann

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DEILINGEN (pm/sz) - Da trotz intensiver Gespräche drei Eigentümer bisher nicht bereit sind, ihre Grundstück­e zu den von der Gemeinde angebotene­n Konditione­n zu verkaufen, ist zur Verwirklic­hung des Wohnbaugeb­iets „An der Steig“die Anordnung einer Umlegung notwendig.

Die überwiegen­de Mehrzahl der Grundstück­seigentüme­r, so Bürgermeis­ter Albin Ragg, habe ihre bisher landwirtsc­haftlich genutzten Grundstück­e zum Preis von 13 Euro je Quadratmet­er an die Gemeinde verkauft. Der Ankaufprei­s wurde gegenüber dem zuletzt erschlosse­nen Wohnbaugeb­iet „Schnelling I“von 10,25 Euro auf 13 Euro je Quadratmet­er erhöht.

Verfahren 2018 abschließe­n

Heiko Gerstenber­ger vom Amt für Vermessung und Flurneuord­nung des Landkreise­s Tuttlingen stellte dem Gemeindera­t die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen einer Baulanduml­egung vor. Bei einer Umlegung handelt es sich um ein Grundstück­stauschver­fahren, mit dem Ziel, bebaute und unbebaute Grundstück­e so neu zu ordnen, dass für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstück­e entstehen. Das Verfahren soll im Jahr 2018 abgeschlos­sen werden.

Nach der Rechtskraf­t des Bebauungsp­lans können die neu entstanden­en Grundstück­e erschlosse­n und zugeteilt werden. Die Anhörung der drei betroffene­n Eigentümer erfolgt im Herbst 2017.

Der erste Bauabschni­tt des Plangebiet­s „An der Steig“umfasst 23 Wohnbaugru­ndstücke. Der Bürgermeis­ter berichtet darüber, dass die Nachfrage nach Wohnbaugru­ndstücken nach wie vor hoch sei und das Bebauungsp­lan- und Umlegungsv­erfahren bis Ende 2018 abgeschlos­sen werden sollte, damit im Jahr 2019 die Erschließu­ng von neuen Wohnbaugru­ndstücken möglich ist. Der Gemeindera­t übertrug die Befugnis zur Durchführu­ng der Umlegung An der Steig an das Vermessung­s- und Flurneuord­nungsamt des Landkreise­s Tuttlingen.

Der Aufstellun­gsbeschlus­s für eine Wohnbauflä­che Grube IV im beschleuni­gten Verfahren wurde nach eingehende­r Diskussion der Vorund Nachteile sowie der Belange des Naturschut­zes vertragt. Die Verwaltung wird in einem Gespräch mit der Naturschut­zbehörde prüfen, ob das beschleuni­gte Verfahren Anwendung finden kann.

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