Gränzbote

„Es ist ein politische­s Signal“

Städtetags-Dezernent Norbert Brugger zu Öffentlich­keitsbesch­lüssen von Kommunen

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Auto im Parkhaus beschädigt

VS-VILLINGEN (pz) - Rund 4000 Euro Sachschade­n hat ein unbekannte­r Fahrer am Samstagabe­nd im Villinger Parkhaus Theater am Ring an einem abgestellt­en Pickup des Typs VW Amarok angerichte­t. Der Unfallveru­rsacher fuhr laut Polizeiber­icht nach dem Vorfall einfach davon. Der Wagen stand von 20.40 bis 21.40 Uhr in dem Parkhaus. In dieser Zeit dürfte der unbekannte Unfallveru­rsacher beim Ein- oder Ausparken gegen die linke Fahrzeugse­ite des Pickups gefahren sein. Ohne sich weiter um den angerichte­ten Schaden an dem Wagen zu kümmern, fuhr der Unbekannte dann einfach weiter. Die Polizei Villingen ermittelt nun wegen der begangenen Unfallfluc­ht und nimmt Hinweise unter der Telefonnum­mer 07721 / 60 10 entgegen.

Beim Ausparken angefahren

VS-VILLINGEN (pz) - Vermutlich beim Ausparken ist ein unbekannte­r Fahrer am Montagvorm­ittag zwischen 10.30 und 11.10 Uhr gegen einen Peugeot-Kombi gefahren, der beim Finanzamt Villingen in der Weiherstra­ße in der Südstadt abgestellt war. Ohne sich um den angerichte­ten Schaden am vorderen, linken Kotflügel des grauen Peugeots des Typs Partner in Höhe von knapp 2000 Euro zu kümmern, fuhr der Unbekannte laut Polizeiber­icht davon. Hinweise zu dieser Unfallfluc­ht nimmt das Polizeirev­ier Villingen unter der Telefonnum­mer 07721 / 60 10 entgegen.

Geparktes Auto beschädigt

VS-VILLINGEN (pz) - Einen geparkten Audi A6 hat ein unbekannte­r Fahrer am Montag zwischen 9.30 und 10.40 Uhr auf dem Parkplatz der Agentur für Arbeit in der Lantwatten­straße in Villingen angefahren und beschädigt. Der Unbekannte entfernte sich laut Polizei von der Unfallstel­le, ohne sich um den Schaden in Höhe von etwa 1500 Euro zu kümmern. Nun ermittelt die Polizei wegen der Unfallfluc­ht. Zeugenhinw­eise bitte an Telefonnum­mer 07721 / 60 10. SPAICHINGE­N - Der aus Dürbheim stammende Dezernent des badenwürtt­embergisch­en Städtetags Norbert Brugger hat derzeit viele Fragen zu beantworte­n. Denn er berät Kommunen zu der Frage von Medienöffe­ntlichkeit von politische­n oder Parteivera­nstaltunge­n. Viele Städte wollen nach dem Ausschluss von Medienvert­retern aus AfD-Veranstalt­ungen mit Regelungen gegensteue­rn. Regina Braungart hat bei ihm nachgefrag­t.

Herr Brugger, wie ist das Thema Hallennutz­ung und Berichters­tattung auf Ihrer Agenda gelandet?

Das Thema Hallennutz­ung steht immer auf der Agenda, aber in Bezug auf politische Veranstalt­ungen ist dieses Thema neu aufgrund einzelner Parteivera­nstaltunge­n, bei denen Pressevert­reter ausgeschlo­ssen wurden. Wir kannten dieses Phänomen vordem nicht. Bisher war es immer so, dass die Parteien darum rangen, Öffentlich­keit zu erlangen und sogar gezielt Parteitage vor Wahlen durchführt­en, um viel Öffentlich­keit zu erzeugen. Das neue Phänomen entstand tatsächlic­h durch AfD-Veranstalt­ungen.

Das heißt, Kommunen sind auf Sie zugekommen und haben gesagt: Das wollen wir nicht?

Die Stadt Gerlingen kam auf uns zu. Wir sind der Kommunale Landesverb­and von 188 Städten, die wir unter anderem in ihren Anliegen beraten. In diesem Fall war das Anliegen ein politische­s, demokratis­ches.

Und wie viele haben zu Zeitpunkt so eine Praxis? diesem

Wir fragen das nicht regelmäßig ab. Die neue Gerlinger Medienklau­sel war wiederholt in den Zeitungen und in den Fernsehnac­hrichten. Das hat entspreche­nde Resonanz erzeugt. Ich weiß von einer zweistelli­gen Zahl von Städten, dass sie unmittelba­r davor stehen, eine solche Regelung zu erlassen oder sie schon eingeführt haben. Rottweil ist das jüngste Beispiel, das mir bekannt ist. Oberndorf am Neckar hat sie schon davor beschlosse­n. Stuttgart will sich im Herbst damit befassen. Zur Zeit bekomme ich praktisch jeden Tag Anfragen.

Wenn eine Stadt so was plant, muss das ja auch öffentlich beschlosse­n werden.

Es ist vom Gemeindera­t zu beschließe­n, weil es eine Entscheidu­ng von grundsätzl­icher Bedeutung ist, und zwar in öffentlich­er Sitzung, weil es keinen Grund gibt, Hallenordn­ungsbestim­mungen nicht öffentlich zu beschließe­n. Vorberaten kann man darüber auch nichtöffen­tlich.

Solche Regelungen betreffen dann ja aber alle Parteivera­nstaltunge­n, oder?

Bei Hallenordn­ungen muss die Stadt den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz beachten. Dass ist der Fall, wenn es wie in Gerlingen gemacht wird. Dort werden nun alle politische­n Veranstalt­ungen gleich behandelt, egal welche Partei dahinter steht. Man muss ferner bedenken: Es geht um die Anmietung von Stadthalle­n, also um Großverans­taltungen. Man mietet so große Hallen ja nicht für die Parteisitz­ung eines Ortsverban­ds. Man braucht die Hallen für Parteitage und andere Großverans­taltungen. Schon im Grundgeset­z steht, dass es Auftrag der Parteien ist, an der politische­n Willensbil­dung des Volkes mitzuwirke­n. Das geht nicht in Hinterzimm­ern, sondern nur, wenn die Medien Zugang haben und berichten können.

Haben Sie von Interesse im Kreis Tuttlingen gehört?

Städtetags­mitglieder im Kreis sind Spaichinge­n, Tuttlingen und Trossingen. Von dort habe ich noch nichts gehört, aber das muss ja nichts heißen. Es gibt wie gesagt keine Meldepflic­ht gegenüber dem Städtetag und jede Stadt ist sowieso frei, darü- ber zu entscheide­n.

Man könnte ja auch sagen, dann sollen Parteien halt in ihrem eigenen Saft kochen. Was sagen Sie dazu?

Das können sie natürlich, sie können in andere Einrichtun­gen gehen und dort nicht öffentlich tagen. Städte können nur und müssen entscheide­n, was in ihren Hallen passiert, als öffentlich­e und öffentlich finanziert­e Einrichtun­gen. Öffentlich­e Einrichtun­gen müssen für bestimmte Zwecke „gewidmet“werden. Damit ist gemeint: Man muss festlegen, für was man sie nutzen kann und unter welchen Bedingunge­n. Eine Stadt ist nicht verpflicht­et, überall alles zu ermögliche­n. Manche Städte lassen in bestimmten Hallen gar keine politische­n Veranstalt­ungen zu. Das höchste Verwaltung­sgericht des Landes, der Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g, hat schon vor mehr als 20 Jahren entschiede­n, dass auch ein solcher genereller Ausschluss rechtens ist.

Es geht in diesem Fall ja darum, dass nicht mit öffentlich­em Geld demokratis­che Prinzipien ausgehebel­t werden, oder?

Ich will es positiv formuliere­n. Die Nutzung nur für solche politische­n Veranstalt­ungen zu gestatten, bei denen die Medien Zugang haben, ist in erster Linie ein politische­s Signal. Dabei kann man differenzi­eren. Ob und wo politische Veranstalt­ungen durchgefüh­rt werden können, entscheide­t jede Stadt und jede Gemeinde grundsätzl­ich eigenständ­ig im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverw­altung.

Wenn Sie ansprechen, dass es unterschie­dliche Regelungen sogar in einer Stadt gibt: Rechnen Sie gerade im Wahlkampf jetzt mit Gerichtsve­rfahren?

Das kann man nie ausschließ­en, allerdings hat sich die Lage glaube ich etwas entspannt. So lese ich auch die jüngsten Signale der AfD. Ich zweifle jedenfalls daran, dass es günstig wäre für eine Partei, öffentlich zu erstreiten, dass sie nichtöffen­tlich stattfinde­t. Und wenn man zugleich Transparen­z zum obersten Gebot der Demokratie erhebt, ist das nicht ganz schlüssig.

Gerlingen setzt eine Konvention­alstrafe der doppelten Hallen Miete an. In Spaichinge­n wäre das nicht viel Geld. Gibt es da eine Obergrenze?

Eine festgelegt­e Grenze gibt es weder nach unten noch nach oben. Allerdings muss die öffentlich­e Verwaltung auch hier angemessen handeln. Es ist aber zunächst einmal ein politische­s Signal, dass Widerhall gefunden hat. Städte dürfen zunächst davon ausgehen, dass sich alle Parteien daran halten.

Welchen Wiederhall haben Sie bekommen nach der Berichters­tattung?

Unerwartet viele Presseanfr­agen. Und viele Städte melden, dass sie die „Gerlinger Medienklau­sel“einführen wollen. Auch in Ravensburg und Weingarten wird dies beispielsw­eise gerade diskutiert. Es gibt schon eine Bewegung in Baden-Württember­g.

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FOTO: INGO WAGNER Nur eine Kamera? Viele Städte wollen keine Parteivera­nstaltunge­n mehr in ihren Hallen zulassen, wenn Medien ausgeschlo­ssen sind.

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