„Es ist ein politisches Signal“
Städtetags-Dezernent Norbert Brugger zu Öffentlichkeitsbeschlüssen von Kommunen
Auto im Parkhaus beschädigt
VS-VILLINGEN (pz) - Rund 4000 Euro Sachschaden hat ein unbekannter Fahrer am Samstagabend im Villinger Parkhaus Theater am Ring an einem abgestellten Pickup des Typs VW Amarok angerichtet. Der Unfallverursacher fuhr laut Polizeibericht nach dem Vorfall einfach davon. Der Wagen stand von 20.40 bis 21.40 Uhr in dem Parkhaus. In dieser Zeit dürfte der unbekannte Unfallverursacher beim Ein- oder Ausparken gegen die linke Fahrzeugseite des Pickups gefahren sein. Ohne sich weiter um den angerichteten Schaden an dem Wagen zu kümmern, fuhr der Unbekannte dann einfach weiter. Die Polizei Villingen ermittelt nun wegen der begangenen Unfallflucht und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 07721 / 60 10 entgegen.
Beim Ausparken angefahren
VS-VILLINGEN (pz) - Vermutlich beim Ausparken ist ein unbekannter Fahrer am Montagvormittag zwischen 10.30 und 11.10 Uhr gegen einen Peugeot-Kombi gefahren, der beim Finanzamt Villingen in der Weiherstraße in der Südstadt abgestellt war. Ohne sich um den angerichteten Schaden am vorderen, linken Kotflügel des grauen Peugeots des Typs Partner in Höhe von knapp 2000 Euro zu kümmern, fuhr der Unbekannte laut Polizeibericht davon. Hinweise zu dieser Unfallflucht nimmt das Polizeirevier Villingen unter der Telefonnummer 07721 / 60 10 entgegen.
Geparktes Auto beschädigt
VS-VILLINGEN (pz) - Einen geparkten Audi A6 hat ein unbekannter Fahrer am Montag zwischen 9.30 und 10.40 Uhr auf dem Parkplatz der Agentur für Arbeit in der Lantwattenstraße in Villingen angefahren und beschädigt. Der Unbekannte entfernte sich laut Polizei von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden in Höhe von etwa 1500 Euro zu kümmern. Nun ermittelt die Polizei wegen der Unfallflucht. Zeugenhinweise bitte an Telefonnummer 07721 / 60 10. SPAICHINGEN - Der aus Dürbheim stammende Dezernent des badenwürttembergischen Städtetags Norbert Brugger hat derzeit viele Fragen zu beantworten. Denn er berät Kommunen zu der Frage von Medienöffentlichkeit von politischen oder Parteiveranstaltungen. Viele Städte wollen nach dem Ausschluss von Medienvertretern aus AfD-Veranstaltungen mit Regelungen gegensteuern. Regina Braungart hat bei ihm nachgefragt.
Herr Brugger, wie ist das Thema Hallennutzung und Berichterstattung auf Ihrer Agenda gelandet?
Das Thema Hallennutzung steht immer auf der Agenda, aber in Bezug auf politische Veranstaltungen ist dieses Thema neu aufgrund einzelner Parteiveranstaltungen, bei denen Pressevertreter ausgeschlossen wurden. Wir kannten dieses Phänomen vordem nicht. Bisher war es immer so, dass die Parteien darum rangen, Öffentlichkeit zu erlangen und sogar gezielt Parteitage vor Wahlen durchführten, um viel Öffentlichkeit zu erzeugen. Das neue Phänomen entstand tatsächlich durch AfD-Veranstaltungen.
Das heißt, Kommunen sind auf Sie zugekommen und haben gesagt: Das wollen wir nicht?
Die Stadt Gerlingen kam auf uns zu. Wir sind der Kommunale Landesverband von 188 Städten, die wir unter anderem in ihren Anliegen beraten. In diesem Fall war das Anliegen ein politisches, demokratisches.
Und wie viele haben zu Zeitpunkt so eine Praxis? diesem
Wir fragen das nicht regelmäßig ab. Die neue Gerlinger Medienklausel war wiederholt in den Zeitungen und in den Fernsehnachrichten. Das hat entsprechende Resonanz erzeugt. Ich weiß von einer zweistelligen Zahl von Städten, dass sie unmittelbar davor stehen, eine solche Regelung zu erlassen oder sie schon eingeführt haben. Rottweil ist das jüngste Beispiel, das mir bekannt ist. Oberndorf am Neckar hat sie schon davor beschlossen. Stuttgart will sich im Herbst damit befassen. Zur Zeit bekomme ich praktisch jeden Tag Anfragen.
Wenn eine Stadt so was plant, muss das ja auch öffentlich beschlossen werden.
Es ist vom Gemeinderat zu beschließen, weil es eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung ist, und zwar in öffentlicher Sitzung, weil es keinen Grund gibt, Hallenordnungsbestimmungen nicht öffentlich zu beschließen. Vorberaten kann man darüber auch nichtöffentlich.
Solche Regelungen betreffen dann ja aber alle Parteiveranstaltungen, oder?
Bei Hallenordnungen muss die Stadt den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Dass ist der Fall, wenn es wie in Gerlingen gemacht wird. Dort werden nun alle politischen Veranstaltungen gleich behandelt, egal welche Partei dahinter steht. Man muss ferner bedenken: Es geht um die Anmietung von Stadthallen, also um Großveranstaltungen. Man mietet so große Hallen ja nicht für die Parteisitzung eines Ortsverbands. Man braucht die Hallen für Parteitage und andere Großveranstaltungen. Schon im Grundgesetz steht, dass es Auftrag der Parteien ist, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Das geht nicht in Hinterzimmern, sondern nur, wenn die Medien Zugang haben und berichten können.
Haben Sie von Interesse im Kreis Tuttlingen gehört?
Städtetagsmitglieder im Kreis sind Spaichingen, Tuttlingen und Trossingen. Von dort habe ich noch nichts gehört, aber das muss ja nichts heißen. Es gibt wie gesagt keine Meldepflicht gegenüber dem Städtetag und jede Stadt ist sowieso frei, darü- ber zu entscheiden.
Man könnte ja auch sagen, dann sollen Parteien halt in ihrem eigenen Saft kochen. Was sagen Sie dazu?
Das können sie natürlich, sie können in andere Einrichtungen gehen und dort nicht öffentlich tagen. Städte können nur und müssen entscheiden, was in ihren Hallen passiert, als öffentliche und öffentlich finanzierte Einrichtungen. Öffentliche Einrichtungen müssen für bestimmte Zwecke „gewidmet“werden. Damit ist gemeint: Man muss festlegen, für was man sie nutzen kann und unter welchen Bedingungen. Eine Stadt ist nicht verpflichtet, überall alles zu ermöglichen. Manche Städte lassen in bestimmten Hallen gar keine politischen Veranstaltungen zu. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat schon vor mehr als 20 Jahren entschieden, dass auch ein solcher genereller Ausschluss rechtens ist.
Es geht in diesem Fall ja darum, dass nicht mit öffentlichem Geld demokratische Prinzipien ausgehebelt werden, oder?
Ich will es positiv formulieren. Die Nutzung nur für solche politischen Veranstaltungen zu gestatten, bei denen die Medien Zugang haben, ist in erster Linie ein politisches Signal. Dabei kann man differenzieren. Ob und wo politische Veranstaltungen durchgeführt werden können, entscheidet jede Stadt und jede Gemeinde grundsätzlich eigenständig im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
Wenn Sie ansprechen, dass es unterschiedliche Regelungen sogar in einer Stadt gibt: Rechnen Sie gerade im Wahlkampf jetzt mit Gerichtsverfahren?
Das kann man nie ausschließen, allerdings hat sich die Lage glaube ich etwas entspannt. So lese ich auch die jüngsten Signale der AfD. Ich zweifle jedenfalls daran, dass es günstig wäre für eine Partei, öffentlich zu erstreiten, dass sie nichtöffentlich stattfindet. Und wenn man zugleich Transparenz zum obersten Gebot der Demokratie erhebt, ist das nicht ganz schlüssig.
Gerlingen setzt eine Konventionalstrafe der doppelten Hallen Miete an. In Spaichingen wäre das nicht viel Geld. Gibt es da eine Obergrenze?
Eine festgelegte Grenze gibt es weder nach unten noch nach oben. Allerdings muss die öffentliche Verwaltung auch hier angemessen handeln. Es ist aber zunächst einmal ein politisches Signal, dass Widerhall gefunden hat. Städte dürfen zunächst davon ausgehen, dass sich alle Parteien daran halten.
Welchen Wiederhall haben Sie bekommen nach der Berichterstattung?
Unerwartet viele Presseanfragen. Und viele Städte melden, dass sie die „Gerlinger Medienklausel“einführen wollen. Auch in Ravensburg und Weingarten wird dies beispielsweise gerade diskutiert. Es gibt schon eine Bewegung in Baden-Württemberg.