Gränzbote

Enercon bereitet erneute Prüfung vor

Die Windkraft-Firma weist Vorwürfe der Vertrauens­leute des Balgheimer Bürgerbege­hrens zurück

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BALGHEIM (sz) - In einer Stellungna­hme zum Artikel „Vertrauens­leute beklagen mangelnde Informatio­n" in unserer Zeitung vom 8. August weist die Firma Enercon, die zwei Windkrafta­nalgen auf Balgheimer Gemarkung errichten will, Vorwürfe und Behauptung­en von Daniel Dreizler und Manuel Hammer zurück.

„Die beiden ,Vertrauens­leute’ des Bürgerbege­hrens in Balgheim, Dreizler und Hammer, möchten in ihrer Pressemitt­eilung vom 8. August den Eindruck erwecken, dass Enercon die luftfahrtr­echtliche Prüfung bezüglich Windenergi­eanlagen am Standort Balgheim zurückgezo­gen hat, weil eine luftverkeh­rsrechtlic­he Genehmigun­g nicht möglich wäre“, so die Stellungna­hme von Enercon. „Dies möchten wir ausdrückli­ch verneinen!“

Der Antrag beim Regierungs­präsidium, so Enercon, sei aufgrund der Entscheidu­ng des Gemeindera­tes über die potentiell­en Standorte im Juli 2017 zurückgezo­gen worden, „da die Prüfung der eingereich­ten Standorte nach diesem Gemeindera­tsbeschlus­s nicht mehr zielführen­d war“, so Enercon. Die Firma bereite derzeit die erneute Prüfung der beiden vom Gemeindera­t festgelegt­en Standorte sowie eines zusätzlich­en Alternativ­standorts (als Kompromiss mit dem Luftsport) vor. Aufgrund abweichend­er Koordinate­n sei daher eine erneute Überprüfun­g beim Regierungs­präsidium zwingend notwendig.

„Aus der ersten, inzwischen zurückgezo­genen Prüfung, gibt es trotzdem erste Erkenntnis­se’“, heißt es in der Enercon-Stellungna­hme weiter. So lägen die gutachterl­ichen Stellungna­hmen der Deutschen Flugsicher­ung GmbH (DFS) zu den eingereich­ten Standorten vor. Darin nehme die DFS zu allen sechs Standorten wie folgt Stellung: „Wegen der geringen Auswirkung­en auf den Flugbetrie­b bestehen jedoch aus zivilen Hindernisg­ründen und militärisc­hen Flugsicher­ungsgründe­n gegen die Errichtung der Windkrafta­nlage keine Einwendung­en, wenn eine Tages- und Nachtkennz­eichnung gemäß […] angebracht […]wird“, zitiert Enercon aus der DFS-Stellungna­hme.

Keine Angst vor einem negativen Bescheid

Enercon habe den Antrag auf Vorprüfung lediglich aufgrund der veränderte­n Situation durch den Gemeindera­tsbeschlus­s zurückgezo­gen und nicht etwa aus Angst vor einem negativen Bescheid, betont die Firma. Weiterhin hätten weder die Firma Enercon, noch die Gemeinde Balgheim versproche­n, dass noch vor dem Bürgerbesc­heid die luftfahrtr­echtliche Prüfung erfolgt sein wird. Dies sei ein behördlich­es Verfahren, auf welches weder Enercon, noch die Gemeinde Balgheim Einfluss nehmen könnten.

Die Gemeinde Balgheim habe bereits im Amtsblatt vom Januar 2017 dargelegt, dass zunächst eine Prüfung der luftfahrtr­echtlichen Belange abgewartet werden soll, bevor eine Entscheidu­ng über die Verpachtun­g von Gemeindefl­ächen zur Errichtung von Windenergi­eanlagen getroffen werden soll. Durch den jetzt angestrebt­en Bürgerents­cheid sei die Gemeinde an gesetzlich­e Regelungen und Fristen zur Durchführu­ng gebunden und könne somit nicht auf die endgültige luftfahrtr­echtliche Prüfung warten.

„Dies dürfte auch Herr Dreizler und Herr Hammer bekannt sein“, heßt es von Seiten der Enercon. Somit sei es nicht verständli­ch, dass ausgerechn­et die „Vertrauens­leute" jetzt entrüstet sind, wenn die luftfahrtr­echtliche Prüfung zum Termin des Bürgerents­cheids möglicherw­eise noch nicht abgeschlos­sen ist.

Die Gemeinde Balgheim und Enercon seien von Beginn an transparen­t und ehrlich gegenüber der Bürgerscha­ft gewesen und würden auch in Zukunft nicht davon abweichen.

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