Enercon bereitet erneute Prüfung vor
Die Windkraft-Firma weist Vorwürfe der Vertrauensleute des Balgheimer Bürgerbegehrens zurück
BALGHEIM (sz) - In einer Stellungnahme zum Artikel „Vertrauensleute beklagen mangelnde Information" in unserer Zeitung vom 8. August weist die Firma Enercon, die zwei Windkraftanalgen auf Balgheimer Gemarkung errichten will, Vorwürfe und Behauptungen von Daniel Dreizler und Manuel Hammer zurück.
„Die beiden ,Vertrauensleute’ des Bürgerbegehrens in Balgheim, Dreizler und Hammer, möchten in ihrer Pressemitteilung vom 8. August den Eindruck erwecken, dass Enercon die luftfahrtrechtliche Prüfung bezüglich Windenergieanlagen am Standort Balgheim zurückgezogen hat, weil eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung nicht möglich wäre“, so die Stellungnahme von Enercon. „Dies möchten wir ausdrücklich verneinen!“
Der Antrag beim Regierungspräsidium, so Enercon, sei aufgrund der Entscheidung des Gemeinderates über die potentiellen Standorte im Juli 2017 zurückgezogen worden, „da die Prüfung der eingereichten Standorte nach diesem Gemeinderatsbeschluss nicht mehr zielführend war“, so Enercon. Die Firma bereite derzeit die erneute Prüfung der beiden vom Gemeinderat festgelegten Standorte sowie eines zusätzlichen Alternativstandorts (als Kompromiss mit dem Luftsport) vor. Aufgrund abweichender Koordinaten sei daher eine erneute Überprüfung beim Regierungspräsidium zwingend notwendig.
„Aus der ersten, inzwischen zurückgezogenen Prüfung, gibt es trotzdem erste Erkenntnisse’“, heißt es in der Enercon-Stellungnahme weiter. So lägen die gutachterlichen Stellungnahmen der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zu den eingereichten Standorten vor. Darin nehme die DFS zu allen sechs Standorten wie folgt Stellung: „Wegen der geringen Auswirkungen auf den Flugbetrieb bestehen jedoch aus zivilen Hindernisgründen und militärischen Flugsicherungsgründen gegen die Errichtung der Windkraftanlage keine Einwendungen, wenn eine Tages- und Nachtkennzeichnung gemäß […] angebracht […]wird“, zitiert Enercon aus der DFS-Stellungnahme.
Keine Angst vor einem negativen Bescheid
Enercon habe den Antrag auf Vorprüfung lediglich aufgrund der veränderten Situation durch den Gemeinderatsbeschluss zurückgezogen und nicht etwa aus Angst vor einem negativen Bescheid, betont die Firma. Weiterhin hätten weder die Firma Enercon, noch die Gemeinde Balgheim versprochen, dass noch vor dem Bürgerbescheid die luftfahrtrechtliche Prüfung erfolgt sein wird. Dies sei ein behördliches Verfahren, auf welches weder Enercon, noch die Gemeinde Balgheim Einfluss nehmen könnten.
Die Gemeinde Balgheim habe bereits im Amtsblatt vom Januar 2017 dargelegt, dass zunächst eine Prüfung der luftfahrtrechtlichen Belange abgewartet werden soll, bevor eine Entscheidung über die Verpachtung von Gemeindeflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen getroffen werden soll. Durch den jetzt angestrebten Bürgerentscheid sei die Gemeinde an gesetzliche Regelungen und Fristen zur Durchführung gebunden und könne somit nicht auf die endgültige luftfahrtrechtliche Prüfung warten.
„Dies dürfte auch Herr Dreizler und Herr Hammer bekannt sein“, heßt es von Seiten der Enercon. Somit sei es nicht verständlich, dass ausgerechnet die „Vertrauensleute" jetzt entrüstet sind, wenn die luftfahrtrechtliche Prüfung zum Termin des Bürgerentscheids möglicherweise noch nicht abgeschlossen ist.
Die Gemeinde Balgheim und Enercon seien von Beginn an transparent und ehrlich gegenüber der Bürgerschaft gewesen und würden auch in Zukunft nicht davon abweichen.