Der Wunsch ist nachvollziehbar
Es gibt einfach Berufsbilder, in denen asynchrone Arbeitszeiten zum Alltag gehören. Dazu gehören etwa Ärzte, Pfleger und Hebammen, Polizisten, Feuerwehrleute, Journalisten, Bürgermeister sowie viele Selbstständige – und eben Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe. Jeder, der sich in diesen Branchen einen Job sucht, der weiß, dass der klassische 9-bis-17-Uhr-Job ein Traum bleiben wird.
Deswegen darf der Alltag aber nicht mehr nicht planbar sein. Hinter jedem Arbeitnehmer stecken eine Familie, Lebenspartner und Freunde – auch Vereine, die mit ihm planen, sei es als Spieler, Vorstandsmitglied oder Trainer. Und einfach der ganz generelle Wunsch nach freier Zeit. Der Arbeitsmarkt darf daher nicht zu entfesselt werden.
Allerdings sind es in diesem Fall die Hoteliers und Gastwirte, die die Jobs zur Verfügung stellen und diese auch erst finanzieren müssen. Von daher ist der Wunsch der Dehoga nach einer gesetzlich geregelten Wochenund nicht nach einer täglichen Arbeitszeit durchaus verständlich. Auch sie haben ihre Zwänge, die mithilfe der Beschäftigten gemeistert werden sollen. Kein Gastronom möchte etwa eine Hochzeitsfeier auflösen, bevor das Hochzeitspaar nicht entschwunden ist, nur weil die Beschäftigten ihre tägliche Arbeitszeit vollgemacht haben.
Am Ende ist es aber so wie fast immer: Der Markt wird das regeln, wenn das Arbeitszeitgesetz wirklich den Wünschen der Dehoga angepasst werden würde. Schwarze Schafe unter den Hoteliers und Wirten, die die Arbeitsregeln schon jetzt unterwandern, gibt es heute, und wird es morgen auch noch geben. Und wie schon heute werden sich auch morgen die Beschäftigten bei schlechten Arbeitsbedingungen wehren und kündigen können.