„Arzt für Zahnmedizin“gibt den Kampf auf
Zahnarzt aus dem Donautal scheitert im Berufungsverfahren wegen Titelmissbrauch
DONAUTAL - Wer Zahnarzt ist, darf sich nicht „Arzt für Zahnmedizin“nennen. Das hatte im Mai bereits das Amtsgericht Tuttlingen im Falle eines Zahnarztes aus dem Donautal entschieden. Der ist jetzt auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Rottweil gescheitert und gibt den Kampf um sein Firmenlogo widerwillig auf.
„Da ist irgendjemand, der ihm etwas Böses will“, sagte Rechtsanwalt Thomas Heinze bereits im Mai gegenüber unserer Zeitung. Ein anonymes Schreiben an die Zahnärztekammer und eine Person, die Druck gemacht habe, seien für die Anklage verantwortlich. „Die Gerichte mit so etwas zu belasten, finde ich übertrieben“, sagte Heinze gegenüber dem Rottweiler Richter, Rainer Frank.
Heinzes Mandant hat bereits seit 2006 ein Logo mit dem Schriftzug „Arzt für Zahnmedizin“. Das Logo hat der Zahnarzt auf seinem Firmenfahrzeug, seiner Webseite und Büromaterialien, wie Briefpapier und Umschlägen.
Sein Argument: Er habe lediglich das Wort Zahnarzt gemäß der deutschen Grammatik in seine Bestandteile zerlegt. „Der Staatsanwalt ist doch auch der Anwalt des Staates und der Rechtsanwalt der Anwalt des Rechts“, begründete Heinze.
Doch das Gesetz schreibe die Berufsbezeichnung „Arzt“klar den Humanmedizinern zu. Wer Zahnmedizin studiert hat, dürfe sich nur „Zahnarzt“nennen, führte Richter Frank aus.
Dass die Unterscheidung Zahnarzt und Arzt für Zahnmedizin aber für viele Diskussionen sorgt, darin waren sich alle Parteien einig. Schließlich zog sich Frank für mehr als 20 Minuten zur Beratung mit seinen Schöffen zurück.
„Dass wir es nicht mit großer krimineller Energie zu tun haben, ist klar“, sagte Frank schließlich. Dennoch müsse das Verfahren irgendwann auch mal zu einem Ende gebracht werden.
Gespannt lehnte sich Rechtsanwalt Heinze weit nach vorne über seinen Tisch und lauschte der Entscheidung des Richters. „Die Strafbarkeit liegt vor“, verkündete Frank und Heinze ließ sich enttäuscht wieder nach hinten in seinen Stuhl fallen.
Einigung statt Urteil
„Wo Arzt drauf steht, muss auch Arzt drin sein“, erklärte Richter die vorläufige Entscheidung. Er schlug aber vor, von einer Verurteilung abzusehen, wenn sich alle Parteien einigten.
Dann wurde es noch einmal spannend im Gerichtssaal. Bis zuletzt wollte der Zahnarzt sein Logo verteidigen und noch einmal in Berufung gehen. Doch er gab den Kampf aus Kostengründen auf. „Ich muss jedes Mal auch die Praxis schließen und die Staatsanwältin sagte, sie würde sowieso in Revision gehen“, erklärte der Zahnarzt.
So entschied Richter Frank das Verfahren einzustellen, wenn der Zahnarzt alle Logos entfernt und 1000 Euro an einen gemeinnützigen Zweck spendet.
Ein klarer Abschluss sei das für den Donautaler aber nicht und die Enttäuschung ist groß über das Ende des Verfahrens: „Es war irgendwie so wischiwaschi.“