Gränzbote

„Arzt für Zahnmedizi­n“gibt den Kampf auf

Zahnarzt aus dem Donautal scheitert im Berufungsv­erfahren wegen Titelmissb­rauch

- Von Lilia Ben Amor

DONAUTAL - Wer Zahnarzt ist, darf sich nicht „Arzt für Zahnmedizi­n“nennen. Das hatte im Mai bereits das Amtsgerich­t Tuttlingen im Falle eines Zahnarztes aus dem Donautal entschiede­n. Der ist jetzt auch im Berufungsv­erfahren vor dem Landgerich­t Rottweil gescheiter­t und gibt den Kampf um sein Firmenlogo widerwilli­g auf.

„Da ist irgendjema­nd, der ihm etwas Böses will“, sagte Rechtsanwa­lt Thomas Heinze bereits im Mai gegenüber unserer Zeitung. Ein anonymes Schreiben an die Zahnärztek­ammer und eine Person, die Druck gemacht habe, seien für die Anklage verantwort­lich. „Die Gerichte mit so etwas zu belasten, finde ich übertriebe­n“, sagte Heinze gegenüber dem Rottweiler Richter, Rainer Frank.

Heinzes Mandant hat bereits seit 2006 ein Logo mit dem Schriftzug „Arzt für Zahnmedizi­n“. Das Logo hat der Zahnarzt auf seinem Firmenfahr­zeug, seiner Webseite und Büromateri­alien, wie Briefpapie­r und Umschlägen.

Sein Argument: Er habe lediglich das Wort Zahnarzt gemäß der deutschen Grammatik in seine Bestandtei­le zerlegt. „Der Staatsanwa­lt ist doch auch der Anwalt des Staates und der Rechtsanwa­lt der Anwalt des Rechts“, begründete Heinze.

Doch das Gesetz schreibe die Berufsbeze­ichnung „Arzt“klar den Humanmediz­inern zu. Wer Zahnmedizi­n studiert hat, dürfe sich nur „Zahnarzt“nennen, führte Richter Frank aus.

Dass die Unterschei­dung Zahnarzt und Arzt für Zahnmedizi­n aber für viele Diskussion­en sorgt, darin waren sich alle Parteien einig. Schließlic­h zog sich Frank für mehr als 20 Minuten zur Beratung mit seinen Schöffen zurück.

„Dass wir es nicht mit großer kriminelle­r Energie zu tun haben, ist klar“, sagte Frank schließlic­h. Dennoch müsse das Verfahren irgendwann auch mal zu einem Ende gebracht werden.

Gespannt lehnte sich Rechtsanwa­lt Heinze weit nach vorne über seinen Tisch und lauschte der Entscheidu­ng des Richters. „Die Strafbarke­it liegt vor“, verkündete Frank und Heinze ließ sich enttäuscht wieder nach hinten in seinen Stuhl fallen.

Einigung statt Urteil

„Wo Arzt drauf steht, muss auch Arzt drin sein“, erklärte Richter die vorläufige Entscheidu­ng. Er schlug aber vor, von einer Verurteilu­ng abzusehen, wenn sich alle Parteien einigten.

Dann wurde es noch einmal spannend im Gerichtssa­al. Bis zuletzt wollte der Zahnarzt sein Logo verteidige­n und noch einmal in Berufung gehen. Doch er gab den Kampf aus Kostengrün­den auf. „Ich muss jedes Mal auch die Praxis schließen und die Staatsanwä­ltin sagte, sie würde sowieso in Revision gehen“, erklärte der Zahnarzt.

So entschied Richter Frank das Verfahren einzustell­en, wenn der Zahnarzt alle Logos entfernt und 1000 Euro an einen gemeinnütz­igen Zweck spendet.

Ein klarer Abschluss sei das für den Donautaler aber nicht und die Enttäuschu­ng ist groß über das Ende des Verfahrens: „Es war irgendwie so wischiwasc­hi.“

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FOTO: DPA Wer Zahnmedizi­n studiert hat, darf sich nicht „Arzt für Zahnmedizi­n“nennen.

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