„Wissen vieler Kassierer ist nicht ausgeprägt“
Steuerberater Walter Schiele zum Thema „Steuerrecht für Vereine“
SPAICHINGEN - Das Amt des Vereinskassiers ist mit hoher Verantwortung verbunden. Steuerberater Walter Schiele aus Ochsenhausen, Präsidiumsmitglied im Blasmusiklandesverband, hat kürzlich zum Thema „Steuerrecht für Vereine“in Spaichingen einen Vortrag gehalten. Redakteur Michael Hochheuser befragte ihn dazu, worauf Vereine in steuerrechtlicher Hinsicht aufpassen müssen und welche Konsequenzen drohen, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Sie haben jüngst in Spaichingen beim Blasmusik-Kreisverband Rottweil-Tuttlingen über Vereinssteuerrecht referiert. Welche juristischen Fragen wurden bei dem Steuerseminar im Spaichinger Ausbildungszentrum seitens der Vereinsvertreter gestellt?
Schwerpunkte meinerseits und Fragen der Teilnehmer waren gemeinnützigkeitsunschädliche Zuwendungen an Mitglieder, die Besteue- rungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Verpachtung des Bewirtschaftungsrechts bei Vereinsfesten, Rücklagenbildung und Mittelverwendungsrechnung, Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale, Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuerbefreiung im Zweckbetrieb.
Worauf müssen Vereine in steuerrechtlicher Hinsicht achten?
Die Vereine sollten zum Beispiel beachten: Die Art und Höhe der Zuwendung an Vereinsmitglieder, wenn möglich die Einhaltung der Kleinunternehmergrenze sowie der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Verträge für Verpachtungen des Bewirtschaftungsrechts, die Rücklagenbildung, insbesondere die freier Rücklagen, die Voraussetzungen für Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale sowie die Anwendung oder Nichtanwendung der Umsatzsteuerbefreiung im Zweckbetrieb.
Ist das juristische Wissen von Vereinskassierern nach Ihrer Erfahrung ausreichend oder gibt es da Nachholbedarf – etwa durch derartige Veranstaltungen?
Das zivilrechtliche und steuerliche Wissen vieler Vereinskassierer ist nicht besonders ausgeprägt, da naturgemäß viele Finanzverantwortliche berufsfremd sind. Dies lässt sich zum Beispiel durch Seminare und Schulungen soweit verbessern, dass die Grundsätze des Vereinssteuerrechts beherrscht werden.
Ist es schon häufiger vorgekommen, dass Vereine aus Unwissen gegen Steuerrecht verstoßen haben? Wie wird das geahndet?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Vereine aus Unwissen gegen geltendes Vereinssteuerrecht verstoßen haben. Die Folgen sind Nachzahlungen von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Eine strafrechtliche Ahndung im Bereich des Vereinssteuerrechts ist mir in den vergangenen Jahrzehnten nicht bekannt geworden.
Sie haben in Spaichingen Beispiele aus dem Vereinsalltag aufgezeigt. Können Sie typische Fälle nennen, die exemplarisch stehen für Probleme bei vielen Vereinen?
Zwei typische Fälle, die bei Vereinen immer wieder auftauchen, sind die Nichtbeachtung der gemeinnützigkeitsunschädlichen Zuwendungen an Vereinsmitglieder; und zudem fehlende Pachtverträge bei der Verpachtung des Bewirtschaftungsrechts und deren saubere Durchführung des Pachtverhältnisses wie unter fremden Dritten.