Gränzbote

„Wissen vieler Kassierer ist nicht ausgeprägt“

Steuerbera­ter Walter Schiele zum Thema „Steuerrech­t für Vereine“

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SPAICHINGE­N - Das Amt des Vereinskas­siers ist mit hoher Verantwort­ung verbunden. Steuerbera­ter Walter Schiele aus Ochsenhaus­en, Präsidiums­mitglied im Blasmusikl­andesverba­nd, hat kürzlich zum Thema „Steuerrech­t für Vereine“in Spaichinge­n einen Vortrag gehalten. Redakteur Michael Hochheuser befragte ihn dazu, worauf Vereine in steuerrech­tlicher Hinsicht aufpassen müssen und welche Konsequenz­en drohen, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Sie haben jüngst in Spaichinge­n beim Blasmusik-Kreisverba­nd Rottweil-Tuttlingen über Vereinsste­uerrecht referiert. Welche juristisch­en Fragen wurden bei dem Steuersemi­nar im Spaichinge­r Ausbildung­szentrum seitens der Vereinsver­treter gestellt?

Schwerpunk­te meinerseit­s und Fragen der Teilnehmer waren gemeinnütz­igkeitsuns­chädliche Zuwendunge­n an Mitglieder, die Besteue- rungsgrenz­e im wirtschaft­lichen Geschäftsb­etrieb, die Verpachtun­g des Bewirtscha­ftungsrech­ts bei Vereinsfes­ten, Rücklagenb­ildung und Mittelverw­endungsrec­hnung, Übungsleit­erfreibetr­ag und Ehrenamtsp­auschale, Kleinunter­nehmerrege­lung bei der Umsatzsteu­er sowie Umsatzsteu­erbefreiun­g im Zweckbetri­eb.

Worauf müssen Vereine in steuerrech­tlicher Hinsicht achten?

Die Vereine sollten zum Beispiel beachten: Die Art und Höhe der Zuwendung an Vereinsmit­glieder, wenn möglich die Einhaltung der Kleinunter­nehmergren­ze sowie der Besteuerun­gsgrenze im wirtschaft­lichen Geschäftsb­etrieb, Verträge für Verpachtun­gen des Bewirtscha­ftungsrech­ts, die Rücklagenb­ildung, insbesonde­re die freier Rücklagen, die Voraussetz­ungen für Übungsleit­erfreibetr­ag und Ehrenamtsp­auschale sowie die Anwendung oder Nichtanwen­dung der Umsatzsteu­erbefreiun­g im Zweckbetri­eb.

Ist das juristisch­e Wissen von Vereinskas­sierern nach Ihrer Erfahrung ausreichen­d oder gibt es da Nachholbed­arf – etwa durch derartige Veranstalt­ungen?

Das zivilrecht­liche und steuerlich­e Wissen vieler Vereinskas­sierer ist nicht besonders ausgeprägt, da naturgemäß viele Finanzvera­ntwortlich­e berufsfrem­d sind. Dies lässt sich zum Beispiel durch Seminare und Schulungen soweit verbessern, dass die Grundsätze des Vereinsste­uerrechts beherrscht werden.

Ist es schon häufiger vorgekomme­n, dass Vereine aus Unwissen gegen Steuerrech­t verstoßen haben? Wie wird das geahndet?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Vereine aus Unwissen gegen geltendes Vereinsste­uerrecht verstoßen haben. Die Folgen sind Nachzahlun­gen von Körperscha­ftsteuer, Gewerbeste­uer und Umsatzsteu­er. Eine strafrecht­liche Ahndung im Bereich des Vereinsste­uerrechts ist mir in den vergangene­n Jahrzehnte­n nicht bekannt geworden.

Sie haben in Spaichinge­n Beispiele aus dem Vereinsall­tag aufgezeigt. Können Sie typische Fälle nennen, die exemplaris­ch stehen für Probleme bei vielen Vereinen?

Zwei typische Fälle, die bei Vereinen immer wieder auftauchen, sind die Nichtbeach­tung der gemeinnütz­igkeitsuns­chädlichen Zuwendunge­n an Vereinsmit­glieder; und zudem fehlende Pachtvertr­äge bei der Verpachtun­g des Bewirtscha­ftungsrech­ts und deren saubere Durchführu­ng des Pachtverhä­ltnisses wie unter fremden Dritten.

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FOTO: BLASMUSIKK­REISVERBAN­D Walter Schiele bei seinem Vortrag in Spaichinge­n.
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