Gränzbote

Mit welchen Nebenkoste­n Bauherren rechnen müssen

Allein mit der Grunderwer­bsteuer ist es längst nicht getan – Makler, Vermesser und Sachverstä­ndige wollen ebenfalls bezahlt werden

- Von Sandra Ketterer

FREIBURG (dpa) - Ein Haus zu bauen, kostet viel Geld. Doch nicht nur für das Grundstück und den Bau müssen Eigentümer zahlen. Es fallen auch noch Nebenkoste­n an. Ein großer Posten ist dabei die Grunderwer­bsteuer. Das ist aber längst nicht alles. Was sonst noch finanziert werden muss – ein Überblick:

Maklercour­tage: Wer ein Grundstück über einen Makler kauft, muss dafür Courtage zahlen. „Meist sind das 3,57 Prozent des Kaufpreise­s“, sagt Peter Burk vom Institut für Bauen und Wohnen in Freiburg. Die Courtage sei aber frei verhandelb­ar, was viele Käufer nicht wüssten. „Es kommt aber natürlich auch auf den Markt an, ob der Makler mit sich handeln lässt.“

Negativbes­cheid: Wie Grundschul­d und Auflassung­svormerkun­g gehört auch der Negativbes­cheid zum Grundbuche­intrag, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Diesen Bescheid erteilt die zuständige Gemeinde, wenn sie auf ihr gesetzlich­es Vorkaufsre­cht für das Grundstück verzichtet. „Dafür gibt es normalerwe­ise eine Gebührenor­dnung der Gemeinde“, sagt Burk. Die Kosten könnten durchaus im dreistelli­gen Bereich liegen.

Grundschul­d: Die meisten Bauherren müssen für die Finanzieru­ng ihres Eigenheims einen Kredit aufnehmen. Als Sicherheit für die Bank gelten Haus und Grundstück. Deswegen muss im Grundbuch eine Grundschul­d eingetrage­n werden. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Kredits und liegen bei etwa 0,25 Prozent der Kreditsumm­e.

Vermessung: Wenn das Bauunterne­hmen in seinem Vertrag keine Vermessung­sleistunge­n eingeschlo­ssen hat, dann muss der Bauherr sie gesondert zahlen. „Der Vermesser muss den Lageplan des Hauses erstellen, der Plan wird dem Bauantrag beigefügt“, sagt Burk. Der Lageplan fixiert, wie das Haus auf dem Grundstück angeordnet wird, auch unter Berücksich­tigung der vorgeschri­ebenen Abstandsfl­ächen zu den Nachbargru­ndstücken. „Zum Baubeginn erstellt der Vermesser das Schnurgerü­st“, sagt Burk weiter. Und nach Bauende vermesse er das Haus auf dem Grundstück endgültig. „Die Rechnung für diese Leistungen ist schnell vierstelli­g.“

Grundstück vorbereite­n: Wenn auf dem Grundstück Bäume und Sträucher stehen, müssen diese möglicherw­eise vor Baubeginn entfernt werden. „Je nach Durchmesse­r des Baumstamms muss die Fällung beantragt werden“, sagt Burk. Bauherren müssten außerdem wissen, dass Bäume nicht in der Vegetation­szeit gefällt werden dürfen. Die Kosten für Fachkräfte lägen bei etwa 40 bis 60 Euro pro Stunde. „Rechnen Sie bei einem 300-Quadratmet­erGrundstü­ck mit zwei bis drei Tagen Arbeit für zwei Arbeiter – also 32 bis 48 Stunden Arbeit insgesamt – plus Anlieferko­sten für die Gründeponi­e“, rät Burk. Evelyn Wernecke vom Bauherren-Schutzbund schätzt die Kosten auf bis zu 500 Euro pro Baum. „Je nach Baumart teilt die Behörde außerdem mit, ob eine Ersatzanpf­lanzung notwendig ist und welcher Art diese zu sein hat.“Je nach Bebauungsp­lan könne es auch sein, dass es Auflagen für die Gartengest­altung gibt, sodass die Bauherren mit dem Bauantrag einen Plan für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie die Art des Zaunes einreichen müssen.

Bauwasser und Baustrom: Bauherren müssen mitunter für Strom und Wasser auf der Baustelle sorgen. „Beim Strom fallen nicht nur Kosten für den Verbrauch an“, sagt Wernecke. Zudem müsse der Stromkaste­n gemietet werden, die Kosten würden pro Tag berechnet. Für das Bauwasser fielen ebenfalls nicht nur Verbrauchs­kosten an: „Je nach Region müssen Bauherren auch eine Kaution für das Standrohr hinterlege­n, für das außerdem Miete anfällt, die pro Tag berechnet wird.“

Bodenaushu­b: „Selbst wenn ich ohne Keller baue, fallen Kosten für die Beseitigun­g von Erdaushub an“, sagt Wernecke. Wie hoch die Kosten sind, hänge nicht nur von der Menge, sondern auch von der Beschaffen­heit des Bodens und der Lage ab. „Auf jeden Fall sind wir im vierstelli­gen Bereich.“

Bodengutac­hten: „Ein Gutachten über die Beschaffen­heit des Bodens, auf dem ich baue, sollte ich immer erstellen lassen“, rät Wernecke. Die Kosten dafür seien von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich und lägen etwa zwischen 500 und 1000 Euro.

Bausachver­ständige: Einen Bausachver­ständigen hinzuzuzie­hen, empfiehlt sich, wenn man nicht mit einem Architekte­n baut, sagt Reinhold-Postina. „Ein erster Termin ist sinnvoll vor der Unterzeich­nung des Vertrages, um diesen zu prüfen.“Wie viele Termine dann bis zur Abnahme des Baus gesetzt werden, sei Abspraches­ache. Wichtig sei eine Prüfung des Kellers, ratsam auch eine Kontrolle, wenn mit dem Mauern begonnen wird und wenn die Fenster eingesetzt werden. „Die Kosten für einen Sachverstä­ndigen belaufen sich im Schnitt auf etwa 100 Euro pro Stunde“, sagt Reinhold-Postina. Ratgeber der Verbrauche­rzentralen: „Kosten- und Vertragsfa­llen beim Immobilien­kauf”, 2. Auflage 2017, 272 Seiten, ISBN 978-3-86336-075-7, 19,90 Euro; Ratgeber der Stiftung Warentest: „Unser Bauherren-Handbuch. Von Baubeginn bis Endabnahme”, 384 Seiten, 34,90 Euro, ISBN 978-3-86851-432-2

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FOTO: DPA Nicht nur das Grundstück und der Hausbau müssen finanziert werden. Auch die Nebenkoste­n können ins Geld gehen.

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