Durchblick im Rentendschungel
Experten der Deutschen Rentenversicherung beantworteten am SZ-Lesertelefon Fragen zum Thema Alters- und Hinterbliebenenrente
RAVENSBURG - Wer davon spricht, dass er demnächst in Rente gehen will, meint damit seine Altersrente. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen. Je nachdem, welcher berufliche Lebensweg zurückgelegt wurde, passt die eine oder andere der Varianten besser. Zu allen Fragen rund um das Thema Alters- und Hinterbliebenenrente standen die Rentenexpertinnen Manuela Budewell und Verena Stiehle von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“Rede und Antwort.
Ich bin inzwischen 66 Jahre alt und bekomme seit letztem Jahr Altersrente. Wie viel darf ich hinzuverdienen?
Da Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie so viel zur eigenen Rente hinzuverdienen wie Sie wollen. Ihre Rente wird nicht gekürzt.
Ich kann schon ab 63 eine Altersrente bekommen. Wie viel darf ich hinzuverdienen?
Da Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen Sie jährlich bis zu 6300 Euro hinzuverdienden. Diese Grenze gilt seit dem Juli 2017. Ist der Hinzuverdienst höher, werden 40 Prozent von dem über den 6300 Euro liegenden Betrag von der Rente abgezogen.
Bekomme ich die Rente automatisch oder was muss ich dafür tun?
Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag auf Altersrente sollte etwa drei Monate (sechs Monate, wenn auch Zeiten im Ausland vorliegen) vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Antragsformulare gibt es zum Beispiel im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de oder über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 10004800). Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung helfen auch beim Ausfüllen der Formulare.
Ich bin schon lange Rentnerin und bekomme eine Altersrente mit Abschlägen. Kann ich jetzt noch in eine Altersrente ohne Abschläge wechseln? Die Voraussetzungen für eine ungekürzte Rente habe ich erfüllt.
Das ist nicht möglich. Die Abschläge bleiben bestehen, gegebenenfalls selbst bei einer anschließenden Hinterbliebenenrente.
Ich bin 1965 geboren. Wenn ich 65 werde, werde ich mehr als 45 Jahre gearbeitet haben. Kann ich trotzdem erst mit 67 eine ungekürzte Altersrente bekommen?
Nein, Sie können dann mit 65 Jahren eine Altersrente ohne Kürzung erhalten.
Ich bin kerngesund, möchte aber trotzdem im nächsten Jahr mit 60 aufhören zu arbeiten. Ich habe jetzt schon über 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Kann ich dann Altersrente bekommen? Abzüge würde ich in Kauf nehmen.
Nein, frühestens ab 63 können Sie eine Altersrente mit Abzügen erhalten.
Ich habe eine Schwerbehinderung von 30 Prozent. Kann ich eine Altersrente für Schwerbehinderte bekommen?
Nein. Die Altersrente für Schwerbehinderte kann nur erhalten, wer zum es, die finanziellen Aspekte der Rente zu regeln. Rentenbeginn mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt hat.
Ich bekomme seit zwei Jahren eine Erwerbsminderungsrente und überlege, aufgrund meiner Schwerbehinderung eine Altersrente zu beantragen. Lohnt sich das überhaupt?
Wenn Sie nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung noch Versicherungszeiten zurückgelegt haben, könnte die Altersrente höher ausfallen. Niedriger als Ihre bisherige Rente wird sie auf keinen Fall. Ein Antrag kann sich also lohnen. Informieren Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Ggf. wird dort der Antrag gleich mit Ihnen ausgefüllt.
Ich möchte so früh wie möglich in Rente gehen und hätte dann bei der Altersrente Abzüge. Nun habe ich gehört, dass man die ausgleichen kann. Stimmt das?
Die prozentualen Abschläge können Sie durch Einzahlungen ausgleichen. Bisher ging das erst ab 55 Jahren. Seit Juli dieses Jahres ist ein Ausgleich schon ab 50 Jahren möglich. Erkundigen Sie sich beim Rentenversicherungsträger nach Ihrer individuellen Einzahlungshöhe.
Ich könnte demnächst Regelaltersrente beantragen. Nun habe ich gehört, dass sich die Rente erhöht, wenn man sie später beantragt. Stimmt das?
Das stimmt. Die Regelaltersrente erhöht sich für jeden Monat, den sie später in Anspruch genommen wird, um 0,5 Prozent. Wenn Sie beispielsweise ein Jahr später in Rente gehen, bekommen Sie sechs Prozent mehr Rente. Sollten Sie weiterhin arbeiten und Rentenbeiträge zahlen, erhöhen diese die Rente natürlich auch und Sie bekommen ebenfalls den prozentualen Zuschlag.
Meine Frau und ich sind schon über Jahre verheiratet und wir bekommen beide eine Altersrente. Die Rente meiner Frau beträgt nur rund 500 Euro, weil sie lange Zeit Hausfrau war. Wenn ich sterbe, bekommt meine Frau dann 60 Prozent meiner Rente?
Da Sie vor dem Jahr 2002 geheiratet haben und auch mindestens einer von Ihnen vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für Sie noch das alte Hinterbliebenenrecht. Das heißt, dass Ihre Frau in den ersten drei Monaten nach Ihrem Tod die volle Rente von Ihnen erhalten würde und anschließend 60 Prozent davon. Da die Rente Ihrer Frau unter dem Freibetrag liegt, findet keine Einkommensanrechnung statt.
Für die 45 Beitragsjahre fehlen mir noch ein paar Monate. In den letzten zwei Jahren habe ich ein paar Monate wegen längerer Reisen Fehlmonate. Kann ich diese noch auffüllen?
Das geht leider nicht. Freiwillige Beiträge können grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr gezahlt werden.
Im letzten Jahr haben mein Mann und ich geheiratet. Habe ich im Falle seines Todes Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ihr Mann muss die Mindestversicherungszeit von insgesamt fünf Jahren erfüllt haben und die Ehe muss mindestens ein Jahr sowie zum Todeszeitpunkt rechtsgültig bestanden haben. Umgekehrt gilt das gleiche, wenn Sie vor Ihrem Mann versterben sollten. Seit acht Jahren bekomme ich eine große Witwenrente. Im nächsten Jahr möchte ich mit meinem neuen Lebenspartner zusammenzuziehen, vielleicht heiraten wir später auch. Was passiert dann mit meiner Witwenrente? Wenn Sie mit jemandem zusammenziehen ohne zu heiraten, hat das keine Auswirkungen auf Ihre Witwenrente. Bei einer Heirat fällt die Witwenrente allerdings mit dem Ende des Monats, in dem Sie geheiratet haben, weg. Achtung: Sie können dann eine einmalige Abfindung beantragen. Diese beträgt grundsätzlich 24 Monatsbeträge Ihrer Witwenrente. Sollten Sie wieder heiraten, senden Sie deshalb bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde unter Angabe der Versicherungsnummer an Ihren Rentenversicherungsträger.
Ich lebe mit meiner Freundin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen. Wenn eine Partnerin stirbt, hat die andere Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Auch gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können eine Hinterbliebenenrente erhalten. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Partner einer gültigen Ehe.
Mein Mann ist gestorben. Die Ehe bestand zwar noch, aber wir haben schon viele Jahre nicht mehr zusammengelebt. Jetzt habe ich gehört, dass ich trotzdem eine Witwenrente bekommen könnte. Stimmt das?
Das stimmt. Entscheidend ist, dass die Ehe zum Todeszeitpunkt rechtsgültig bestanden hat. Ob Sie tatsächlich zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt keine Rolle.
Mein Mann ist verstorben. Von der Witwenrenten werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Das verstehe ich nicht. Muss ich die für meinen verstorbenen Mann zahlen?
Die Witwenrente wird zwar aus der Versicherung Ihres verstorbenen Mannes gezahlt, ist aber Ihr eigenes Einkommen. Es ist Ihre Rente. Und von dieser müssen Sie für sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Mein Mann ist im Herbst des letzten Jahres verstorben. Bisher konnte ich mich noch nicht mit dem Witwenrentenantrag beschäftigen. Kann ich den Antrag jetzt noch stellen oder ist das zu spät?
Hinterbliebenenrenten können für maximal zwölf Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden. Deshalb stellen Sie bitte schnell den Antrag.