Lindner will Flüchtlinge in ihre Heimat zurückschicken
BERLIN (AFP) - FDP-Chef Christian Lindner will Kriegsflüchtlinge in ihre Heimat zurückschicken, „sobald die Lage es dort zulässt“. Aus dem Flüchtlingsstatus könne „nicht automatisch ein dauerhafter Aufenthaltsstatus werden“, sagte Lindner der „Bild“-Zeitung. „Das ist das humanitäre Völkerrecht“und gelte auch für hier geborene Kinder von Flüchtlingen. Wenn es in Syrien wieder sicher sei, müsse der Flüchtlingsschutz in Deutschland „erlöschen“, forderte er.
Länder machen Front gegen Bayerns Sonderweg
BERLIN (dpa) - Der Sonderweg Bayerns bei der Besteuerung von Firmenerben stößt in anderen Bundesländern auf Widerstand. Die Finanzministerkonferenz forderte nach Angaben der rheinland-pfälzischen Ressortchefin Doris Ahnen (SPD) Bayern auf, die Erbschaftsteuer wie in den übrigen Ländern zu erheben – auf Basis der gemeinsam vereinbarten Grundsätze. „Das ist ein einmaliger Fall und ein unhaltbarer Zustand“, kritisierte Ahnen am Donnerstag.
Offenbar bald Abschiebeflug nach Afghanistan
BERLIN (AFP) - Erstmals seit dem Anschlag nahe der deutschen Botschaft in Kabul soll in der kommenden Woche nach Angaben von Flüchtlingshelfern ein Abschiebeflug nach Afghanistan starten. Der Bayerische Flüchtlingsrat teilte mit, dass die nächste Sammelabschiebung von abgelehnten afghanischen Asylbewerbern für Dienstag vom Flughafen Düsseldorf angesetzt sei. Für die Abschiebung seien 15 Afghanen gemeldet worden. Laut Flüchtlingsrat ist davon auszugehen, dass nicht nur Straftäter abgeschoben werden sollen.
EuGH: Elternzeit darf sich nicht negativ auswirken
LUXEMBURG (KNA) - Eine Beförderung darf nicht aufgrund von Abwesenheit durch Elternzeit in der Probephase verweigert werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Ziel der Probezeit sei es, die „Bewährung für das zu übertragende Amt mit leitender Funktion feststellen zu können“, heißt es in dem Urteil. Das Land Berlin hatte eine Beamtin auf einer Beförderungsstelle nach der Probezeit niedriger eingestuft, weil diese den Großteil des Zeitraums wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit, Mutterschaftsurlaub und Elternzeit abwesend war. Zuvor war die Beamtin nach einem Auswahlverfahren in die Leitungsposition mit zweijähriger Probezeit befördert worden. Sie trat die Stelle jedoch nie an.