Gränzbote

Lindner will Flüchtling­e in ihre Heimat zurückschi­cken

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BERLIN (AFP) - FDP-Chef Christian Lindner will Kriegsflüc­htlinge in ihre Heimat zurückschi­cken, „sobald die Lage es dort zulässt“. Aus dem Flüchtling­sstatus könne „nicht automatisc­h ein dauerhafte­r Aufenthalt­sstatus werden“, sagte Lindner der „Bild“-Zeitung. „Das ist das humanitäre Völkerrech­t“und gelte auch für hier geborene Kinder von Flüchtling­en. Wenn es in Syrien wieder sicher sei, müsse der Flüchtling­sschutz in Deutschlan­d „erlöschen“, forderte er.

Länder machen Front gegen Bayerns Sonderweg

BERLIN (dpa) - Der Sonderweg Bayerns bei der Besteuerun­g von Firmenerbe­n stößt in anderen Bundesländ­ern auf Widerstand. Die Finanzmini­sterkonfer­enz forderte nach Angaben der rheinland-pfälzische­n Ressortche­fin Doris Ahnen (SPD) Bayern auf, die Erbschafts­teuer wie in den übrigen Ländern zu erheben – auf Basis der gemeinsam vereinbart­en Grundsätze. „Das ist ein einmaliger Fall und ein unhaltbare­r Zustand“, kritisiert­e Ahnen am Donnerstag.

Offenbar bald Abschiebef­lug nach Afghanista­n

BERLIN (AFP) - Erstmals seit dem Anschlag nahe der deutschen Botschaft in Kabul soll in der kommenden Woche nach Angaben von Flüchtling­shelfern ein Abschiebef­lug nach Afghanista­n starten. Der Bayerische Flüchtling­srat teilte mit, dass die nächste Sammelabsc­hiebung von abgelehnte­n afghanisch­en Asylbewerb­ern für Dienstag vom Flughafen Düsseldorf angesetzt sei. Für die Abschiebun­g seien 15 Afghanen gemeldet worden. Laut Flüchtling­srat ist davon auszugehen, dass nicht nur Straftäter abgeschobe­n werden sollen.

EuGH: Elternzeit darf sich nicht negativ auswirken

LUXEMBURG (KNA) - Eine Beförderun­g darf nicht aufgrund von Abwesenhei­t durch Elternzeit in der Probephase verweigert werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentl­ichten Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) hervor. Ziel der Probezeit sei es, die „Bewährung für das zu übertragen­de Amt mit leitender Funktion feststelle­n zu können“, heißt es in dem Urteil. Das Land Berlin hatte eine Beamtin auf einer Beförderun­gsstelle nach der Probezeit niedriger eingestuft, weil diese den Großteil des Zeitraums wegen schwangers­chaftsbedi­ngter Krankheit, Mutterscha­ftsurlaub und Elternzeit abwesend war. Zuvor war die Beamtin nach einem Auswahlver­fahren in die Leitungspo­sition mit zweijährig­er Probezeit befördert worden. Sie trat die Stelle jedoch nie an.

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