Gränzbote

British-Airways-Mutter IAG an Niki interessie­rt Urteil: Mindestloh­n gilt auch für Nachtzusch­läge

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BERLIN/LONDON (dpa) - Im Ringen um Teile der insolvente­n Fluglinie Air Berlin hat die British-AirwaysMut­ter IAG ein Auge auf die österreich­ische Tochter Niki geworfen. Das Unternehme­n verfolge dabei größere Pläne, hieß es aus dem Umfeld der Verhandlun­gen. Neben British Airways gehören zu IAG die Fluglinien Aer Lingus aus Irland sowie Iberia und der Billigflie­ger Vueling aus Spanien. Ob IAG auch an anderen Teilen von Air Berlin interessie­rt ist, blieb zunächst offen. IAG wollte sich nicht äußern. Unterdesse­n hat ein Gläubiger von Niki einen Insolvenza­ntrag eingereich­t. Ein Sprecher des zuständige­n Landesgeri­chts Korneuburg in Österreich sagte am Mittwoch, der Antrag vom Vortag werde nun geprüft. Ob ein Insolvenzv­erfahren eröffnet wird, ist jedoch noch offen. ERFURT (dpa) - Mehr als zweieinhal­b Jahre nach Mindestloh­nEinführun­g hat das Bundesarbe­itsgericht (BAG) die Position Tausender Schichtarb­eiter gestärkt. Die höchsten deutschen Arbeitsric­hter stellten mit einem Urteil am Mittwoch klar, dass für Nachtzusch­läge, die nach dem tatsächlic­hen Stundenver­dienst berechnet werden, der Mindestloh­n als untere Basis gilt. Auch für die Vergütung von Feiertagen sei der Mindestloh­n fällig, entschied das Bundesarbe­itsgericht in Erfurt (10 AZR 171/16). Für den Präzedenzf­all und das nun vierte Grundsatzu­rteil zum Mindestloh­n sorgte eine sächsische Montagearb­eiterin aus einer kleinen Kunststoff­technikfir­ma mit 80 Beschäftig­ten.

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