British-Airways-Mutter IAG an Niki interessiert Urteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge
BERLIN/LONDON (dpa) - Im Ringen um Teile der insolventen Fluglinie Air Berlin hat die British-AirwaysMutter IAG ein Auge auf die österreichische Tochter Niki geworfen. Das Unternehmen verfolge dabei größere Pläne, hieß es aus dem Umfeld der Verhandlungen. Neben British Airways gehören zu IAG die Fluglinien Aer Lingus aus Irland sowie Iberia und der Billigflieger Vueling aus Spanien. Ob IAG auch an anderen Teilen von Air Berlin interessiert ist, blieb zunächst offen. IAG wollte sich nicht äußern. Unterdessen hat ein Gläubiger von Niki einen Insolvenzantrag eingereicht. Ein Sprecher des zuständigen Landesgerichts Korneuburg in Österreich sagte am Mittwoch, der Antrag vom Vortag werde nun geprüft. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist jedoch noch offen. ERFURT (dpa) - Mehr als zweieinhalb Jahre nach MindestlohnEinführung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten mit einem Urteil am Mittwoch klar, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Basis gilt. Auch für die Vergütung von Feiertagen sei der Mindestlohn fällig, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (10 AZR 171/16). Für den Präzedenzfall und das nun vierte Grundsatzurteil zum Mindestlohn sorgte eine sächsische Montagearbeiterin aus einer kleinen Kunststofftechnikfirma mit 80 Beschäftigten.