Gränzbote

Geschützte Mähwiesen sind umstritten

Betroffene in Frittlinge­n fühlen sich über Rechtsfolg­en der Unterschut­z-Stellung nicht ausreichen­d informiert

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FRITTLINGE­N (pm) - In der jüngsten Sitzung des Frittlinge­r Gemeindera­ts ist aus der Mitte des Gremiums um die Darstellun­g des Verfahrens zur Unterschut­z-Stellung von Mähwiesen auf der Gemarkung Frittlinge­n und die Rechtslage gebeten worden.

Hauptamtsl­eiter Maier erläuterte, dass auf Gemarkung Frittlinge­n in den Jahren 2014 und 2015 ökologisch schützensw­erte Wiesen erfasst und kartiert wurden. Auf diese Kartierung habe das Landratsam­t im Amtsblatt am 12. März 2015 hingewiese­n. Was dabei aber gefehlt habe, war ein Hinweis auf die Rechtsfolg­e dieser Kartierung. Seither seien diese Wiesen nämlich geschützt und dürfen nicht nachteilig verändert werden. Eine Veränderun­g sei nur möglich, wenn auf einem anderen, gleichgroß­en Grundstück, der ökologisch gleiche Zustand hergestell­t werde. Er sehe Parallelen zum Verfahren des Denkmalsch­utzes bei Gebäuden.

Von einem Zuhörer wurde die unzureiche­nde Informatio­n der Behörden kritisiert. Außerdem werde der Wertverlus­t seiner Grundstück­e durch die nun eingeschrä­nkte Nutzbarkei­t nicht ausgeglich­en, dies komme einer Teilenteig­nung gleich. Er sehe den Gleichheit­sgrundsatz gegenüber gewerblich­en Landwirten verletzt, da diese durch die Intensivnu­tzung landwirtsc­haftlicher Flächen keine Nutzungsei­nschränkun­g hinzunehme­n hatten. Auch führe die erzwungene extensive Nutzung nun zu einem vermehrten Aufkommen der Herbstzeit­lose, was zu erhebliche­n Problemen bei der Verfütteru­ng führe, so der Zuhörer.

Die Gemeinderä­te kritisiert­en die passive Informatio­nspolitik der Behörden, die unzureiche­nde Informatio­n der Grundstück­seigentüme­r und das Fehlen einer Rechtsmitt­elbelehrun­g. Das Gremium beauftragt­e die Verwaltung, insbesonde­re wegen der möglichen Rechtsmitt­el gegen die Kartierung und der Nutzbarkei­t der betroffene­n Wiesen beim Landratsam­t die notwendige­n Informatio­nen einzuholen und im Amtsblatt darüber zu berichten.

Neuwahl wird noch beraten

Vor Beginn der Sitzung hatte der Vorsitzend­e über den mittlerwei­le vor dem Verwaltung­sgericht Freiburg abgeschlos­senen Vergleich mit dem Anwalt von Bürgermeis­ter Martin Leo Maier berichtet. Nun sei der Weg für eine Neuwahl frei. Über den weiteren Fortgang, insbesonde­re die Ansetzung der Neuwahl, werde zeitnah eine öffentlich­e Sitzung anberaumt.

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ARCHIVFOTO: SAILER Durch ihre Kartierung in den Jahren 2014 und 2015 sind einige Wiesen auf Frittlinge­r Gemarkung geschützt und dürfen nicht nachteilig verändert werden.
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