Geschützte Mähwiesen sind umstritten
Betroffene in Frittlingen fühlen sich über Rechtsfolgen der Unterschutz-Stellung nicht ausreichend informiert
FRITTLINGEN (pm) - In der jüngsten Sitzung des Frittlinger Gemeinderats ist aus der Mitte des Gremiums um die Darstellung des Verfahrens zur Unterschutz-Stellung von Mähwiesen auf der Gemarkung Frittlingen und die Rechtslage gebeten worden.
Hauptamtsleiter Maier erläuterte, dass auf Gemarkung Frittlingen in den Jahren 2014 und 2015 ökologisch schützenswerte Wiesen erfasst und kartiert wurden. Auf diese Kartierung habe das Landratsamt im Amtsblatt am 12. März 2015 hingewiesen. Was dabei aber gefehlt habe, war ein Hinweis auf die Rechtsfolge dieser Kartierung. Seither seien diese Wiesen nämlich geschützt und dürfen nicht nachteilig verändert werden. Eine Veränderung sei nur möglich, wenn auf einem anderen, gleichgroßen Grundstück, der ökologisch gleiche Zustand hergestellt werde. Er sehe Parallelen zum Verfahren des Denkmalschutzes bei Gebäuden.
Von einem Zuhörer wurde die unzureichende Information der Behörden kritisiert. Außerdem werde der Wertverlust seiner Grundstücke durch die nun eingeschränkte Nutzbarkeit nicht ausgeglichen, dies komme einer Teilenteignung gleich. Er sehe den Gleichheitsgrundsatz gegenüber gewerblichen Landwirten verletzt, da diese durch die Intensivnutzung landwirtschaftlicher Flächen keine Nutzungseinschränkung hinzunehmen hatten. Auch führe die erzwungene extensive Nutzung nun zu einem vermehrten Aufkommen der Herbstzeitlose, was zu erheblichen Problemen bei der Verfütterung führe, so der Zuhörer.
Die Gemeinderäte kritisierten die passive Informationspolitik der Behörden, die unzureichende Information der Grundstückseigentümer und das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, insbesondere wegen der möglichen Rechtsmittel gegen die Kartierung und der Nutzbarkeit der betroffenen Wiesen beim Landratsamt die notwendigen Informationen einzuholen und im Amtsblatt darüber zu berichten.
Neuwahl wird noch beraten
Vor Beginn der Sitzung hatte der Vorsitzende über den mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht Freiburg abgeschlossenen Vergleich mit dem Anwalt von Bürgermeister Martin Leo Maier berichtet. Nun sei der Weg für eine Neuwahl frei. Über den weiteren Fortgang, insbesondere die Ansetzung der Neuwahl, werde zeitnah eine öffentliche Sitzung anberaumt.