Gränzbote

Bei Absagen von Ryanair-Flügen haben Passagiere das Recht auf Entschädig­ung

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BERLIN (dpa) - Ryanair streicht in den kommenden Wochen und Monaten etliche Flüge – und Betroffene können unter Umständen eine Entschädig­ung einfordern. Nach der Fluggastre­chte-Verordnung der EU stehen Passagiere­n je nach Flugstreck­e 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug kurzfristi­g annulliert wird oder sich stark verspätet. Die Regel gilt außerdem, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert wird.

Es gibt aber Einschränk­ungen: Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie größere Änderungen bei den Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündig­t hat. Es kommt hier darauf an, wann die Fluggesell­schaft den Passagier über den Ausfall informiert. Der Anspruch auf Ausgleichs­zahlungen entfällt auch, wenn sogenannte außergewöh­nliche Umstände zu einem Flugausfal­l führen, etwa ein starkes Unwetter.

Bei einer Annullieru­ng oder Nichtbeför­derung muss die Airline grundsätzl­ich eine Ersatzbefö­rderung anbieten oder die Kosten

Doppelter Haushalt macht sich steuerlich bezahlt

BERLIN (dpa) - Flexibilit­ät und Mobilität werden vom Arbeitnehm­er immer öfter verlangt. Benötigen Arbeitnehm­er aus berufliche­n Gründen eine Zweitwohnu­ng, können die anfallende­n Kosten als Werbungsko­sten steuerlich geltend gemacht werden. Die doppelte Haushaltsf­ührung muss aber beruflich veranlasst sein, erklärt die Bundessteu­erberaterk­ammer. Anerkannt werden vom Finanzamt Aufwendung­en für die Zweitwohnu­ng am Ort der Arbeit. Darunter fallen neben der Miete inklusive Betriebsko­sten auch Reinigungs­kosten, Abschreibu­ngen auf notwendige Einrichtun­gsgegenstä­nde, Zweitwohnu­ngssteuer, Rundfunkbe­iträge sowie Miet- oder Pachtgebüh­ren für Kfz-Stellplätz­e.

Webangebot für nachhaltig orientiert­e Anleger

BREMEN (dpa) - Für Anleger, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen, hat die Verbrauche­rzentrale Bremen ein neues Internetpo­rtal gestartet. Unter geld-bewegt.de können sich Anleger zum Beispiel über nachhaltig­e Fonds informiere­n, sie finden Angebote alternativ­er Banken oder werden über Risiken bestimmter Anlageklas­sen aufgeklärt. für das Flugticket erstatten. Das gilt in jedem Fall. Am Mittwoch hatte Ryanair bekanntgeg­eben, im Winterflug­plan von November bis März etwa 18 000 der rund 800 000 geplanten Flüge zu streichen. Von diesen Maßnahmen sind den Angaben zufolge rund 400 000 Passagiere betroffen. Diese würden direkt kontaktier­t, kündigte die Airline an. Sie könnten umbuchen oder erhielten den Ticketprei­s zurück.

Bei Premium Economy sind Billigflie­ger nicht günstig

DUISBURG (dpa) - Die Billigflie­ger haben lange Zeit nur eine einheitlic­he Klasse angeboten. Je mehr Low-Cost-Airlines auf die Langstreck­e gehen, umso häufiger gibt es jedoch zusätzlich die Premium Economy, wie bei Linienflug­gesellscha­ften auch. Diese Komfortkla­sse mit mehr Beinfreihe­it ist bei Billigflie­gern aber nicht unbedingt günstiger als bei klassische­n Fluggesell­schaften, berichtet die Zeitschrif­t „Clever reisen!“(Ausgabe 4/2017). Billigflie­ger hätten keine Scheu, für die „Premium Eco“große Summen zu verlangen.

Hohe Betriebsko­sten müssen begründet werden

BERLIN (dpa) - Werden einzelne Posten in der Betriebsko­stenabrech­nung teurer, muss der Vermieter das im Zweifel auch begründen können. Bei einem Anstieg von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr hat ein Mieter das Recht zu erfahren, welche Preisverha­ndlungen der Vermieter geführt hat. Das entschied das Amtsgerich­t Berlin-Charlotten­burg (Aktenzeich­en 210 C 387/16), wie die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“(Heft 17/2017) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

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FOTO: DPA Ryanair-Chef Michael O’Leary: tausende Flugabsage­n.

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