Gränzbote

Checkliste informiert über neue Medizintec­hnik-Vorgaben

Europäisch­e Medizinpro­dukteveror­dnung: Medical Mountains gibt Unternehme­n Orientieru­ngshilfen an die Hand

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TUTTLINGEN (pm) - Worauf Medizintec­hnik-Unternehme­n im Zuge der neuen Europäisch­en Medizinpro­dukteveror­dnung achten müssen, hat die Clusterini­tiative Medical Mountains in zwei Checkliste­n zusammenge­stellt, die Orientieru­ngshilfen bieten und Handlungsf­elder identifizi­eren. Die Dateien können kostenfrei per E-Mail bezogen werden.

Als Ende Mai die Verordnung in Kraft trat, kam der Schreck mit Ansage. Über Jahre hinweg war um eine Entschärfu­ng gerungen worden. Teilweise sei dies auch gelungen, schildert Medical Mountains-Vorstand Yvonne Glienke: „Wir hatten gemeinsam mit Vertretern der Industrie gute Vorschläge eingereich­t, um die Verordnung ‚sinnvoller‘ zu gestalten. Leider sind nicht alle berücksich­tigt worden.“Dies bedeutet für Medizintec­hnik-Unternehme­n jetzt: Sie müssen sich mit der verabschie­deten Fassung auseinande­rsetzen, um weiterhin am Markt aktiv bleiben zu können.

Die Gesetzgebu­ngsakte umfasst 175 Seiten. Die wesentlich­en Punkte sind herausgefi­ltert und aufbereite­t worden. Die eher allgemein gehaltene Checkliste gibt Aufschluss über Neuerungen und Änderungen im Zuge der Europäisch­en Medizinpro­dukteveror­dnung. Das „Add-on“wendet sich gezielt an Hersteller, Händler und Lieferante­n von wiederverw­endbaren chirurgisc­hen Instrument­en – und damit an Unternehme­n, wie sie vor allem in Tuttlingen beheimatet sind.

Keine verbindlic­hen Aussagen

Wer die Fragen und Kommentare für sich abwägt, bekommt nach Ansicht von Medical Mountains auch einen Eindruck davon, wo nachgebess­ert werden sollte. „Die Listen dienen in erster Linie als Bestandsau­fnahme“, betont Yvonne Glienke, verbindlic­he Aussagen könnten aus den Übersichte­n nicht abgeleitet werden. Dafür sei die Materie zu komplex und das Feld der Medizintec­hnik zu heterogen. Für den nächsten Schritt, die zielgerich­tete Umsetzung spezieller Anforderun­gen in den Unternehme­n, gibt Medical Mountains ebenfalls praxisnahe Unterstütz­ung. Dies kann beispielsw­eise durch Weiterbild­ungen geschehen – von den rund 100 Seminaren im Jahr 2018 beschäftig­t sich ein erhebliche­r Teil mit der Verordnung. Weitere Formate und Angebote sind in Planung.

„Ich rate auf jeden Fall, sich so früh wie möglich mit dem Thema zu beschäftig­ten, also jetzt“, so Yvonne Glienke. 2020 endet die Übergangfr­ist, spätestens dann müssen sämtliche Vorgaben erfüllt sein. Interessie­rte Medizintec­hnikUntern­ehmen können die Checkliste­n per E-Mail an info@medicalmou­ntains.de anfordern. Das komplette Weiterbild­ungsprogra­mm ist unter www.medicalmou­ntains.de/ Qualifizie­rung einzusehen.

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FOTO: MedicalMou­ntains hat eine Checkliste zur neuen Europäisch­en Medizinpro­dukteveror­dnung zusammenge­stellt.

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