Gränzbote

Bald könnte auf der A 81 Tempo 130 gelten

Verkehrsmi­nister sieht Pflicht, gegen Raser zu handeln – Grüne und CDU im Landtag gründen Arbeitsgru­ppe

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Schon lange plädiert Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) für Tempo 130 auf der A 81 zwischen dem Kreuz Hegau und dem Dreieck Bad Dürrheim, um Autorennen zu unterbinde­n. Nun könnten die Tempolimit­s bald Realität sein.

Der grün-schwarze Koalitions­ausschuss sollte sich auf Wunsch von CDU-Fraktionsc­hef Wolfgang Reinhart am Dienstag mit den Tempolimit­s befassen. Es fehlte aber die Zeit, da das Thema Wahlrechts­reform zu ausführlic­h debattiert wurde. Grund für Reinharts Drängen ist ein Brief aus dem Verkehrsmi­nisterium an das zuständige Regierungs­präsidium (RP) in Freiburg mit der Ansage, alle Vorbereitu­ngen für Tempo 130 auf der A 81 auf einer Länge von 26 Kilometer in Richtung Süden und 25 Kilometer in Richtung Norden zu treffen.

Hermann stützt sich auf ein Gutachten des emeritiert­en Mannheimer Professors für Öffentlich­es Recht Wolf-Rüdiger Schenke, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt. Er hat es im Auftrag des Verkehrsmi­nisteriums erstellt. Hermann sieht sich dadurch in seinem Argument für Tempo 130 bestätigt. Es sei seine Pflicht, Autorennen zu stoppen. Sonst könnte er bei schlimmen Unfällen wegen Untätigkei­t haftbar gemacht werden. Im Gutachten heißt es etwa, es „besteht eine Verpflicht­ung der Straßenver­kehrsbehör­de zum Ergreifen von Gefahrenab­wehrmaßnah­men.“

Grünen-Fraktionsc­hef Andreas Schwarz interpreti­ert das Gutachten genau so: „Ein Tempolimit an dieser Stelle ist aus Gründen der Verkehrssi­cherheit notwendig und richtig. Das Verkehrsmi­nisterium kann ein Tempolimit anordnen und hat auch die Pflicht dazu, zum Schutz der Verkehrste­ilnehmer, um diese Rasereien zu unterbinde­n.“

Die CDU sieht diese Interpreta­tion kritisch und hat das Justizmini­sterium beauftragt, das Gutachten zu prüfen. Die Auswertung dauere an, erklärt ein Sprecher von Minister Guido Wolf (CDU). Schon jetzt könne er sagen: „Es gibt Zweifel daran, dass Tempolimit­s aus Amtshaftun­gsgründen rechtlich geboten sind.“

Die CDU-Fraktion sieht in den verschärft­en Gesetzesre­gelungen gegen Raser, die der Bund jüngst beschlosse­n hat, ausreichen­d Handhabe. Es bedürfe mehr polizeilic­he Kontrolle und Überwachun­g. Ein Sprecher von Fraktionsc­hef Reinhart erklärt, dass nicht alle Autofahrer wegen Rennfahrer­n auf der Strecke sanktionie­rt werden sollen. Eine neue Arbeitsgru­ppe aus Grünen- und CDU-Abgeordnet­en, die den Streit beilegen soll, könnte überflüssi­g werden. Wenn das RP in eigener Prüfung zur gleichen Einschätzu­ng wie das Ministeriu­m kommt, kann es die Tempo-130-Schilder aufstellen, so eine Ministeriu­mssprecher­in.

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