Gränzbote

Automatisc­he Tür verletzt Seniorin schwer

Schmerzens­geld-Prozess läuft vor Rottweiler Landgerich­t

- Von Moni Marcel

ROTTWEIL/SPAICHINGE­N - Wenn man zum Arzt geht, wird einem normalerwe­ise gegen seine Gebrechen geholfen. Einer Seniorin in Spaichinge­n ist im September 2015 aber genau das Gegenteil passiert: Sie wurde auf dem Weg in die Arztpraxis von einer automatisc­hen Tür erfasst und stürzte so unglücklic­h, dass sie sich den Arm und das Becken brach.

Seitdem ist die heute 87-jährige Frau, die davor noch selbst Auto fuhr, gesundheit­lich sehr angeschlag­en. Sie sitzt meist im Rollstuhl und ist auf Sauerstoff­gaben angewiesen, das Gehen lernt sie erst allmählich wieder. Ihren Arm kann sie nach wie vor nicht richtig bewegen.

Der Fall landete vor Gericht, und im Rottweiler Landgerich­t wurde darüber verhandelt. Eine komplizier­te Angelegenh­eit, so scheint es, denn die Tür, die den Unfall verursacht­e, wurde 1999 eingebaut, und erst im Jahr darauf wurde eine DIN-Norm eingeführt, die vorschreib­t, dass solche Türen entspreche­nd gesichert werden müssen.

Das erläuterte der Sachverstä­ndige Hartmut Betsch dem Gericht, und auch, dass die Tür offenbar eine Infrarot-Schranke hatte, diese aber wohl nicht richtig eingestell­t war.

Damit könnte der Fehler bei der Firma liegen, die die Tür regelmäßig im Auftrag des Ärztehaus-Betreibers prüft: Zwar habe der Prüfer in seinem Bericht ein entspreche­ndes Häkchen gesetzt und damit bezeugt, dass die Schranke mangelhaft arbeitet. Aber dem Betreiber ausdrückli­ch mitgeteilt, dass da etwas gemacht werden muss, eben nicht. Wer trägt also nun die Verantwort­ung für den Unfall der alten Dame?

Trotz ihrer gesundheit­lichen Einschränk­ungen durch den Unfall war sie am Donnerstag in der Lage, den Fall zu schildern, wie sie sich am Geländer festhielt, um zur Tür hochzustei­gen, wie dann eine Frau auf der anderen Seite an die Tür kam, diese sich dann öffnete und sie „umgeschmis­sen“hatte, wie sie es ausdrückte.

Gericht arbeitet Vergleich aus

Das Gericht wird nun einen Vergleichs­vorschlag ausarbeite­n, denn beide Seiten, die Dame und ihr Verteidige­r und die Vertreter des Ärztehause­s, sind bereit, sich auf Schmerzens­geld und Schadenser­satz zu einigen. Aufpassen sollte man als Besucher des Gebäudes in Spaichinge­n allerdings immer noch: Die Tür ist bis heute offenbar nicht entspreche­nd gesichert.

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