Automatische Tür verletzt Seniorin schwer
Schmerzensgeld-Prozess läuft vor Rottweiler Landgericht
ROTTWEIL/SPAICHINGEN - Wenn man zum Arzt geht, wird einem normalerweise gegen seine Gebrechen geholfen. Einer Seniorin in Spaichingen ist im September 2015 aber genau das Gegenteil passiert: Sie wurde auf dem Weg in die Arztpraxis von einer automatischen Tür erfasst und stürzte so unglücklich, dass sie sich den Arm und das Becken brach.
Seitdem ist die heute 87-jährige Frau, die davor noch selbst Auto fuhr, gesundheitlich sehr angeschlagen. Sie sitzt meist im Rollstuhl und ist auf Sauerstoffgaben angewiesen, das Gehen lernt sie erst allmählich wieder. Ihren Arm kann sie nach wie vor nicht richtig bewegen.
Der Fall landete vor Gericht, und im Rottweiler Landgericht wurde darüber verhandelt. Eine komplizierte Angelegenheit, so scheint es, denn die Tür, die den Unfall verursachte, wurde 1999 eingebaut, und erst im Jahr darauf wurde eine DIN-Norm eingeführt, die vorschreibt, dass solche Türen entsprechend gesichert werden müssen.
Das erläuterte der Sachverständige Hartmut Betsch dem Gericht, und auch, dass die Tür offenbar eine Infrarot-Schranke hatte, diese aber wohl nicht richtig eingestellt war.
Damit könnte der Fehler bei der Firma liegen, die die Tür regelmäßig im Auftrag des Ärztehaus-Betreibers prüft: Zwar habe der Prüfer in seinem Bericht ein entsprechendes Häkchen gesetzt und damit bezeugt, dass die Schranke mangelhaft arbeitet. Aber dem Betreiber ausdrücklich mitgeteilt, dass da etwas gemacht werden muss, eben nicht. Wer trägt also nun die Verantwortung für den Unfall der alten Dame?
Trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen durch den Unfall war sie am Donnerstag in der Lage, den Fall zu schildern, wie sie sich am Geländer festhielt, um zur Tür hochzusteigen, wie dann eine Frau auf der anderen Seite an die Tür kam, diese sich dann öffnete und sie „umgeschmissen“hatte, wie sie es ausdrückte.
Gericht arbeitet Vergleich aus
Das Gericht wird nun einen Vergleichsvorschlag ausarbeiten, denn beide Seiten, die Dame und ihr Verteidiger und die Vertreter des Ärztehauses, sind bereit, sich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu einigen. Aufpassen sollte man als Besucher des Gebäudes in Spaichingen allerdings immer noch: Die Tür ist bis heute offenbar nicht entsprechend gesichert.