Dieb läuft Polizei direkt in die Arme
TROSSINGEN/SPAICHINGEN - Zwei Tage vor Weihnachten 2016: Zwei Einbrecher steigen ins Trossinger Gymnasium ein, machen geringe Beute und werden im Anschluss direkt von der Polizei geschnappt. Ein 44-Jähriger wurde gestern wegen des Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt.
In der Anklageschrift war die Staatsanwaltschaft noch von „Einbruch mit Waffen“ausgegangen. Dies bleibt auch so für den zweiten Täter, dessen die Justiz zurzeit nicht habhaft ist und dessen Verfahren daher abgetrennt wurde: Dieser Mann hatte ein Butterfly-Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge dabei. Davon habe er absolut nichts gewusst, beteuerte der 44-Jährige im Saal des Spaichinger Amtsgerichts: „Ich fummle nicht in den Taschen von anderen!“
Nachdem die Einbrecher die große Eingangstür mit einem Brecheisen aufgestemmt hatten, machten sie sich zunächst an einem Schaltkasten zu schaffen. Sie zogen Kabel heraus, wohl in der Annahme, damit die Videoüberwachung im Schulgebäude und die Alarmanlage außer Kraft gesetzt zu haben. „Doch das waren nur die Kabel für die Fotovoltaik-Anlage“, sagte der einzige Zeuge der Verhandlung, der 56-jährige Sachbearbeiter des Falls.
Die Einbrecher hebelten die verschlossenen Türen zum Sekretariat, zum Rektorat und zum Lehrerzimmer auf, durchsuchten dort Schränke, fanden aber nur eine Geldkassette, deren Inhalt, 76,50 Euro, in die Jackentasche des Angeklagten wanderte. Als die Täter kurz darauf das Gymnasium durch einen Notausgang verlassen wollten, wurden sie bereits von Polizeibeamten in Empfang genommen, Der Hausmeister, durch die Anlage alarmiert, hatte die 110 angerufen.
Wissen um Messer nicht nachweisbar
Er wisse nicht mehr so direkt, warum und wie er mit dem Bekannten, den er in jener Nacht „zufällig getroffen“habe, in das Gebäude gelangt sei. Traurig sei er damals gewesen, der Vater kürzlich verstorben, die Freundin schwer krank, der Job weg wegen einer Firmeninsolvenz. „Ich habe mich unter Alkohol geschmissen“, gab der 44-jährige Handwerker, seither arbeitslos, als Erklärung für die ihm jetzt völlig unverständliche Tat an. Strafrichterin Beate Philipp relativierte: „Es waren gerade mal 0,9 Promille, weit weg von einer verminderten Schuldfähigkeit“.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stellte fest, dass dem Angeklagten nicht nachzuweisen sei, dass er von dem Messer gewusst habe. Für den verbleibenden Fall eines besonders schweren Diebstahls forderte er eine Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, außerdem die Leistung von hundert sozialen Arbeitsstunden als Bewährungsauflage.
Das Urteil blieb darunter, vier Monate, ausgesetzt auf drei Jahre, dazu 50 Arbeitsstunden.