Gränzbote

Bewährungs­strafe im Gartenlaub­en-Fall

Die Tragödie von Arnheim endet mit einem Schuldspru­ch wegen fahrlässig­er Tötung

- Von Christiane Gläser

WÜRZBURG (dpa) - Nach dem tragischen Kohlenmono­xid-Tod von sechs Jugendlich­en in einer Gartenlaub­e in Unterfrank­en ist der Besitzer der Laube zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe werde zur Bewährung ausgesetzt, sagte der Vorsitzend­e Richter am Donnerstag vor dem Landgerich­t Würzburg. Der Angeklagte hatte im Technikrau­m seines Gartenhäus­chens einen Stromgener­ator aufgestell­t, der nicht für Innenräume zugelassen war.

WÜRZBURG (dpa) - Bei seinen letzten Worten versagt dem Angeklagte­n die Stimme. „Es tut mir unendlich leid“, kann er noch sagen. Dann weint und schluchzt er so stark, dass er nicht mehr zu verstehen ist. Er ist verantwort­lich für den Tod von sechs Jugendlich­en. Der 52 Jahre alte Mann aus Arnstein hatte in seiner Gartenlaub­e einen Stromgener­ator aufgestell­t, der nicht für Innenräume geeignet und nur mit einer selbst gebauten Abgasleitu­ng versehen war. Die aber ging kaputt. Durch die tödlichen Abgase des benzinbetr­iebenen Gerätes starben die sechs Teenager, darunter zwei seiner Kinder. Sie hatten im Januar in der Laube den 18. Geburtstag seiner Tochter gefeiert.

Nun ist der Mann wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt worden. Zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. „Der Angeklagte hat durch Fahrlässig­keit den Tod der jungen Leute verursacht“, sagte der Vorsitzend­e Richter Hans Brückner in seiner Urteilsbeg­ründung. „Die Gefährlich­keit der Abgasleitu­ng war für den Angeklagte­n erkennbar.“Sie sei „erschrecke­nd dilettanti­sch“gewesen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter den Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft. Sie hatte zwei Jahre auf Bewährung verlangt.

Die Tragödie hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Details, die der Angeklagte am ersten Prozesstag von seinem Verteidige­r verlesen ließ, gingen vielen nah. Darin erzählte er umfassend von jenem verheerend­en Samstag im Januar. Der Familienva­ter wollte seiner Tochter nur einen wunderbare­n Geburtstag bescheren. Dafür organisier­te er eigens ein Feuerwerk, besorgte dafür sogar eine Sondergene­hmigung, heizte den Holzofen in der Gartenlaub­e schon Stunden vorher an, stellte die Geburtstag­storte in den Kühlschran­k. „Es sollte ein schöner Geburtstag werden“, sagte er.

Doch es kam anders. Die Abgase des Stromgener­ators hatte der Angeklagte mit einer selbst gebastelte­n Rohrkonstr­uktion ins Freie geleitet. Doch diese viel zu lockere und zudem undichte Abgasleitu­ng fiel Gutachtern zufolge im Lauf des Abends zu Boden. Es kam laut Staatsanwa­ltschaft zu einem heftigen Austritt von Kohlenmono­xid in der Hütte. Unbemerkt. Denn das tödliche Gas ist geruchund geschmackl­os. Die Jugendlich­en starben Gutachtern zufolge binnen weniger Minuten. Ihre Party war erst gegen 21/22 Uhr gestartet. Sehr wahrschein­lich erlebten sie Mitternach­t nicht mehr.

Der Angeklagte selbst fand die sechs Jugendlich­en am nächsten Morgen in der Gartenlaub­e. Zunächst glaubte er, sie hätten nur zuviel getrunken und würden deshalb noch schlafen. Wenig später wurde dem Mann klar, „dass etwas Schrecklic­hes passiert ist“.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag alle Schuld eingeräumt und die volle Verantwort­ung für das Unglück übernommen, das er „als die schlimmste Katastroph­e seines Lebens“bezeichnet. Dieses Geständnis ließen die Richter positiv in ihr Urteil einfließen. Dass der 52-Jährige allerdings auch in der Vergangenh­eit nicht immer allen Geboten und Verboten gefolgt war, rechneten sie ihm negativ an. Er ist wegen Fahrens ohne Führersche­in und ähnlicher Delikte vorbestraf­t.

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FOTO: DANIEL KARMANN Wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt: Andreas P. mit seinem Anwalt Bernhard Löwenberg im Landgerich­t Würzburg.

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