Gränzbote

Freiburger Mordprozes­s wird länger dauern

Der geplante Urteilster­min 8. Dezember ist wegen weiterer Beweisantr­äge wohl nicht zu halten

- Von Jürgen Ruf

FREIBURG (dpa) - Der Mordprozes­s gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgerich­t dauert voraussich­tlich länger als geplant. Der für den 8. Dezember vorgesehen­e Termin für ein Urteil werde vermutlich nicht zu halten sein, sagte die Vorsitzend­e Richterin Kathrin Schenk am neunten Verhandlun­gstag des Prozesses. Grund seien weitere Beweisantr­äge, die zeitintens­ive Vernehmung von Zeugen sowie komplizier­te Rechtshilf­eersuchen an Griechenla­nd. Mit einem Urteil sei daher später zu rechnen. Anfang November werde das Gericht entscheide­n, ob und wie der Zeitplan konkret geändert werde.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewalti­gung vorgeworfe­n. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 eine 19 Jahre alte Studentin vergewalti­gt, gewürgt und ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt zu haben. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war er in Griechenla­nd zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Danach war er untergetau­cht und im November 2015 nach Deutschlan­d gekommen.

Auch die Tat in Griechenla­nd soll in dem Freiburger Prozess thematisie­rt werden, sagte die Richterin. Hierzu sei geplant, Polizisten aus Griechenla­nd als Zeugen zu laden sowie möglicherw­eise das damalige Opfer. Die Rechtshilf­eersuchen würden jedoch voraussich­tlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Am Donnerstag sagte in dem Prozess der erste von zehn Sachverstä­ndigen aus. Der Angeklagte habe über Monate hinweg und in größeren Mengen Cannabis konsumiert, sagte der Rechtsmedi­ziner. Das belegten Haarproben. Auch Kokain sei in geringen Mengen festgestel­lt worden. Belastbare Beweise für übermäßige­n, regelmäßig­en Alkoholkon­sum gebe es dagegen nicht. Vereinzelt­e Alkoholexz­esse könne er aber nicht ausschließ­en.

Hussein K. hatte angegeben, zur Tatzeit betrunken und bekifft gewesen zu sein. Die mögliche Berauschun­g ist für die Frage von Bedeutung, ob Hussein K. vermindert schuldfähi­g ist. Das wirkt sich in der Regel strafmilde­rnd aus.

Es geht in dem Prozess zudem um die Frage, wie alt der vor der Jugendkamm­er stehende Mann tatsächlic­h ist. Dies wird Auswirkung­en auf die Höhe der Strafe haben. Die Staatsanwa­ltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt, sagte Oberstaats­anwalt Eckart Berger. Zwei Gutachten sollen das untermauer­n.

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