Freiburger Mordprozess wird länger dauern
Der geplante Urteilstermin 8. Dezember ist wegen weiterer Beweisanträge wohl nicht zu halten
FREIBURG (dpa) - Der Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht dauert voraussichtlich länger als geplant. Der für den 8. Dezember vorgesehene Termin für ein Urteil werde vermutlich nicht zu halten sein, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am neunten Verhandlungstag des Prozesses. Grund seien weitere Beweisanträge, die zeitintensive Vernehmung von Zeugen sowie komplizierte Rechtshilfeersuchen an Griechenland. Mit einem Urteil sei daher später zu rechnen. Anfang November werde das Gericht entscheiden, ob und wie der Zeitplan konkret geändert werde.
Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt, gewürgt und ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt zu haben. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Danach war er untergetaucht und im November 2015 nach Deutschland gekommen.
Auch die Tat in Griechenland soll in dem Freiburger Prozess thematisiert werden, sagte die Richterin. Hierzu sei geplant, Polizisten aus Griechenland als Zeugen zu laden sowie möglicherweise das damalige Opfer. Die Rechtshilfeersuchen würden jedoch voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Am Donnerstag sagte in dem Prozess der erste von zehn Sachverständigen aus. Der Angeklagte habe über Monate hinweg und in größeren Mengen Cannabis konsumiert, sagte der Rechtsmediziner. Das belegten Haarproben. Auch Kokain sei in geringen Mengen festgestellt worden. Belastbare Beweise für übermäßigen, regelmäßigen Alkoholkonsum gebe es dagegen nicht. Vereinzelte Alkoholexzesse könne er aber nicht ausschließen.
Hussein K. hatte angegeben, zur Tatzeit betrunken und bekifft gewesen zu sein. Die mögliche Berauschung ist für die Frage von Bedeutung, ob Hussein K. vermindert schuldfähig ist. Das wirkt sich in der Regel strafmildernd aus.
Es geht in dem Prozess zudem um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Dies wird Auswirkungen auf die Höhe der Strafe haben. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Zwei Gutachten sollen das untermauern.