Rat entscheidet gegen Appartements in Villa
Bauvoranfrage zur Umnutzung des Birkenmeier-Gebäudes erhält keine Zustimmung
IMMENDINGEN - Der Immendinger Gemeinderat hat das Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zur Umnutzung der ehemaligen BirkenmeierVilla an der Basaltstraße 1 in ein Bordinghouse mit 15 Appartements mit einer Enthaltung abgelehnt. Das markante Gebäude befindet sich in einer als Gewerbegebiet ausgewiesenen Zone, in der das Wohnen ausgeschlossen wird.
Außerdem waren Gemeinderat und Verwaltung der Ansicht, dass die Lärmentwicklung durch Betriebe im direkten Umfeld und durch das nahe Daimler-Prüfzentrum sich nicht mit einem solchen Wohnprojekt vereinbaren lässt. Die abschließende Entscheidung über die Bauvoranfrage liegt beim Landratsamt Tuttlingen.
Der Bauherr für das geplante Appartementhaus wollte anhand der Bauvoranfrage prüfen, ob die Umnutzung des bestehenden Wohngebäudes zu maximal 15 Doppelzimmern ohne Küche und mit Eigenverpflegung baurechtlich möglich sei. Der Lageplan für das Projekt behinhaltete auch elf Stellplätze, die vorgesehen wären. „Das Bauvorhaben liegt innerhalb des 1991 ausgewiesenen Bebauungsplans Ob der Donau“, so Ortsbaumeister Rainer Guggemos im Gemeinderat. Es handle sich um ein Grundstück im reinen Gewerbegebiet. „Selbst das im Gewerbegebiet mitunter erlaubte, ausnahmsweise Wohnen für Betriebsleiter, wurde in diesem Bebauungsplan ausgeschlossen,“ betonte er.
Nach Klärung der laut Guggemos „recht schwierigen“BebauungsplanSituation, empfahl die Immendinger Verwaltung dem Gemeinderat eine Ablehnung der Maßnahme. Gemeinderat Dieter Weißhaupt erkundigte sich, welche genauen Gründe gegen die Zulassung der Appartements sprechen. Bürgermeister Markus Hugger wies darauf hin, dass sich das Gebiet einfach nicht für eine Wohnbebauung eigne. Gleich nebenan befinde sich ein Lagerplatz zum Aufstellen von Containern und Lagern von Bauschutt und Hackschnitzeln.
Bewohner könnten Ansprüche erheben
Und auch beim Ausweisen des Bebauungsplans für das Daimler-Prüfzentrum hätten sich Lärmwerte für den Bereich ergeben, die zwar in einem Gewerbegebiet zulässig seien, jedoch nicht bei einer Nutzung für Wohnen. Hugger: „Wir müssten uns darauf einstellen, dass die Bewohner des Boardinghouses hinsichtlich des Lärms Ansprüche erheben.“Ferner wolle man versuchen „wo es sich geschickt ergibt“, die Problemsituation in diesem Gebiet zu entschärfen.