Waffenamnestie im Landkreis
Bis Juli 2018 gilt in Tuttlingen die Waffenamnestie – Bisher wurden fünf Waffen abgegeben
Wer seine illegalen Waffen abgibt, bleibt bis Juli 2018 straffrei.
TUTTLINGEN - Amerikanische Verhältnisse gibt es im Landkreis Tuttlingen nicht, sagt Thomas Kalmbach, Sprecher der Polizei. Obwohl auch in der Region illegale Waffen im Umlauf sind. Dagegen will die Polizei zusammen mit dem Landkreis Tuttlingen vorgehen. Die Zahl der illegalen Waffen soll durch eine Waffenamnestie reduziert werden.
Wer bis zum 1. Juli 2018 illegale Waffen wie Pistolen und Gewehre samt Munition, Einhand- und Butterflymesser sowie Schlagringe bei den Unteren Waffenbehörden des Landkreises oder der Stadt sowie bei der Polizei abgibt, muss nicht mit Konsequenzen rechnen. „Außerhalb der straffreien Zeit kann der illegale Besitz erlaubnispflichtiger Waffen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden“, schreibt Nadja Seibert, Pressesprecherin am Landratsamt, in einer Stellungnahme. Für die Polizei liegen die Vorteile der freiwilligen Waffenabgabe auf der Hand. Man sei froh über jede Waffe, die nicht mehr im Eigentum eines nicht Berechtigten ist, sagte Kalmbach.
Menschen in der Region kommen eher zufällig zu Waffenbesitz
Wie viele Menschen im Landkreis Waffen ohne eine entsprechende Erlaubnis besitzen, kann die Polizei nicht sagen. Von Verhältnissen wie jenseits des Atlantiks auszugehen, sei aber falsch, meint Polizeisprecher Kalmbach. Während in den USA der Kauf und Besitz einer Schusswaffe zum Selbstverständnis der Bürger gehört, wäre die Aufrüstung vieler Menschen in der Region eher zufällig. „Oftmals sind es Zufallsfunde“, sagt der Polizeisprecher.
So würden Erben bei der Auflösung des Hausstandes oder Verwandte auf dem Dachboden Waffen finden, die vorher einmal im berechtigten Besitz der Angehörigen waren. Diese Überbleibsel, die unerwartet in die Hände der Bürger kommen und dann weder behalten noch verkauft werden sollen, würden bei der Waffenbehörde oder der Polizei abgegeben, sagt Kalmbach, der ein aktuelles Beispiel nennen kann: In der seit Juli 2017 laufenden Waffenamnestie sei bisher eine Pistole samt Patronen bei der Polizei abgegeben worden. Diese stamme eben aus einem solchen Nachlass.
Dem Landkreis Tuttlingen seien während der straffreien Zeit vier erlaubnispflichtige halbautomatische Pistolen und eine erlaubnisfreie Schreckschusswaffe ausgehändigt worden, sagt Seibert. Während einer ersten Amnestie im Jahr 2009 waren 294 Waffen beim Landkreis abgegeben worden. Bei der Stadt Tuttlingen, die ebenfalls als Untere Waffenbehörde Anlaufstelle sein kann, wurden noch keine Waffen zurückgegeben. Während der ersten Amnestie hatte die Stadt Tuttlingen noch 28 Schusswaffen einsammeln können.
Die Amnestieregelung umfasst in diesem Jahr – anders als bei bisherigen Strafbefreiungen – auch den Transport von Waffen und Munition. Diese können getrennt voneinander in verschlossenen Behältnissen vom Aufbewahrungs- oder Fundort zur Übergabe an die entsprechende Behörde gefahren werden.
Die Waffenbehörde des Landratsamtes, schreibt Seibert, ermutige alle Personen, die eine illegale Waffe oder unerlaubte Munition besitzen, diese schnellstmöglich bei der Behörde abzugeben. „Waffen aus legalem Besitz können ebenfalls jederzeit abgegeben werden“, teilt die Pressesprecherin des Landratsamtes mit. Bei Fragen zur Waffenamnestie oder zum Transport von Waffen und Munition können sich Bürger an die Waffenbehörde des Landratsamtes Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461/ 926 52 15 oder an die nächste Polizeidienststelle wenden.