Gränzbote

Waffenamne­stie im Landkreis

Bis Juli 2018 gilt in Tuttlingen die Waffenamne­stie – Bisher wurden fünf Waffen abgegeben

- Von Matthias Jansen FOTO: SIMON SCHNEIDER

Wer seine illegalen Waffen abgibt, bleibt bis Juli 2018 straffrei.

TUTTLINGEN - Amerikanis­che Verhältnis­se gibt es im Landkreis Tuttlingen nicht, sagt Thomas Kalmbach, Sprecher der Polizei. Obwohl auch in der Region illegale Waffen im Umlauf sind. Dagegen will die Polizei zusammen mit dem Landkreis Tuttlingen vorgehen. Die Zahl der illegalen Waffen soll durch eine Waffenamne­stie reduziert werden.

Wer bis zum 1. Juli 2018 illegale Waffen wie Pistolen und Gewehre samt Munition, Einhand- und Butterflym­esser sowie Schlagring­e bei den Unteren Waffenbehö­rden des Landkreise­s oder der Stadt sowie bei der Polizei abgibt, muss nicht mit Konsequenz­en rechnen. „Außerhalb der straffreie­n Zeit kann der illegale Besitz erlaubnisp­flichtiger Waffen mit einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden“, schreibt Nadja Seibert, Pressespre­cherin am Landratsam­t, in einer Stellungna­hme. Für die Polizei liegen die Vorteile der freiwillig­en Waffenabga­be auf der Hand. Man sei froh über jede Waffe, die nicht mehr im Eigentum eines nicht Berechtigt­en ist, sagte Kalmbach.

Menschen in der Region kommen eher zufällig zu Waffenbesi­tz

Wie viele Menschen im Landkreis Waffen ohne eine entspreche­nde Erlaubnis besitzen, kann die Polizei nicht sagen. Von Verhältnis­sen wie jenseits des Atlantiks auszugehen, sei aber falsch, meint Polizeispr­echer Kalmbach. Während in den USA der Kauf und Besitz einer Schusswaff­e zum Selbstvers­tändnis der Bürger gehört, wäre die Aufrüstung vieler Menschen in der Region eher zufällig. „Oftmals sind es Zufallsfun­de“, sagt der Polizeispr­echer.

So würden Erben bei der Auflösung des Hausstande­s oder Verwandte auf dem Dachboden Waffen finden, die vorher einmal im berechtigt­en Besitz der Angehörige­n waren. Diese Überbleibs­el, die unerwartet in die Hände der Bürger kommen und dann weder behalten noch verkauft werden sollen, würden bei der Waffenbehö­rde oder der Polizei abgegeben, sagt Kalmbach, der ein aktuelles Beispiel nennen kann: In der seit Juli 2017 laufenden Waffenamne­stie sei bisher eine Pistole samt Patronen bei der Polizei abgegeben worden. Diese stamme eben aus einem solchen Nachlass.

Dem Landkreis Tuttlingen seien während der straffreie­n Zeit vier erlaubnisp­flichtige halbautoma­tische Pistolen und eine erlaubnisf­reie Schrecksch­usswaffe ausgehändi­gt worden, sagt Seibert. Während einer ersten Amnestie im Jahr 2009 waren 294 Waffen beim Landkreis abgegeben worden. Bei der Stadt Tuttlingen, die ebenfalls als Untere Waffenbehö­rde Anlaufstel­le sein kann, wurden noch keine Waffen zurückgege­ben. Während der ersten Amnestie hatte die Stadt Tuttlingen noch 28 Schusswaff­en einsammeln können.

Die Amnestiere­gelung umfasst in diesem Jahr – anders als bei bisherigen Strafbefre­iungen – auch den Transport von Waffen und Munition. Diese können getrennt voneinande­r in verschloss­enen Behältniss­en vom Aufbewahru­ngs- oder Fundort zur Übergabe an die entspreche­nde Behörde gefahren werden.

Die Waffenbehö­rde des Landratsam­tes, schreibt Seibert, ermutige alle Personen, die eine illegale Waffe oder unerlaubte Munition besitzen, diese schnellstm­öglich bei der Behörde abzugeben. „Waffen aus legalem Besitz können ebenfalls jederzeit abgegeben werden“, teilt die Pressespre­cherin des Landratsam­tes mit. Bei Fragen zur Waffenamne­stie oder zum Transport von Waffen und Munition können sich Bürger an die Waffenbehö­rde des Landratsam­tes Tuttlingen unter der Telefonnum­mer 07461/ 926 52 15 oder an die nächste Polizeidie­nststelle wenden.

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FOTO: DARREN ENGLAND/DPA
 ?? FOTO: DARREN ENGLAND/DPA ?? Bis Juli 2018 können illegale Waffen straffrei bei den Unteren Waffenbehö­rden oder der Polizei abgegeben werden.
FOTO: DARREN ENGLAND/DPA Bis Juli 2018 können illegale Waffen straffrei bei den Unteren Waffenbehö­rden oder der Polizei abgegeben werden.

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