Was bleibt für Schwenningen übrig?
Schwäbischer Teil fühlt sich abgehängt
DENKINGEN - Die Gemeinde Denkingen übernimmt die Prozesskosten bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gemeinderätin Suse Staudenmayer (Bürger für Denkingen) wegen ihres Ausschlusses aufgrund Befangenheit in einer Ratssitzung (wir berichteten wiederholt). Das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend. Die Gemeinde übernimmt demnach die Gerichts- und Anwaltkosten Staudenmayers in dem Kommunalverfassungsstreit in Höhe von 2647 Euro.
In dem Verfahren hatte die Ratsfrau „teilweise Recht bekommen“, blickte Bürgermeister Rudolf Wuhrer zurück. Über ihren Anwalt Roland Hauser machte sie nun den Ersatz ihrer Anwalt- und Gerichtskosten geltend. Hauser verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom April 2015: Darin heißt es, dass „kommunale Funktionsträger grundsätzlich von der Gemeinde die Erstattung solcher Kosten verlangen können, die ihnen gerichtlich oder außergerichtlich im Rahmen eines Streits um die ihnen nach dem Kommunalverfassungsrecht zugewiesenen Rechte entstanden sind.
Hintergrund dafür ist die Überlegung, dass der kommunale Funktionsträger auch mit der Prozessführung eine Aufgabe der Gemeinde wahrnimmt, die deshalb die Kosten tragen muss“.
Die Gemeinde Denkingen ersuchte die Kommunalaufsicht, das Tuttlinger Landratsamt, um eine Rechtsauskunft. Diese vertrat die „Auffassung, dass ein Anspruch auf Kostenerstattung grundsätzlich besteht“. Und weiter: „Wir stellen der Gemeinde Denkingen anheim, ob sie den Erstattungsanspruch anerkennt oder diesen gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt überprüfen lässt.“Unklar blieb die genaue Höhe der Erstattung.
„Wir sind der Auffassung, dass es sich nicht lohnt, wegen der möglichen Differenz einen neuen anwaltlichen Streit herauf zu beschwören – zumal in der Zwischenzeit bereits wieder weitere Klagen und Beschwerden der Liste Bürger für Denkingen anhängig sind“, meinte Wuhrer. Alexander Kauth (Unabhängige Bürger) wollte wissen, welche Kosten inzwischen für die Gemeinde angefallen seien durch die Klagen der drei Vertreter der Liste. „Ich habe die Übersicht verloren, was die Klagen betrifft“, meinte Wuhrer. „Die kommen inzwischen ja, übertrieben gesagt, im Stundentakt.“Er versprach, einen Überblick 2018 zu liefern.
Eine Stimme gibt den Ausschlag
Staudenmayer hatte die Runde wegen Befangenheit zuvor verlassen. Matthias Zepf (Bürger für Denkingen) sagte, dass die Gemeinde schließlich der Verursacher der Auseinandersetzung vor Gericht gewesen sei. „Deshalb ist es mehr als gerecht, dass die Kosten erstattet werden.“Bei der Abstimmung enthielten sich schließlich sämtliche Räte – bis auf Zepf, der für die Kostenerstattung stimmte. Diese eine Stimme reichte. VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Wenn die Stadtverwaltung auf dem Mangin-Areal in Villingen gebündelt wird – was, bitteschön, bleibt dann überhaupt noch für Schwenningen? Die Pläne zur Konzentration der Stadtverwaltung wecken offenbar Befindlichkeiten.
Während für das Gros des Gemeinderates und die Verwaltungsspitze völlig klar ist, dass trotz der Konzentration der Stadtverwaltung auf dem ehemaligen Kasernenareal Mangin wichtige Anlaufstellen wie die Bürgerämter und Rathäuser für Einwohner in Villingen und Schwenningen erhalten bleiben sollen, machen sich Bürger offenbar Sorgen.
Und selbst aus den Reihen der Gemeinderäte klingt ein leiser Zweifel an der Gleichberechtigung der beiden großen Stadtbezirke mit. Etwa, wenn Bernd Hezel (CDU) auf den Fusionsvertrag aus dem Jahr 1972 von Villingen mit Schwenningen verweist. Er stimmte gegen die Pläne, 41 Millionen Euro für die Verwaltungsbündelung auf dem Villinger Mangin-Areal durchzuführen. Als Grund für seine einsame Entscheidung – Hezel stimmte als einziger dagegen – nannte Hezel, dass er die Zeit für eine solch verbindliche Aussage noch nicht für reif halte.
Obgleich ihr Fraktionssprecher Andreas Flöß, der hauptberuflich Architekt ist, mit der Machbarkeitsstudie zur Bündelung der Verwaltung auf dem Mangin-Areal betraut ist, wissen bei den Freien Wähler im Gemeinderat auch nicht alle so recht, wie sie damit umgehen sollen. Man muss sich hierzu noch sortieren, sagte Karl-Henning Lichte vergangene Woche im Gemeinderat. Schließlich habe sich die Mehrheit der VillingenSchwenninger 2012 beim Bürgerentscheid gegen das „Zentrale Rathaus“ausgesprochen. Pikanterweise sitzen neben dem zuständigen Architekten von heute auch die zuständigen Sprecher der Bürgerinitiative von 2012, die gegen das Zentrale Rathaus mobil gemacht hat, als Gemeinderäte bei den Freien Wählern – Rudolf Nenno und Bertold Ummenhofer.
Neben der Zentralisierung der Verwaltung dürften manche Schwenninger auch mit den Plänen für einen dauerhaften Sitzungssaal zu kämpfen haben. Derzeit tourt der Gemeinderat des Oberzentrums zwischen den beiden Stadtbezirken hin und her, tagt im Schwenninger Rathaus, in Villingen an einem der drei Sitzungsorte Münsterzentrum, MatthäusHummel-Saal oder Neue Tonhalle. Ein „Wanderzirkus“, mit dem Oberbürgermeister Rupert Kubon künftig gerne Schluss machen möchte.