Borkenkäfer verursacht spürbaren Schaden
Der Gemeinderat Neuhausen ob Eck stimmt Forst-Bewirtschaftungsplan zu
NEUHAUSEN OB ECK - Der Neuhauser Gemeinderat hat sich am Dienstagabend mit dem Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 befasst.
Im kommenden Jahr will die Gemeinde 3800 Festmeter Holz einschlagen. Dies entspreche der in der Forsteinrichtung jährlich vorgesehenen Menge, berichtete der Leiter des Kreisforstamts, Frieder Dinkelaker, gemeinsam mit dem Neuhauser Revierleiter und Gemeinderatsmitglied Harald Müller. Insgesamt rechnet die Gemeinde im kommenden Jahr im Forstbetrieb, bei Gesamteinnahmen von rund 270 000 Euro und Ausgaben von rund 190 000 Euro, mit einem Überschuss von 80 000 Euro. Dabei investiert die Gemeinde in Kulturen, Bestandspflege, Erschließung der Waldwege und Schutzfunktionen insgesamt über 30 000 Euro. Voraussetzung sei allerdings, dass keine besonderen Schadensereignisse wie Sturm, Schneebruch oder Borkenkäferbefall auftreten. 2017 sei der Gemeindewald mit einem blauen Auge davongekommen, sagte Müller. Der Orkan Kolle habe die Gemarkung zwar nur gestreift, doch seien insgesamt mehr als 1000 Festmeter Sturmholz zu beklagen gewesen, sagte der Revierleiter. Durch die Schäden, die der Borkenkäfer verursacht, sei ein spürbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden. Deshalb müsse man im nächsten Jahr besonderes Augenmerk auf die Gefahr eines Borkenkäferbefalls legen. Dies gelte auch für Privatwälder.
102 000 Euro Gewinn erwartet
Die Holzvermarktung sei zufriedenstellend, sagte der Forstdirektor. Auch bewege sich das Preisniveau im zufriedenstellenden Bereich. Für das Jahr 2017 werde ein Gewinn von rund 102 000 Euro aus dem Gemeindewald erwartet. Der Gemeinderat stimmte dem Bewirtschaftungsplan bei einer Enthaltung zu. Dinkelaker ging auf die Forststrukturreform ein, die ab dem 1. Juli 2019 auch die Gemeinde betreffen werde. Allerdings seien sowohl rechtlich als auch verwaltungstechnisch viele Fragen offen und müssten noch geklärt werden. Die Kosten für forstliche Dienstleistungen müssten dann ab diesem Zeitpunkt vollständig von der Gemeinde getragen werden.