Gränzbote

Das ändert sich 2018 für Auto- und Radfahrer

Die Abgasunter­suchung erfolgt künftig stets am Auspuff – Neue Berechnung­sgrundlage für die Kfz-Steuer

- Von Claudius Lüder

Das Jahr 2018 bringt für Autofahrer einige Änderungen, unter anderem bei der Abgasunter­suchung und den Winterreif­en. Radler können dann auch im ICE ihr Zweirad mitnehmen und müssen sich bei der Beleuchtun­g auf Neuerungen einstellen.

Der schlechten Luft geht es gleich zu Jahresbegi­nn an den Kragen. Denn einige Neuerungen für Autofahrer betreffen die Abgase. Ab dem 1. Januar 2018 reicht es bei der Abgasunter­suchung (AU) nicht mehr, sich allein auf die Onboard-Diagnose zu verlassen. Dann ist die sogenannte Endrohrmes­sung Pflicht. „Bislang war es so, dass auf die Endrohrmes­sung verzichtet werden konnte, wenn beim Auslesen der OnboardDia­gnose kein Fehler festgestel­lt wurde“, erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). „Durch die Endrohrmes­sung kann jetzt sicher erkannt werden, wenn die Abgasreini­gung nicht mehr einwandfre­i funktionie­rt.“Eine Neuerung, die nicht zuletzt auch im Zuge der „Dieselgate“-Affäre von Volkswagen schneller den Weg in die Gesetzesbü­cher gefunden habe.

Ab dem 1. September wird zudem die Kfz-Steuer nach den im WLTPZyklus ermittelte­n Werten berechnet. „Das WLTP-Verfahren soll realitätsn­ähere Werte liefern als der bisherige NEFZ-Zyklus“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Denn während der bisher verwendete Neue Europäisch­e Fahrzyklus (NEFZ) nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindi­gkeiten vorsah, werden bei dem WLTPVerfah­ren 30 Minuten lang vier verschiede­ne Geschwindi­gkeitsprof­ile getestet. „Für viele Neuwagen wird die Kfz-Steuer dadurch steigen.“

Schärfere Grenzwerte

Bei den Schadstoff­klassen müssen ab 1. September alle Neufahrzeu­ge die Schadstoff­klasse 6c erfüllen. Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten: „Denn den Rußpartike­lgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteins­pritzung wohl nur mit einem Partikelfi­lter schaffen“, schätzt Smetanin. Es gilt zudem ein NOx-Grenzwert (Stickoxide) auf dem Prüfstand im WLTPZyklus von 60 mg pro Kilometer. Wird bereits nach dem ab 1. September 2019 geltenden RDE-Verfahren (Real Drive Emission) gemessen, also im Realverkeh­r, liegt der Grenzwert bei 126 mg.

Eine neue Kennzeichn­ung wird 2018 für Winter- und Ganzjahres­reifen verpflicht­end. „Diese Reifentype­n müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeic­hnet sein, einer Schneefloc­ke vor einem Berg“, erläutert Goldkamp. Bisher ist es auch ausreichen­d, wenn entspreche­nde Reifen mit den Buchstaben M+S beschrifte­t sind. Es gibt allerdings eine Übergangsf­rist bis zum 30. September 2024. Bis dahin dürfen alte Reifen weiter genutzt werden, solange sie intakt sind und ausreichen­d Profil haben. Wer neue, nach dem Jahreswech­sel hergestell­te Reifen ohne die neue Kennzeichn­ung kauft und bei winterlich­en Bedingunge­n damit fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Vorgeschri­eben ist bei allen Neuwagen ab dem 1. April 2018 der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronis­che Notrufsyst­em besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortda­ten und einer Mobilfunke­inheit. „Bei einem Unfall übermittel­t das System automatisc­h die Standortda­ten an die Rettungsle­itstelle, wodurch die Einsatzkrä­fte schnell an den Unfallort gelangen“, sagt Smetanin. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisc­h ausgelöst. Er kann aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden. Gleichzeit­ig wird eine Sprachverb­indung zur Rettungsle­itstelle aufgebaut.

Die Bahn hat das Fahrradjah­r 2018 bereits mit dem Winterfahr­plan im Dezember eingeläute­t. Denn mit der Einführung der ICE-4-Züge gibt es erstmals auch Fahrradste­llplätze in einem ICE. „Das ist ein Novum, denn bisher war die Mitnahme normaler Fahrräder im Fernverkeh­r nur in Intercity-Zügen möglich“, sagt David Koßmann vom Pressedien­st Fahrrad. „Wollte man ein Fahrrad im ICE mitnehmen, brauchte man ein Faltrad, das übrigens kostenlos mitfährt.“Mit acht Fahrradplä­tzen pro Zug sei das Angebot zwar noch recht überschaub­ar, aber immerhin ein Anfang.

Strengere Regeln gelten ab 2018 für neu gekaufte Fahrradanh­änger, die breiter als 60Zentimet­er sind. „Sie benötigen künftig zwei weiße Reflektore­n an der Vorderseit­e und zwei rote Reflektore­n der Kategorie ,Z’ an der Rückseite“, sagt der Radexperte. Vorgeschri­eben ist auch eine rote Rückleucht­e, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrüc­klichts verdeckt. „Das trifft im Grunde auf alle Kinderanhä­nger zu.“Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuch­te installier­t werden. (dpa)

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FOTO: DPA Neue gesetzlich­e Regelungen sollen 2018 die Abgasbelas­tung senken.

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