Vorgabe zu Radstellplätzen bei Neubauten sorgt für Streit
CDU will Entscheidung für solche Baumaßnahmen den Kommunen überlassen
STUTTGART (lsw) - Die CDU im Landtag fordert, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob beim Neubau von Wohnungen Fahrradstellplätze errichtet werden müssen. „Denn die Kommunen kennen die Bedarfe vor Ort immer noch am besten“, sagte Tobias Wald, wohnungsbaupolitischer Sprecher der CDULandtagsfraktion, der „Heilbronner Stimme“.
Bei der Novellierung der Landesbauordnung im Südwesten sind sich Grüne und CDU uneinig. Unter anderem geht es darum, ob die unter der Vorgängerregierung beschlossene Regelung beibehalten werden soll, dass bei Neubauten pro Wohneinheit zwei wettergeschützte Fahrradstellplätze vorhanden sein müssen. Die Grünen befürworten das, die CDU lehnt es ab. Wald sieht in der Regelung einen Kostentreiber. Vor allem im ländlichen Raum seien landesweite Vorgaben unnötig. „Wenn in ländlichen Regionen der Bedarf an Fahrradstellplätzen geringer ausfällt, kann die Kommune zielgenau reagieren“, sagte er dem Blatt. „Es macht doch keinen Sinn, hier etwas zu erzwingen, was am Bedarf vorbeigeht.“
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke begrüßte die Forderung der CDU. Er halte die Abschaffung der Vorschrift für überfällig. „Die Entscheidung, die Vorschrift zu Fahrradabstellplätzen bei Wohnungsneubauten den Kommunen zu überlassen, wäre ein Fortschritt“, sagte er. „Vor Ort würde sich dann schnell praktisch zeigen, dass keine Kommune diese absurde Regel ernsthaft bei der Schaffung dringend benötigten Wohnraums verlangen wird.“
Grüne verteidigen Regelung
Die Grünen verteidigten die Vorgabe zu Stellplätzen. „Wenn wir den Radverkehr weiter voranbringen wollen, brauchen wir eine attraktive Fahrradinfrastruktur“, betonte Susanne Bay, Sprecherin für Bauen und Wohnen der Grünen-Fraktion. „Dazu sind geeignete Fahrradstellplätze am Wohnhaus oder Arbeitsplatz eine wichtige Voraussetzung.“