Geldbuße für den Verkauf von gammeligen Hähnchen
Landgericht Konstanz mildert in Berufunsgverfahren Urteil des Amtsgerichts Villingen aber ab
KONSTANZ/VILLINGEN-SCHWENNINGEN (naa) - So manchem Passanten ist wohl das Wasser im Mund zusammengelaufen, als er im November vorigen Jahres an einem Imbiss in Villingen vorbeigekommen ist. Doch da die Ware zu lange gelagert worden war, wurde nun ein ImbissHändler auch in einem Berufungsverfahren am Landgericht in Konstanz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Knusprige Hähnchen verströmten einen appetitanregenden Duft. Einige Hungrige kauften sich ein Hähnchen, und ließen Schnitzel, oder Würstchen links liegen. Sie wussten ja nicht, dass das Fleisch bereits einen Tag zu lange gelagert war und eigentlich nicht mehr hätte verkauft werden dürfen.
Für einen Lebensmittekontrolleur, der offensichtlich häufig bei dem 36-jährigen Imbiss-Chef aus Freiburg zu Besuch ist, war Handlungsbedarf angesagt. Denn auch im Kühlraum befand sich zum Verkauf bestimmte Ware, die am Vortag hätte verbraucht werden müssen. Die Hähnchenpackungen wurden versiegelt, der Verkauf untersagt. Da der Chef nicht da war, erklärte der Kontrolleur dem Mitarbeiter, dass die Ware vernichtet werden müsse, und zwar nur unter Aufsicht der Behörde. Kein anderer dürfe die Siegel aufbrechen. Genau das geschah drei Tage später, als die abgelaufenen Hähnchen in Freiburg entsorgt wurden.
Ein halbes Jahr später verurteilte das Amtsgericht Villingen den 36- Jährigen wegen Siegelbruchs zu einer Geldstrafe von 1600 Euro. Weil einige der abgelaufenen Hähnchen von einem Mitarbeiter verkauft worden waren, der keine Fachkenntnisse für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln vorweisen konnte, kam es einige Wochen später zu einer zweiten Gerichtsverhandlung in Villingen. Dieses Mal gab es 2000 Euro Geldstrafe.
Siegel nicht gesehen?
Gegen die Verurteilungen legte der Imbissbetreiber vor dem Landgericht Konstanz Berufung ein, über die jetzt verhandelt wurde. Er schob die Schuld in einem Fall auf den Mitarbeiter. Und für den Siegelbruch vor der Vernichtung der abgelaufenen Hähnchen machte er unglückliche Umstände verantwortlich. Umständlich brachte er Verwandte ins Spiel, die die Ware in Villingen abgeholt hätten, und einen Mitarbeiter aus Freiburg, der anscheinend die Siegel nicht gesehen, und die alten Hähnchen zur Entsorgung zu einem Fachbetrieb gebracht habe.
Die Berufungskammer, die wegen zusätzlich zu ladender Zeugen zwei Tage verhandeln musste, bestätigte im Fall des Siegelbruchs das Urteil des Amtsgerichts und verwarf die Berufung. Das Inverkehrbringen der abgelaufenen Hähnchen durch einen nicht geschulten Mitarbeiter wertete man jetzt aber lediglich als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1500 Euro geahndet wurde.