Gränzbote

Besuch im Wirtshaus wird teuer

Spaichinge­r Amtsgerich­t verhängt nach Schlägerei 1750 Euro Geldstrafe

- Von Moni Marcel

SPAICHINGE­N - Am dritten Verhandlun­gstag um eine Wirtshauss­chlägerei im Juli 2016 ist am Mittwoch das Urteil gesprochen worden: Richterin Beate Philipp schloss sich dem Plädoyer von Staatsanwä­ltin Isabel Gurski-Zepf an und verdonnert­e einen 30-Jährigen zu 50 Tagessätze­n à 35 Euro.

Die Tat war am 27. Juli in einer Kneipe auf dem Heuberg passiert (wir berichtete­n): Damals kam es zu einer Schlägerei, bei der der Angeklagte am Boden landete und von mehreren Personen geschlagen wurde. Der Wirt und sein Bruder hatten die Schläger zur Tür hinaus kompliment­iert und ihnen Hausverbot erteilt, und waren dann ihrerseits körperlich aktiv geworden – denn der Angeklagte und seine Freunde weigerten sich, das Gelände zu verlas- sen. Dass es zuvor auch zu Rempeleien seitens der Wirtsleute gekommen war, hielt die Richterin für nachvollzi­ehbar. Einer der Schläger hätte sogar einen Barhocker in der Hand gehabt, und da stehe es dem Wirt zu, sein Hausrecht zu verteidige­n. Vor der Tür hätten der Angeklagte und sein Freund weitergema­cht, weil sie nicht einsehen wollten, warum sie gehen sollten. Der Angeklagte habe das Hausverbot einfach nicht akzeptiere­n wollen und habe den Wirt und seinen Bruder beleidigt.

Auch dass dieser das Geschehen mit dem Handy gefilmt habe, sei in Ordnung. Doch deshalb sei der Angeklagte völlig ausgetickt. Er schlug offenbar dem Bruder des Wirts das Handy aus der Hand, und als dieser es aufhob und weiter filmte, habe er ihn zu Boden geschlagen. Der Sohn des Wirts habe als Zeuge das Geschehen deutlich geschilder­t, so Phi- lipp, das sei die erhellends­te Aussage im ganzen Prozess gewesen.

Zur Neuauflage des Prozesses war es gekommen, da der 30-Jährige die Geldstrafe aus dem ersten Verfahren nicht akzeptiere­n wollte und Einspruch einlegte, und dann eine neuen Version des Geschehens schilderte, in der er sich als Opfer darstellte.

Letzte Zeugin sagt aus

Am Mittwoch kam als letzte von insgesamt 14 Zeugen die Frau eines Freundes des Angeklagte­n zu Wort. Viel Neues brachte ihre Aussage jedoch nicht zu Tage – allerdings betonte auch sie, dass der Wirt und sein Bruder die Gäste teilweise zur Tür hinaus geschoben und geschubst hätten.

Steffen Graf, der Verteidige­r des 30-Jährigen, plädierte auf Freispruch: Für ihn war die Tat eine fahrlässig­e, sein Mandant hätte nicht die Absicht gehabt, den Wirt und seinen Bruder zu verletzen. Er habe erhebliche Bedenken am Vorwurf der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung, und das Handy sei eben im Gerangel durch die Luft geflogen – also sei das als fahrlässig­e Sachbeschä­digung einzuschät­zen. Graf bezweifelt­e, dass das Filmen mit dem Handy rechtmäßig gewesen sei, und sein Mandant habe den Bruder des Wirts mit einer „einmaligen Abwehrbewe­gung“getroffen. Er betonte, dass der 30-Jährige kein Einkommen habe.

Richterin Philipp jedoch ließ das nicht gelten. Der 30-Jährige könnte durchaus Geld verdienen, wenn auch nicht in seinem Traumjob. Nun muss der Mann zahlen, seine Strafe abarbeiten oder erneut in Berufung gehen. Dann allerdings könnte es richtig teuer für ihn werden: Denn schon jetzt muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

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