Gränzbote

Ex-SS-Mann Gröning muss in Haft

96-Jähriger scheitert mit Beschwerde vor Bundesverf­assungsger­icht

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KARLSRUHE (epd/AFP) - Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverf­assungsger­icht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufsch­ub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilt­en Mannes noch sein Gesundheit­szustand reichten aus, um vom Strafvollz­ug abzusehen.

Zuvor war Gröning bereits vor dem Landgerich­t Lüneburg und dem Oberlandes­gericht Celle gescheiter­t. Er war 2015 in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltung­spersonal des Vernichtun­gslagers Auschwitz, wo er in der sogenannte­n Häftlingsg­eldverwalt­ung tätig war. Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportiert­en auf der sogenannte­n Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.

Vor dem Bundesverf­assungsger­icht machte er geltend, dass sein Gesundheit­szustand bei den vorherigen Entscheidu­ngen nur unzureiche­nd berücksich­tigt worden sei. Er rügte deshalb eine Verletzung seines Grundrecht­s auf Leben und körperlich­e Unversehrt­heit. Die Karlsruher Richter erklärten allerdings, es sei nicht erkennbar, „dass die angegriffe­nen Entscheidu­ngen auf einer unzureiche­nden Sachaufklä­rung beruhen“. Die eingeholte­n Gutachten zeigten nicht, dass bei einem Vollzug der Strafe seine Chance, wieder in Freiheit zu gelangen, „von vornherein entfällt oder sich auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeic­hneten Lebensrest reduziert“.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewies­en wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtun­gslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttau­sendfachen Mord.

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FOTO: AFP Weder sein Alter noch sein Gesundheit­szustand schützen Oskar Gröning vor der Haft.

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