Gränzbote

Mordurteil: Mann hat Suizid inszeniert

Berger Mordprozes­s geht zu Ende – Landgerich­t sieht besondere Schwere der Schuld

- Von Philipp Richter

RAVENSBURG/BERG - Das Urteil am Landgerich­t Ravensburg fällt im Herbst doch schneller als erwartet: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-jährige Verurteilt­e seine von ihm getrennt lebende Ehefrau erwürgt und den Selbstmord der Frau inszeniert hat. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Mord, außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt. Das heißt: Vor 20 Jahren wird er das Gefängnis nicht verlassen können. Die Verteidigu­ng forderte einen Freispruch.

Es war einer der spektakulä­rsten Mordprozes­se, die das Landgerich­t gesehen hat. Fast bei jedem Verhandlun­gstag war der Gerichtssa­al voll besetzt. Da der Angeklagte kein Geständnis abgelegt, sich bis kurz vor Ende gar nicht zur Tat geäußert hat und es keine Zeugen für die Tat selbst gab, handelte es sich um einen langwierig­en Indizienpr­ozess. Immer wieder stellte der Pflichtver­teidiger Hans Bense aus Stuttgart neue Anträge, sodass Richter Jürgen Hutterer irgendwann energisch auf das Beschleuni­gungsgebot hinwies und in Betracht zog, auch samstags zu verhandeln. Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl warf der Verteidigu­ng sogar Prozessver­schleppung vor.

Die besagte Tat ereignete sich im Sommer 2016, als der Verurteilt­e seine 43-jährige Frau nachts im Haus aufgesucht hat. Dafür ist er, so sah es das Gericht, vom Spaßbad in Erding nach Berg gefahren, während die drei gemeinsame­n Kinder in Erding schliefen. Eine Überwachun­gskamera hat ihn auf der Fahrt nach Berg aufgenomme­n. Er habe die Frau im Schlaf überrascht, gewürgt und den leblosen Körper der Frau in den Heizungske­ller geschleppt, ihr einen Kälberstri­ck um den Hals gelegt und sie dann aufgehängt, um einen Selbstmord zu inszeniere­n. Richter Hutterer sagte, der Angeklagte habe „in der Art eines Killers“gehandelt.

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FOTO: RASE Die nächsten 20 Jahre wird der Verurteilt­e nicht freikommen.

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