Fahren nur mit eingetragener Begleitperson
Junge Leute, die den Führerschein ab 17 in Anspruch nehmen, dürfen schon mit 17 Jahren und nicht erst mit der Volljährigkeit Auto fahren. Das ist aber nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person erlaubt. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren ununter- brochen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Außerdem darf sie nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen haben. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass die Fahrschüler keine extra Prüfungen bestehen oder mehr Geld zahlen müssen, um schon vor dem 18. Lebensjahr fahren zu dürfen. ( nfa)