Gränzbote

Fahren nur mit eingetrage­ner Begleitper­son

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Junge Leute, die den Führersche­in ab 17 in Anspruch nehmen, dürfen schon mit 17 Jahren und nicht erst mit der Volljährig­keit Auto fahren. Das ist aber nur in Begleitung einer in der Prüfungsbe­scheinigun­g eingetrage­nen Person erlaubt. Diese Begleitper­son muss mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren ununter- brochen im Besitz einer Fahrerlaub­nis sein. Außerdem darf sie nicht mehr als einen Punkt im Fahreignun­gsregister in Flensburg eingetrage­n haben. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass die Fahrschüle­r keine extra Prüfungen bestehen oder mehr Geld zahlen müssen, um schon vor dem 18. Lebensjahr fahren zu dürfen. ( nfa)

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