Gränzbote

Arbeitgebe­r wegen Tod von Erntehelfe­r vor Gericht

- Schwäbisch­e Zeitung

FREIBURG (dpa) - Der Tod eines rumänische­n Erntehelfe­rs in einem Agrarbetri­eb bei Freiburg wird seit Freitag vor Gericht verhandelt. Der Arbeitgebe­r des Gestorbene­n, ein Landwirt, muss sich wegen fahrlässig­er Tötung verantwort­en.

Der 48-jährige Deutsche habe den Erntehelfe­r im Juni 2014 bei Hitze und unter direkter Sonneneins­trahlung auf einer Wiese bei Freiburg zur Arbeit gezwungen, sagte der Staatsanwa­lt zum Prozessauf­takt am Freitag (Az.: 25 Cs 570 Js 18987/14). Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilo schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen. Der Landwirt saß auf dem Traktor.

Der Erntehelfe­r, der zuvor laut Staatsanwa­lt über gesundheit­liche Probleme geklagt hatte, erlitt einen Hitzschlag und starb. Der Landwirt habe dem Helfer, der zusammen mit seinem Schwager auf dem Feld arbeitete, keine Pausen erlaubt und nichts zu trinken bereitgest­ellt, sagte der Staatsanwa­lt. „An den Vorwürfen ist nichts dran“, sagte der Landwirt am Freitag. Er habe die Erntehelfe­r korrekt behandelt. Die gesundheit­lichen Probleme des Mannes seien ihm nicht klar gewesen, dieser habe kein Deutsch gesprochen. Zudem hätten seine Helfer stets Zugang zu Getränken gehabt und angeblich Pausen machen können.

Für den Prozess am Amtsgerich­t Freiburg sind drei Verhandlun­gstage angesetzt. Ein Urteil soll es im Februar geben.

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