Hobbykünstler können sich mit Arbeiten bewerben
TUTTLINGEN (pm) - Für den Hobbykünstlerwettbewerb 2018 können ab sofort Werke eingereicht werden. Kreative und talentierte oder einfach kunstbegeisterte Bürger haben die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen, heißt es in der Ankündigung.
Beim Hobbykünstlerwettbewerb stellen Tuttlinger Bürger jährlich ihre Kreativität unter Beweis. Alle Freizeitkünstler aus Tuttlingen und naher Umgebung sind eingeladen, sich mit Arbeiten für eine Ausstellung im Rathaus zu bewerben. Bis zu drei Arbeiten aus den vergangenen zwölf Monaten je Teilnehmer können eingereicht werden. Diese müssen hängefertig gerahmt und stellfertig sein. Die aus Mitgliedern der Kunstkommission des Gemeinderats und der Galerieleitung besetzte Jury wird über die Aufnahme in die viel beachtete Ausstellung entscheiden und drei Arbeiten mit Preisen auszeichnen.
Die Anmeldung mit Bewerbungsbogen kann bis Montag, 12. März, erfolgen. Die Anlieferung der Werke findet am Dienstag, 20. März, im Zeitraum von 16 bis 17.30 Uhr im Rathaus Tuttlingen statt. Am Donnerstag, 22. März, um 18.00 Uhr, wird die Ausstellung eröffnet.
Die detaillierten Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular liegen im Rathaus Tuttlingen und in der Galerie der Stadt ab sofort aus. Im Internet können sie unter www.tuttlingen.de auf der Seite der Galerie/ Hobbykünstlerausstellung heruntergeladen werden.