Jugendliche bei Alkohol-Testkäufen erfolgreich
TUTTLINGEN (pz) - Das Ergebnis der angekündigten Alkohol-Testkäufe von Jugendlichen am 6. Februar ist laut einer gemeinsamen Mitteilung der Polizei und des Landratsamts vom Freitag relativ ernüchternd gewesen.
Im Fokus stand das im Jugendschutzgesetz normierte Verkaufsverbot von branntweinhaltigem Alkohol sowie Zigaretten an Personen unter 18 Jahre. Schwerpunkte der Überwachungsmaßnahmen bildeten Spaichingen und Tuttlingen sowie Aldingen und Neuhausen ob Eck. Die Testkäufer, die von Angehörigen der Kooperationsstelle zwischen dem Jugendamt und dem Polizeipräsidium Tuttlingen (JUKOP) auf ihrer etwas anderen Einkaufstour begleitet wurden, suchten insgesamt 24 Geschäfte, darunter sechs Tankstellenshops, auf.
In fünf Fällen wurde den Jugendlichen Wodka verkauft. Ferner gingen in einem Geschäft Zigaretten über die Ladentheke. Die Beanstandungsquote von 25 Prozent liegt zwar unter dem Ergebnis der ersten durchgeführten Testkäufe, ist aber für die Verantwortlichen bei Jugendamt und Polizei ein Signal, dass im Bereich Einzelhandel doch noch gewisser Handlungsbedarf bei der Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften besteht.
„Auch wenn die Beanstandungsquote der nunmehr erfolgten Testkäufe als moderat bezeichnet werden kann, sehen wir doch, dass in diesem Bereich weiterhin Handlungsbedarf besteht", ziehen Christina Martin, Leiterin des Jugendamtes beim Landratsamt, und Michael Ilg vom Referat Prävention des Tuttlinger Polizeipräsidiums eine kurze Bilanz der Aktion.
Besonders erwähnenswert sei, dass in vier Fällen der Wodka an die Jugendlichen ohne jeglichen Altersnachweis verkauft wurde. Im fünften Fall kam es zum Verkauf, obwohl die Kassiererin sich die Personalausweise der beiden Testkäuferinnen zeigen ließ und parallel ein Warnhinweis auf dem Display ihrer Kasse eingeblendet war.
Gegen alle verantwortlichen Personen leitet die Polizei Maßnahmen bei der zuständigen Bußgeldbehörde ein. Zuwiderhandlungen gegen das Verkaufsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden. In weniger gravierenden Fällen wurden Verwarnungen gegen das Verkaufs- bzw. Kassenpersonal ausgesprochen.