Ordnungsgemäßer Jubel
Während im südkoreanischen Pyeongchang der olympische Jubel gerade verklingt, wirft der Jubel anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Russland seine akustischen Schatten voraus. Denn immerhin leben wir hier ja in Deutschland, was naturgemäß bedeutet, dass man nicht einfach unkontrolliert und unreglementiert losjubeln kann. Wo kämen wir denn da hin.
Das hat auch die noch immer kommissarisch vor sich hinregierende Bundesregierung erkannt und folgerichtig über ein Gesetz abstimmen lassen, das sich mit den ordnungsgemäßen Jubelmodalitäten zum bevorstehenden Fußballfest befasst. Kern des Gesetzes ist es, dass jubelnden Individuen auch jenseits der amtlich festgelegten Jubelgrenze von 22 Uhr das Jubeln gestattet wird. Besonders im Umfeld öffentlicher Veranstaltungen, die das gemeinschaftliche Fußballgucken zum Inhalt haben.
Normalerweise ist nach 22 Uhr nur noch eine Geräuschentwicklung von maximal 55 Dezibel gestattet. Dieses Geräuschniveau entspricht einem Radio in Zimmerlautstärke. Der handelsübliche Durchschnittsfußball-Anhänger durchbricht diese moderate Schallgrenze in der Regel schon beim Zuprosten und artikuliert sich – auch und gerade dank alkoholhaltiger Erfrischungsgetränke – eher in Pegelbereichen von 80 bis 100 Dezibel, was irgendwo zwischen Rasenmäher und Kreissäge angesiedelt ist. Ärzte warnen allerdings vor solchen Geräuschexzessen, weil sie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich erhöhen. Sie empfehlen, lieber selbst Fußball zu spielen. Am besten ganz leise.