Gränzbote

Was Mieter dulden müssen

-

KARLSRUHE (dpa) - Modernisie­rungen müssen Mieter grundsätzl­ich dulden. Allerdings gibt es Grenzen: Sind die geplanten Maßnahmen so weitreiche­nd, dass ihre Durchführu­ng den Charakter der Mietsache grundlegen­d ändert, müssen Mieter das nicht akzeptiere­n. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH), wie die Zeitschrif­t „Deutsche Wohnungswi­rtschaft“(DWW 01-02/2018) berichtet.

In dem verhandelt­en Fall wohnten die Mieter seit 1986 in einem Reihenhaus. Die monatliche Kaltmiete lag bei 463,62 Euro. Eine Entwicklun­gsgesellsc­haft hatte dieses und die übrigen Reihenhäus­er gekauft und wollte umfangreic­he Modernisie­rungen durchführe­n. Geplant waren Wärmedämmu­ngen, neue Fenster, neue Heizung, Veränderun­g des Zuschnitts der Räume, Aufbau einer neuen Terrasse und Tieferlegu­ng des Bodennivea­us. Die monatliche Kaltmiete sollte nach Abschluss der Arbeiten bei 2149,99 Euro liegen. Die ersten beiden Instanzen hatten die Duldungskl­age abgewiesen. Auch die Nichtzulas­sungsbesch­werde vor dem Bundesgeri­chtshof hatte keinen Erfolg. Zum einen komme diesem Rechtsstre­it keine grundsätzl­iche Bedeutung zu. Zum anderen hätten die vorherigen Instanzen die Klage zu Recht abgewiesen. Die geplanten Modernisie­rungsmaßna­hmen seien so weitreiche­nd, dass sie den Charakter der Mietsache grundlegen­d verändern. Es gehe nicht um eine Verbesseru­ng des Bestandes, sondern im Ergebnis solle das Reihenhaus weitere Räume enthalten. Von einer Verbesseru­ng der Mietsache im Sinne einer nachhaltig­en Erhöhung des Wohnwertes könne hier nicht mehr die Rede sein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany