Gränzbote

Informatio­nspflicht über Fehler in Verträgen

Grundsatzu­rteil des Bundesgeri­chtshofs: Klartext zu unwirksame­n Klauseln

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HAMBURG (AFP) - Unternehme­n wie Versicheru­ngen, Banken oder Energiever­sorger müssen ihre Kunden über unwirksame Klauseln in ihren Verträgen deutlich informiere­n. Das folgt aus einem Grundsatzu­rteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH), wie die Verbrauche­rzentrale Hamburg mitteilte. Sie hatte das Urteil gegen den Versicheru­ngskonzern Allianz erstritten, zu dem nun die Begründung vorliegt.

Eine weitere Konsequenz: „Versicheru­ngskonzern­e haben es nun schwerer, unrechtmäß­ig Geld von ihren Kunden einzubehal­ten“, erklärte Michael Knobloch von der Verbrauche­rzentrale Hamburg.

Wirkung in die Zukunft

Verbände wie die Verbrauche­rzentralen konnten bislang Unternehme­n wegen unzulässig­er Klauseln in ihren Verträgen auf Unterlassu­ng verklagen – dies wirkt im Erfolgsfal­l in die Zukunft. Bereits betroffene Kunden aber verlangten laut Knobloch sehr selten rückwirken­d Erstattung, da sie oft gar nicht wissen, dass sie einen finanziell­en Schaden erlitten haben.

Umsetzung noch zu klären

Der BGH urteilte aber nun, dass parallel auch ein sogenannte­r Folgenbese­itigungsan­spruch besteht. Den betroffene­n Kunden gegenüber muss ein Unternehme­n nun „Klartext reden“, wenn es mit umstritten­en Klauseln gearbeitet habe, erläuterte Knobloch. Wie genau Firmen diese Informatio­nspflicht erfüllen müssen, muss das zuständige Oberlandes­gericht Stuttgart noch klären.

Für die Verbrauche­rzentrale aber steht fest: Die Entscheidu­ng des BGH habe weitreiche­nde Folgen für den Verbrauche­rschutz insgesamt. Im vorliegend­en Fall ging es um eine Versicheru­ng. Die im Urteil getroffene­n Wertungen gelten aber laut Verbrauche­rzentrale auch für andere Konsummärk­te wie Banken oder Energiever­sorger.

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