So stimmt’s
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Stadt Tuttlingen zuständig
TUTTLINGEN (sz) - In unserem Artikel „Evangelische Kirche greift zum letzten Mittel“vom Samstag ist Stefan Helbig, Erster Landesbeamter des Landkreises Tuttlingen, falsch zitiert worden. Es stimmt nicht, dass in acht anderen Fällen das Abschiebeverfahren läuft. In diesen acht Fällen ist das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Ein abgeschlossenes Asylverfahren ist Voraussetzung für eine Ausbildungsduldung.
Des Weiteren weist das Landratsamt darauf hin, dass es im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Tuttlingen zwei Ausländerbehörden gibt. Im Fall des jungen Manns aus Kamerun, der Kirchenasyl erhalten hat, sei ausländerrechtlich die Stadt Tuttlingen zuständig, teilte das Landratsamt Tuttlingen mit.