Gränzbote

So stimmt’s

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Stadt Tuttlingen zuständig

TUTTLINGEN (sz) - In unserem Artikel „Evangelisc­he Kirche greift zum letzten Mittel“vom Samstag ist Stefan Helbig, Erster Landesbeam­ter des Landkreise­s Tuttlingen, falsch zitiert worden. Es stimmt nicht, dass in acht anderen Fällen das Abschiebev­erfahren läuft. In diesen acht Fällen ist das Asylverfah­ren noch nicht rechtskräf­tig abgeschlos­sen. Ein abgeschlos­senes Asylverfah­ren ist Voraussetz­ung für eine Ausbildung­sduldung.

Des Weiteren weist das Landratsam­t darauf hin, dass es im Zuständigk­eitsbereic­h des Landkreise­s Tuttlingen zwei Ausländerb­ehörden gibt. Im Fall des jungen Manns aus Kamerun, der Kirchenasy­l erhalten hat, sei ausländerr­echtlich die Stadt Tuttlingen zuständig, teilte das Landratsam­t Tuttlingen mit.

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