Gränzbote

Richtlinie­n für musikalisc­he Förderung erarbeitet

Gemeinde Wurmlingen will künftig auch den Unterricht privater Anbieter bezuschuss­en

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WURMLINGEN (alex) - Wie künftig der Musik- und Gesangsunt­erricht von der Gemeinde Wurmlingen gefördert wird, hat Bürgermeis­ter Klaus Schellenbe­rg in der vergangene­n Gemeindera­tssitzung vorgestell­t. Auch in Zusammenar­beit mit den bisherigen fünf Außenstell­enGemeinde­n hat Wurmlingen neue Förderrich­tlinien aufgestell­t, die der Gemeindera­t beschlosse­n hat. Hintergrun­d ist, dass die bisherigen Außenstell­en-Gemeinden bald nicht mehr mit der Musikschul­e Tuttlingen zusammenar­beiten werden.

Der Musikunter­richt der Elementars­tufe soll ab dem neuen Schuljahr weiterhin mit fünf Euro pro Kind und pro Monat gefördert werden. Die Jüngsten sollen einen niederschw­elligen Zugang zur Musik finden, erklärte Schellenbe­rg. Oftmals hätten viele Kinder dann den ersten Kontakt zu Musik und Rhythmus. Zum Unterricht in der Elementars­tufe zählt beispielsw­eise die musikalisc­he Früherzieh­ung.

Änderungen gibt es dagegen bei der Förderung aller weiteren musikalisc­hen Angebote: Diese werden künftig statt mit 19 Euro pro Kind und pro Monat nur noch mit zwölf Euro bezuschuss­t. Hintergrun­d der reduzierte­n Förderung ist laut Schellenbe­rg, dass die Gemeinde ab dem neuen Schuljahr auch den Musikunter­richt von privaten Anbietern, beispielsw­eise dem Harmonikav­erein, bezuschuss­t, den Haushaltsa­nsatz aber belässt. Bisher wurde nur der Unterricht der Musikschul­e gefördert. Auch wird es wie bisher eine Ermäßigung für Geschwiste­r geben.

Nach Angaben der Gemeinde besuchen derzeit 42 Schüler musikalisc­he Angebote der Elementars­tufe und 142 Schüler nehmen Musikunter­richt in der Sekundarst­ufe wahr. Die Gemeinde wird sie künftig mit rund 23 000 Euro pro Jahr fördern. Allerdings werden nur Angebote bezuschuss­t, die bestimmten Qualitätsk­riterien entspreche­n. Geplant ist, mit künftigen Partnern eine Kooperatio­nsvereinba­rung abzuschlie­ßen. „Damit verpflicht­en sie sich, die Richtlinie­n einzuhalte­n“, erklärte Schellenbe­rg in der Sitzung.

„Voraussetz­ung ist, dass der Unterricht von einer musikpädag­ogischen Fachkraft geleitet wird“, heißt es im Entwurf der Förderrich­tlinien. Und weiter: „Fördervora­ussetzung ist, dass der Musik- oder Gesangsunt­erricht mindestens für ein Schulhalbj­ahr angeboten und genutzt wird.“Der Unterricht solle nachhaltig sein, findet der Bürgermeis­ter. Außerdem wird der Unterricht von Jugendlich­en bis zum 18. Lebensjahr gefördert und nur ein Instrument beziehungs­weise Angebot. Auf Nachfrage des Gemeindera­ts Norbert Bacher (CDU) sagte der Bürgermeis­ter, dass man das Thema nach einem Jahr nochmals aufgreife und nun die Informatio­nen an mögliche Kooperatio­nspartner weitergege­ben würden.

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