Richtlinien für musikalische Förderung erarbeitet
Gemeinde Wurmlingen will künftig auch den Unterricht privater Anbieter bezuschussen
WURMLINGEN (alex) - Wie künftig der Musik- und Gesangsunterricht von der Gemeinde Wurmlingen gefördert wird, hat Bürgermeister Klaus Schellenberg in der vergangenen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Auch in Zusammenarbeit mit den bisherigen fünf AußenstellenGemeinden hat Wurmlingen neue Förderrichtlinien aufgestellt, die der Gemeinderat beschlossen hat. Hintergrund ist, dass die bisherigen Außenstellen-Gemeinden bald nicht mehr mit der Musikschule Tuttlingen zusammenarbeiten werden.
Der Musikunterricht der Elementarstufe soll ab dem neuen Schuljahr weiterhin mit fünf Euro pro Kind und pro Monat gefördert werden. Die Jüngsten sollen einen niederschwelligen Zugang zur Musik finden, erklärte Schellenberg. Oftmals hätten viele Kinder dann den ersten Kontakt zu Musik und Rhythmus. Zum Unterricht in der Elementarstufe zählt beispielsweise die musikalische Früherziehung.
Änderungen gibt es dagegen bei der Förderung aller weiteren musikalischen Angebote: Diese werden künftig statt mit 19 Euro pro Kind und pro Monat nur noch mit zwölf Euro bezuschusst. Hintergrund der reduzierten Förderung ist laut Schellenberg, dass die Gemeinde ab dem neuen Schuljahr auch den Musikunterricht von privaten Anbietern, beispielsweise dem Harmonikaverein, bezuschusst, den Haushaltsansatz aber belässt. Bisher wurde nur der Unterricht der Musikschule gefördert. Auch wird es wie bisher eine Ermäßigung für Geschwister geben.
Nach Angaben der Gemeinde besuchen derzeit 42 Schüler musikalische Angebote der Elementarstufe und 142 Schüler nehmen Musikunterricht in der Sekundarstufe wahr. Die Gemeinde wird sie künftig mit rund 23 000 Euro pro Jahr fördern. Allerdings werden nur Angebote bezuschusst, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen. Geplant ist, mit künftigen Partnern eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. „Damit verpflichten sie sich, die Richtlinien einzuhalten“, erklärte Schellenberg in der Sitzung.
„Voraussetzung ist, dass der Unterricht von einer musikpädagogischen Fachkraft geleitet wird“, heißt es im Entwurf der Förderrichtlinien. Und weiter: „Fördervoraussetzung ist, dass der Musik- oder Gesangsunterricht mindestens für ein Schulhalbjahr angeboten und genutzt wird.“Der Unterricht solle nachhaltig sein, findet der Bürgermeister. Außerdem wird der Unterricht von Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gefördert und nur ein Instrument beziehungsweise Angebot. Auf Nachfrage des Gemeinderats Norbert Bacher (CDU) sagte der Bürgermeister, dass man das Thema nach einem Jahr nochmals aufgreife und nun die Informationen an mögliche Kooperationspartner weitergegeben würden.