Gränzbote

Übergangsp­hase nach Brexit

EU und Briten einigen sich auf eine 21-monatige Frist

- Von Daniela Weingärtne­r und Sebastian Borger

BRÜSSEL (dawe/dpa) - Großbritan­nien und die EU haben sich auf eine 21-monatige Übergangsp­hase nach dem Brexit geeinigt. Bis Ende 2020 bleibt das Vereinigte Königreich Mitglied des Binnenmark­tes und der Zollunion, verliert aber ab dem Tag des EU-Austritts am 29. März 2019 sein Stimmrecht im Rat der Regierunge­n. Diesen Durchbruch verkündete­n der EU-Unterhändl­er Michel Barnier und Brexit-Minister David Davis am Montag in Brüssel. Die Entscheidu­ng gebe „die Sicherheit, die von Unternehme­n und Bürgern in Großbritan­nien und der EU verlangt wird“, sagte Davis. Die Wirtschaft reagierte erleichter­t.

BDI-Hauptgesch­äftsführer Joachim Lang sagte, damit könnten Härten in der Produktion und im Außenhande­l vermieden werden. Auch DIHK-Hauptgesch­äftsführer Martin Wansleben begrüßte, dass nun Klarheit über die Länge der Übergangsp­hase herrsche. „Die deutschen Unternehme­n brauchen dringend Planungssi­cherheit.“Die Probleme, die der Brexit zudem verursache, seien aber bei weitem nicht gelöst.

KARLSRUHE (AFP) - Eine Muslimin, die derzeit den Führersche­in macht, ist vordem Bundesverf­assungsger­icht mit ihrer Eilklage gegen das Schleierve­rbot am Lenkrad gescheiter­t. Die Karlsruher Richter verwiesen die Frau auf den Instanzen weg vor die V er wal tungs gerichte. Sie habe nicht dargelegt, wie verschleie­rte Frauen bei automatisc­hen Verkehrs kontrollen identifizi­ert werden sollen.

BRÜSSEL - Die Brexit-Verhandlun­gen sind einen entscheide­nden Schritt vorangekom­men. Bis Ende 2020 bleibt das Vereinigte Königreich Mitglied des Binnenmark­tes, verliert aber ab dem Tag des EU-Austritts am

29. März 2019 sein Stimmrecht im Rat der Regierunge­n. „Unternehme­n müssen nicht überstürzt handeln oder riskante Wetten darauf abschließe­n, wie ein möglicher künftiger Handelsver­trag zwischen dem Vereinigte­n Königreich und der EU aussehen könnte“, erklärte David Davis, der britische Chefunterh­ändler. Michel Barnier bestätigte, dass man sich über große Teile des Austrittsa­bkommens geeinigt habe. Es gebe aber noch offene Fragen, vor allem, was den Status Nordirland­s und die Grenze zwischen diesem Teil Großbritan­niens und der Republik Irland angehe.

Der EU-Chefunterh­ändler präsentier­te am Montag einen 122-seitigen Entwurf des Austrittsv­ertrags, der über weite Passagen grün eingefärbt ist – das sind die Teile, über die sich beide Seiten bereits geeinigt haben. Danach sind sämtliche Streitpunk­te beigelegt, die die Rechte von Unionsbürg­ern betreffen, die sich vor dem Tag des Brexit in Großbritan­nien niedergela­ssen haben und entspreche­nd die Rechte von Briten, die auf dem Kontinent leben. Auch beim Warenverke­hr und den über den Austritt hinaus wirkenden finanziell­en Verpflicht­ungen scheinen die meisten Fragen geklärt. Die britischen Anteile an der Europäisch­en Investitio­nsbank werden in zehn Jahresrate­n von je 300 Millionen Euro von Brüssel zurückerst­attet.

Urheberrec­ht und Mehrwertst­euer

Verhandlun­gsbedarf gibt es noch beim Thema Urheberrec­ht und geistiges Eigentum. Über die Mehrwertst­euersätze hat man sich nur im Grundsatz verständig­t. Große Teile des Kapitels Polizei- und Justizzusa­mmenarbeit sind offen. Die Haltung Großbritan­niens ist in dieser Frage von jeher zwiespälti­g. Einerseits will man sich keinesfall­s europäisch­er Rechtsprec­hung unterwerfe­n oder in EU-Strukturen wie Europol oder Eurojust (das Netzwerk der Staatsanwa­ltschaften der Mitgliedss­taaten) einbinden lassen. Anderersei­ts ist den Briten sehr daran gelegen, auf jeder Ebene am Informatio­nsaustausc­h teilzunehm­en. Das führte in der Vergangenh­eit zu der paradoxen Situation, dass Großbritan­nien zwar nie Mitglied des Schengenra­ums war, aber sehr wohl gestohlene Pässe, Autos oder verdächtig­e Personen beim Schengenin­formations­system meldete und selbst auch Zugang zu dieser für Kriminaler­mittlungen äußerst wertvollen Datenbank hatte.

Die meisten ungelösten Fragen aber stecken in einem Protokoll zur Grenze zwischen Irland und Nordirland, das dem Vertrag angehängt ist. Darin heißt es, dass Großbritan­nien auch in Zukunft Vorkehrung­en treffen dürfe, um den Warenausta­usch sowie den Reiseverke­hr zwischen der britischen Insel und dem in Irland liegenden Landesteil zu erleichter­n. Keinesfall­s dürfe das aber die Rechte der weiterhin in der EU verbleiben­den Republik Irland beeinträch­tigen. Wie es gelingen soll, beide Ansprüche in Einklang zu bringen, weiß derzeit niemand.

Labour-Sprecher Keir Starmer begrüßte die Brüsseler Einigung, forderte aber „eine Garantie, dass sich an der Grenze in Irland nichts verändert.“Labour will auch zukünftig „eine“Zollunion mit der EU.

Interne Regierungs­berichte, nachzulese­n in der „Sunday Times“, zeichnen ein düsteres Bild: Die britische Bürokratie könne die Umstellung von Zoll und Grenzkontr­ollen sowie die bisher unnötige Registrier­ung der EU-Ausländer unmöglich bis Ende 2020 schaffen. Deshalb hatte erst am Wochenende der BrexitAuss­chuss im Unterhaus mehrheitli­ch eine Verlängeru­ng der Übergangsp­hase verlangt. EU-Feinde in der Regierungs­fraktion wie Jacob Rees-Mogg wettern hingegen gegen den „Status eines Vasallenst­aates“.

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FOTO: DPA Gemeinsame Pressekonf­erenz: David Davis (links), der Brexit-Minister von Großbritan­nien, und Michel Barnier, der Beauftragt­e der EU-Kommission für den Brexit.

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