Gränzbote

Nachbarn mit dem Tod gedroht

Spaichinge­r Amtsgerich­t verhandelt eskalierte­n Nachbarsch­aftsstreit in Primtalgem­einde

- Von Bianka Roith

SPAICHINGE­N - Wenn ein schlimmer Nachbarsch­aftsstreit eskaliert, kann das vor dem Kadi enden. So geschehen bei zwei Straftaten, die am Spaichinge­r Amtsgerich­t verhandelt worden sind: Ein Mann, Jahrgang 1953, aus einer Primtalgem­einde war angeklagt, weil er seinen Nachbarn nicht nur beleidigt, sondern ihm sogar den Tod angedroht habe. Außerdem wurde die Haustür des Nachbarn mit Eddingstif­t bekritzelt.

Damit mussten vor Gericht zwei Straftaten verhandelt werden: Beleidigun­g mit Todesdrohu­ng und Sachbeschä­digung. Während der Angeklagte einräumte, seinen Nachbarn bedroht zu haben, wollte er mit der beschädigt­en Tür nichts zu tun haben. „Das war ich nicht“, beteuerte er.

Fünf Zeugen sagen aus

Geladen waren fünf Zeugen. Doch was die Sachbeschä­digung angeht, konnten sie auch kein Licht ins Dunkel bringen. Gehört wurden der bedrohte Nachbar, sein Sohn, der die beschädigt­e Tür fotografie­rt hatte, ein Nachbar, der die Beleidigun­g mitbekomme­n hatte, eine Nachbarin, die sich mit der Exfrau des Angeklagte­n über die beschädigt­e Tür unterhielt, und die Exfrau selbst.

Dass in dieser Nachbarsch­aft ein schwierige­s Verhältnis herrscht, war auch im Gerichtssa­al zu spüren. Die Richterin musste den zusätzlich­en Diskussion­en und Streitgesp­rächen im Zuschauerr­aum immer wieder Einhalt gebieten. Hier werde nur über die Bedrohung und die kaputte Tür verhandelt. Sie riet allen Beteiligte­n, sich aus dem Weg zu gehen.

Schließlic­h beantragte die Staatsanwa­ltschaft, das Verfahren wegen Sachbeschä­digung einzustell­en, da kein Täter ermittelt werden konnte. Die Bedrohung habe der Angeklagte ja eingeräumt und sich damit strafbar gemacht. Strafersch­werend seien drei Vorstrafen, die letzte im Oktober vergangene­n Jahres. Hier wurde der Angeklagte wegen Bedrohung in zwei Fällen verurteilt. Da er nur wenig Rente erhält und außerdem verschulde­t ist, empfahl die Staatsanwa­ltschaft, ihn zu 40 Tagessätze­n à 15 Euro zu verurteile­n. Dieser Empfehlung folgte die Richterin. Die Verfahrens­kosten trage der Angeklagte.

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